Wo wir jetzt seit 'ner Woche durch sind mit Thomas' Frage ...
2005 haben wir (pelegrina & ich) 2x 1/8 Immobilie (Anteile an einem Mehrfamilienhaus, seit 1985) verkauft, und anschließend 2x 1/2-es Zechenhaus gekauft. Der pelegrina wurden von ihrer Tante in 2002 insgesamt 3 kleine Eigentumswohnungen geschenkt, für welche die Tante weiterhin den Nießbrauch hatte. Nach dem Tode der Tante vor knapp einem Jahr hat die pelegrina nun eine der Wohnungen verkauft.
Sie hätte nun die Möglichkeit, die anderen beiden Wohnungen auch noch im Paket zu verkaufen (was sie gern tun würde) - es kam uns aber nun zu Ohren, das die öffentliche Hand bei mehr als drei Immobiliengeschäften innerhalb von 10 Jahren, einfach mal von gewerblichem Handel ausgeht, und dann dieselbe gern aufhält und Steuern kassiert . Bisher haben wir noch keine genauen Infos ergattern können (Steuerberaterin wollte sich schlau machen - scheint aber sehr beschäftigt zu sein ...)
Würde mich nicht wundern, wenn das Finanzamt beim Erwerb nicht zwischen geschenkt, geerbt und gekauft unterscheiden würde, wenn's um abgreifbare Kohle geht ...
Genau, Pele, das gilt nicht bei Schenkungen und Erbschaften. Nur wenn du sie erworben hättest, würde die "Sperre" von 10 Jahren greifen, und auch nur dann, wenn du Gewinn machst. Und dann wird auch nur der Gewinn versteuert. Und der Verkauf einer käuflich erworbenen Immobilie reicht schon aus, um innerhalb der 10 Jahre das Finanzamt auf den Plan zu rufen - es müssen nicht drei oder mehr sein.