ich hab auf meiner W normalerweise eine Corbin Einsitzer Bank - ist alleine viel bequemer. Nun will mein Schatzi ja auch hin und wieder mal mit und dafür hab ich ja noch die originale Bank.
Ich müsste jetzt eh mal zu den Graukitteln das ein oder andere eintragen lassen... Da war ich die Tage beim Tüv und hab gefragt ob die die Sitzbank wahlweise eintragen?!?!
Na was glaubt Ihr hat der geagt? Geht nicht! Entweder Einzelbank oder Zweierbank. Die Begründung war: Bei Einzelbank (Eintragung als Ein Mann Fahrzeug) müssen die hinteren Fußrasten ab und wenn die weg sind kann man ja nicht mehr zu Zweit fahren.
Mein Kumpel hat das aber auf seiner Guzzi eingetragen.... also gehts doch! Hat das schon mal einer machen auffer W lassen oder eine Argumentationskette für den Sturkopp?
Ich frage mich warum Du so einen Aufwand betreiben willst? Warum schlafende Hunde wecken. Ich habe auch eine Corbin Einzelsitzbank und die Originale 2er Sitzbank. Die werden je nach Bedarf genutzt und es hat mich noch nie interessiert was der Tüv dazu sagt. Ich bin auch schon mit der Corbin beim Tüv gewesen und dort hat sich keiner gefragt warum nur eine Einzelsitzbank drauf ist und hinten Fußrasten - die haben ihre Untersuchung gemacht und den Stempel aufgeklebt - Fertig!
Wenn sich der Tüv aufregt, würde ich halt immer mit der Originalsitzbank hinfahren und das war 's.
EDIT: Es gibt für andere Motorräder (z.B. Bandit) im Zubehörhandel Abdeckungen für die zweite Sitzhälfte der Sitzbank. Die sieht dann aus als wäre sie eine Einzelsitzbank und ist auch nur noch von einer Person zu nutzen - das ist auch nicht Eintragungspflichtig.
Hi Gerry, ich fahre ja auch schon seit 2 Jahren so rum... ist mir auch wurscht! Da ich aber nun mal eh da hin muss wegen Gabelstabi, Lenker, Bremsgedöns, usw. mache ich die Sitzbank gleich mit.
Es geht ja nicht darum es dem Tüffi recht zu machen sondern im Falle eines Unfalls... weisst schon.
Wieso denn? Die Corbin ist doch nur eine Spezialbank für großgewachsene Beifahrer. Ich kann mich sogar dumpf erinnern, daß ich vor Jahren mal Ducky von der Pension am Weinberg zum Bruno mitgenommen habe - auf der Corbin Gunfighter.
ja ja, geht alles ... Aber da ich nun mal so ein nach vollkommener Harminie strebender Voll-Harmoniker bin und es zwanghaft immer allen recht machen muss, einschließlich TÜV "Sachverständigen", geht da leider kein Weg dran vorbei
Ich hab auch noch nie eine GEZ-Mahnung einfach zerrissen, ehrlich
Dann musst Du Dir wirklich einen kompetenten Sachverständigen suchen. Gehen tut es sicherlich, ich hab sogar bei der Honda Clubman 2 Personen eingetragen und im Zusatztext "wahlweise im Org. Höckersitzbank". Und die Clubbi ist ja normalerweise ein Einpersonen-Mopped, das hat sicherlich noch mehr Kompetenz vom Prüfer erfordert.
Das ist meiner Meinung nach dann doch zu viel Bürokratie. Immerhin bleibt die Grundplatte ja die gleiche, egal ob es die Orginale oder die Corbin Sitzbank ist. Als nächstes wird man dann schon zum TÜV gebeten sobald man sich eine Gepäckrolle auf dem hinteren Teil seiner Sitzbank schnallt. Was ja quasi dann auch eine 1Mann Höckersitzbank wäre . Gruß zulups
Normalerweise geht es ja auch andersherum: Will man auf einem Ein-Personen-Motorrad eine Zwei-Personen-Bank montieren, macht es schon einen Sinn, wenn der Prüfer Tragfähigkeit, Anbringung und Fußrasten überprüft.
Umgekehrt kann man fachlich drüber streiten, aber eine Änderung der Sitzplatzzahl sowie eine technische Änderung des Sitzes (Befestigung) ist nun mal eintragungspflichtig. Über letzteres kann man ja auch wieder diskutieren, wenn die gleiche Grundplatte beibehalten wird. Hier wirst du aber auch keine Schwierigkeiten beim TÜV bekommen, wenn der Sachverständige über ein Mindestmaß von Kompetenz verfügt.
meines Wissens ist die Corbin Gunfighter eine 2Personenbank - wenn auch unbequem für den Sozius. Mir wollte dieses Jahr auch der Tüffi einen Strich durch die Rechnung machen, haben ihn aber doch eines Besseren belehrt. Der Fussball hintendran ist voll durch gepolstert und die Länge der Sitzbank ist auch in Ordnung. Das Einzige wo Du drauf achten musst ist, dass der Sozius eine Festhaltemöglichkeit hat. Im Falle der W sind das die beiden Griffe unter der Sitzbank.
Hi Skoki, so hab ich das noch gar nicht gesehen... Mal zum Verständnis: Muss ich alle Sitzbankänderungen eintragen oder nur wenn ich von 1 Mann auf 2 Mann (Frau) oder umgekehrt umbaue???
Im Grunde wir es dann erst spannend, wenn sich die Befestigung änderst, also ein Eingriff in die Technik (Rahmen) erfolgt, der geprüft werden muss. Wenn du die Sitzbank wie gehabt befestigst, sollte es kein Problem darstellen. Es ist aber eine Grauzone, da die Regelung von den Autositzen her abgeleitet wird. Ein Prüfer könnte also verlangen, dass auch die Sitzbank an sich geprüft wird, denn sie muss ja z.B. Hinsichtlich der Materialfestigkeit, der Sitzfläche und -länge gewisse Kriterien erfüllen.