eine Freundin von uns hat sich von Ihrem Mann getrennt und ist aus der Stadt weggezogen. Aktuell hat sie sich noch nicht umgemeldet. Was hat ihr noch-Gatterich für steuerliche Auswirkungen zu befürchten, wenn sie sich offiziell ummeldet?
Situation: Mehrere erwachsene Kinder, einige noch in der Ausbildung und ohne eigenes Einkommen. Gemeinsames Haus, nicht abbezahlt, beide sind Eigentümer. Er Vollzeit beschäftigt, sie in Zukunft - zumindest erstmal - arbeitslos, bisher 30 - Stunden - Stelle.
Ihre Befürchtung: Einstufung in Steuerklasse 1, höhere Steuerlast, Haus muß wg. Geldmangel verkauft werden, was sie nicht möchte.
Kann hier jemand kompetetent Auskunft geben?
Danke schonmal
Bis denne der Dackel
Kole Feute un Nordenwind givt´n krusen Büddel un´n lütken Pint
Hängt das nicht in erster Linie davon ab, ob sie geschieden ist oder nicht? Solange sie nicht geschieden ist, dürfte sich nichts ändern. Wenn sie sich scheiden lasen will, muss sie sich doch sogar ummelden, um nachzuweisen, dass sie getrennt leben. Aber sicher wissen das andere noch besser. Ich hab weder Erfahrungen in Scheidungen (zum Glück) noch mag ich das Steuer-Thema.
Meine letzte Scheidung ist schon ein paar Jahre her, aber mein Wissensstand ist: solange man nicht geschieden ist, bleibt alles wie es ist. Sobald die Scheidung amtlich vollzogen ist wird auch eine neue Einstufung bei der Steuer vorgenommen. Bei den meisten düfte das dann Steuerklasse 1 sein. Angaben ohne Gewähr.
Zitat Ihre Befürchtung: Einstufung in Steuerklasse 1, höhere Steuerlast, Haus muß wg. Geldmangel verkauft werden, was sie nicht möchte.
Kann hier jemand kompetetent Auskunft geben?
Moin,
irgendwas ist komisch daran . Wo wer gemeldet ist, ist erstmal egal. Wenn die Scheidung ausgesprochen wurde, ändert sich die Steuerklasse (auf 1), aber wenn der Gatte weiterhin für die Frau bezahlt, kann er das steuerlich geltend machen. Die Steuerklasse wird zwar anders, aber die Steuerlast nicht zwingend höher (oder kaum). Wenn daran der Erhalt des Hauses hängt, ist die Sache aber absolut und äußerst knapp bemessen.
Die Kosten für einen weiteren Wohnstandort sind doch bedeutend höher und entscheidender bei solchen Dingen. Wenn die Frau einfach nur für lau wegzieht und irgendwie anders ihr Auskommen hat, wird es doch billiger für den Mann!
Also zur Praxis: Ummelden ja, das interessiert das Finanzamt nicht. Die Ehefrau kann sogar in USA wohnen. Wenn für eine Scheidung die Ehe als zerüttet erklärt werden soll, ist die Ummeldung hilfreich. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn beide Ehegatten erklären, daß sie geschieden werden wollen und daß die Ehe zerüttet ist, wühlt niemand in der Datei, ob wer wann wo gesehen wurde, im gleichen Bett geschlafen oder vom gleichen Tisch gegessen hat (getrennt von Bett und Tisch ist die Forderung, nicht getrennt von Haus und Hof !!)
Wenn nur ein Partner (also die Frau z.B.) geschiedern werden möchte, und der Gatte will das nicht, dann braucht die Frau schon Beweise. Es reicht dann aber auch die Ummeldung nicht, weil die ja leicht zu türken wäre - irgendeine Unterschrift von irgendeinem Bekannten, der ihr vermietet, und schon ist sie umgemeldet. Sie muß dann also wirklich beweisen, daß die Ehe zerrüttet ist, braucht dafür evtl. Zeugen etc., sollte sich während des Zerrüttungsjahres tunlichst nicht im gemeinsamen Haus aufhalten . . . . .
Wenn nach der Scheidung der Mann für die Frau Unterhalt zahlt, muß diese den Unterhalt versteuern. Der Mann, der mit der Steuerklasse 1 und in der Regel dem höheren Einkommen auch die höhere Steuerlast hat, spart mehr Geld, als die Frau, die durch den Unterhalt in aller Regel nicht auf hohe Steuerlasten kommt.
Bei mir war es trotz relativ eindeutigen Verhältnissen ein solcher Nerv, von der geschiedenen Frau die Unterschrift auf den Steuervordruck, Anlage U zu bekommen, daß ich mittlerweile darauf verzichte, und den Unterhalt quasi vom Sonntagsgeld bezahle. Trennungen/Scheidungen rein finanziell zu betrachten ist nicht gesund. Erstmal nur das nötigste, damit nichts schief geht und dann erstmal weitersehen, wie es läuft. Vieles findet sich später auch von selbst.
Voraussetzung für die günstigen Steuerklassen ist, dass man nicht dauern getrennt lebt. Das gilt unabhängig davon, ob man bereits umgemeldet ist oder nicht. Im Rahmen einer Jahresveranlagung kann man zu viel einbehaltene Lohnsteuer natürlich erstatten lassen. Eine Zusammenveranlagung kommt dann natürlich nicht mehr in Betracht. Da ja aber wohl kaum Einkommen ansteht, werden die Steuern sowieso wohl keine große Rolle spielen. Soll er Unterhalt zahlen, wird man wahrscheinlich eine Regelung finden, wonach er die Zahlungen von seinem Einkommen abziehen kann (Anlage U) und sie ihr Einkommen entsprechend zu erhöhen hat. Da ich aber kein Einkommensteuerexperte bin, das alles ohne Gewähr.
Soweit ich weiß, bleibt im Jahr der Trennung zunächst ALLES beim alten. Da ist es egal, wer wo wohnt. Danach hat er Steuerklasse 1 Jeder behält seine Kinder auf der steuerkarte. So, nun wär es fein, wenn die Fragen konkreter werden, weil da haben Leute schon ganze Bücher drüber geschrieben!!
Buffalo-Bernd, der den Mist schon seit 6 Jahren durchmacht...
Achso, das mit dem Haus... Hier kann ich leider nicht ersehen, wer genau in welchem Anteil Eigentümer ist. Das Haus MUSS nicht verkauft werden. Es kommt darauf an, wie man damit umgeht. Wenn das Haus eh einem gehört, ist das ja eigentlich auch geregelt. Wenn das Haus, so wie es eigentlich üblich ist, beiden hältig gehört, sollte derjenige, der nicht mehr darin wohnt, anteilig Miete für seinen Eigentumsanteil geltend machen. Wenn nun die Miete eher nicht die ortsübliche Miete heranreicht, sondern einfach den Schuldendienst (Zinsen, denn Tilgung dient der Eigenkapitaldecke) abdeckt, dann könnte das Haus vielleicht gehalten werden? Da gibt es mögliche Modelle, kommt immer darauf an, wie gut man sich versteht. Wenn man sich trennt, versteht man sich meistens nicht mehr so gut. Es ist allerdings normal, dass man anfangs, direkt nach der Trennung eher mit einem Schuldgefühl umhergeht und solche Gedanken wie das Haus soll nicht verkauft werden schwanger geht. Ist ganz nett, in 2-3 Jahren sieht man das spätestens anders, dann ist das scheissegal! Das kanne ich, meine Exe hatte mich auch nicht ausnehmen wollen. Mittlerweile führen wir den 4. oder 5. Prozess, in dem es mal wieder um Geld geht.
Bei (weiteren) Fragen vielleicht eine PM, ich biete an, so umfassend wie möglich zu antworten.
Zitat ...oder beraten wir hier in den blauen Dunst??...
In diesem Forum? Niemals - das geht doch schon langsam als Suchmaschine durch ... wer weiß, wer hier alles mitliest und sich schlau macht !
pelegrino, der noch 'n bischen abwartet was hier noch so kommt, und der sich dann mit seiner Steuerfrage dranhängt, damit er nicht noch 'n Thread lostreten muß ...
ich les hier die ganze Zeit mit und bin wie immer von euch begeistert!
Aber, wie ich schon schrob, gehts ausnahmswiese nicht um mich, sondern um eine Freundin, die in der Bedroullie steckt. (Die übrigens auch von euch begeistert ist! Aber bis jetzt nur mitliest.)
Anja, gib mal laut!
Bis denne der Dackel
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