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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 2.615 mal aufgerufen
 Motorrad
Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

08.10.2010 16:01
Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

Ich hatte diese Frage schon einmal in einem anderen Zusammenhang gestellt.
Da ist sie glaube ich untergegangen.

ich wollte mir in Japan ein Rücklicht und blinker bestellen.
Leider fehlt da die Prüfschlange bzw. das ECE Zeichen.

Kann das trotzdem beim TÜV eintragen lassen?
Hab keinen Bock deswegen Stress zu bekommen - das ist es mir dann doch nicht wert...

Ulf Penner Offline



Beiträge: 2.798

08.10.2010 16:54
#2 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

Moin Pupsi

meines Wissens keine Chance.

Grüße
Ulf

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

08.10.2010 17:38
#3 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

bei meiner harley stand eine eintragung 'in etwa wirkung vorhanden' für das rücklicht (blinker hatte sie nicht). ich weiss nicht, ob das heute noch eingetragen wird, damals - also vor mehr als 10 jahren - gings ..

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

08.10.2010 18:38
#4 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

Zitat von martin58
- also vor mehr als 10 jahren - gings ..



ausser in B da ging's schon vor 28 Jahren nicht

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

08.10.2010 19:20
#5 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

Normalerweise geht es nicht.
Bei allen Fahrzeug nach Baujahr 54 müssen Anbauteile ein deutsches Prüfzeichen haben K-Nummer und Schlangenlinie oder das gesamte Fahrzeug eine deutsche ABE, und bei allen Fahrzeuge mit EU-Zulassung müssen Anbauteile ein E-Kennzeichen haben.
Fahrzeuge aus der Zeit vor der EU-Zulassung können auch auch mit Bauteilen mit E-Kennzeichen ausgerüstet werden, dazu hat man sich vor ein paar Jahren "durchgerungen".
Aber bei modernen Fahrzeugen Bauteile ohne E-Zeichen anzubauen, geht nur über ein Ausnahmeverfahren, also eine Prüfung durch einen aaS, der feststellen muss, ob die vorgeschriebene Wirkung des Beleuchtungsteils gegeben ist. Das geschieht in einem entsprechenden Prüf-Labor. Für die Kosten kannst du dir aber wahrscheinlich ein schönes Motorrad kaufen.
Aber es ist nicht völlig unmöglich, einen Prüfer zu finden, der eine "in-etwa-Wirkung" auf seine Kappe nimmt und einträgt - sehr wahrscheinlich ist das aber ohne Not realistisch betrachtet nicht.

Grüße
Falcone

Brauchi Offline




Beiträge: 8.248

08.10.2010 23:42
#6 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

was wollteste denn in nippon shoppen?

Brauchi

http://brauchisbikes.blogspot.com/

Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

09.10.2010 08:48
#7 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

ich hatte mich für Blinker und ein Rücklicht interessiert:

Posh Gedödel

Brauchi Offline




Beiträge: 8.248

09.10.2010 08:53
#8 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

oh ja, die sind lecker - vor jahren gabs sowas mal bei louis - leider nun nicht mehr. ich hab die vorne an meiner W dran. weil mir ein glas kaputt gegangen ist hab ich das von anderen e-gekennzeichneten blinkern rein gemacht. so sollte das dann auch mit dem düf klappen


wenn du das vintage round taillight haben wolltest: sowas gibt's nahezu identisch von shin-yo mit e-zeichen

Brauchi

http://brauchisbikes.blogspot.com/

Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

09.10.2010 09:57
#9 RE: Rücklicht, Blinker ohne Prufzeichen eintragen ? Antworten

Dank Dir Brauchi..

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