bei meiner harley stand eine eintragung 'in etwa wirkung vorhanden' für das rücklicht (blinker hatte sie nicht). ich weiss nicht, ob das heute noch eingetragen wird, damals - also vor mehr als 10 jahren - gings ..
Normalerweise geht es nicht. Bei allen Fahrzeug nach Baujahr 54 müssen Anbauteile ein deutsches Prüfzeichen haben K-Nummer und Schlangenlinie oder das gesamte Fahrzeug eine deutsche ABE, und bei allen Fahrzeuge mit EU-Zulassung müssen Anbauteile ein E-Kennzeichen haben. Fahrzeuge aus der Zeit vor der EU-Zulassung können auch auch mit Bauteilen mit E-Kennzeichen ausgerüstet werden, dazu hat man sich vor ein paar Jahren "durchgerungen". Aber bei modernen Fahrzeugen Bauteile ohne E-Zeichen anzubauen, geht nur über ein Ausnahmeverfahren, also eine Prüfung durch einen aaS, der feststellen muss, ob die vorgeschriebene Wirkung des Beleuchtungsteils gegeben ist. Das geschieht in einem entsprechenden Prüf-Labor. Für die Kosten kannst du dir aber wahrscheinlich ein schönes Motorrad kaufen. Aber es ist nicht völlig unmöglich, einen Prüfer zu finden, der eine "in-etwa-Wirkung" auf seine Kappe nimmt und einträgt - sehr wahrscheinlich ist das aber ohne Not realistisch betrachtet nicht.
oh ja, die sind lecker - vor jahren gabs sowas mal bei louis - leider nun nicht mehr. ich hab die vorne an meiner W dran. weil mir ein glas kaputt gegangen ist hab ich das von anderen e-gekennzeichneten blinkern rein gemacht. so sollte das dann auch mit dem düf klappen
wenn du das vintage round taillight haben wolltest: sowas gibt's nahezu identisch von shin-yo mit e-zeichen