Ich hatte mit meinem Auto einen Unfall(bzw. derer sogar zwei). Und das ging so: Mein Vordermann bremste und ich kam nicht früh genug zum stehen. Ich fuhr in sein Heck. Dann kam hinter mir noch jemand angefahren, der ebenfalls nicht mehr bremsen konnte und mir auffuhr.
Nun rechne ich den Schaden, der an der Front meines Autos entstanden ist, mit meiner Vollkasko-Versicherung ab.
Außerdem liegt mir gerade ein Schreiben der Versicherung desjenige vor, der mir auffuhr und gegen dessen Versicherung ich gern den Heckschaden meines Autos abrechnen will.
Meine Versicherung wird mir mitteilen, dass der Frontschaden (nur der wurde von meine VK-Vers. begutachtet) zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt hat. Dann wird man mir 1.500,- EUR abzüglich des Restwerts von 290,- EUR abzüglich der Selbstbeteiligung von 300,- EUR (macht dann 910,- EUR) zahlen.
Jetzt vermute ich, dass die Versicherung desjenigen, der mir auffuhr, sich bei der Schadensregulierung auf die 290,- EUR Restwert beziehen wird. Zwar liegt das Gutachten des Frontschadens und damit einhergehend die Ermittlung des Restwerts nach Eintreten des Frontschadens dieser Versicherungsgesellschaft nicht vor, aber nach Schilderung des Unfallverlaufs werden die ja zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Relevant ist ja vermutlich, dass der Frontschaden bereits eingetreten war, BEVOR der mir Auffahrende den Heckschaden verursacht hat. Liege ich da richtig? Was meint ihr? - In dem Fall würde ich ja vermutlich noch ca. 290,- EUR erhalten können.
Ich habe den Frontschaden soweit reparieren lassen, dass das Fahrzeug voll gebrauchsfähig ist (neue Scheinwerfer). Das interessiert die Versicherung desjenigen, der den Heckschaden verursacht hat, vermutlich aber auch nicht weiter, oder?! Oder gehen diese Kosten evtl. in deren Berechnung eines Restwerts ein?
Ehrlich gesagt mag ich für einen Krams jetzt nicht meine Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen. So komplex ist der Sachverhalt ja vermutlich auch nicht.
Könnt ihr vielleicht was dazu sagen, wie die Versicherung des Auffahrenden den Heckschaden vermutlich regulieren wird? Ideen?!
Zitat von *caferacer2 Ehrlich gesagt mag ich für einen Krams jetzt nicht meine Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen. So komplex ist der Sachverhalt ja vermutlich auch nicht.
Zitat Ehrlich gesagt mag ich für einen Krams jetzt nicht meine Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen. So komplex ist der Sachverhalt ja vermutlich auch nicht.
Das hat jetzt so den Charme wie bei Günther Jauch, wenn die Ein-Millionen Frage kommt und der unwissende Kandidat den letzten Joker lieber aufbewahren will
Mensch, bist Du blöd? Wofür hast Du die Versicherung denn? Ruf da an!
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW --- Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing Buy a W and get FRIENDS for free
...wobei wenn ich richtich gelesen habe, weiss er noch nix konkretes...
bislang geht es nur um "würde, hätte, könnte"
da wird sich kein RSVler auf ne Aussage nageln lassen...
ich würd erstmal den Brief und die Argumentation des gegnerischen Versichereres abwarten... dann hat man Fakten um entsprechende Aussagen zu machen. Solange da nix is heisst es nur:" Habens Sie schon... NEIN, wurden schon... NEIN... dann melden Sie sich..."
Vielleicht wird ja alles ganz anders...
Gruss M
"... ist schon echt geil, UNIVERSALPRÄSIDENT zu sein..."
nee, iss schon richtig so. Wenn einer auf ein Auto drauf fährt, was bereits Schrott ist, dann kann sich dessen Versicherung freuen, aber . . . .
seit irgendwie den 80er Jahren haben sich die Versicherer mal drauf geeinigt, daß bei Massenkarambolagen (wir errinnern uns: A4 zwischen Köln und Aachen im Nebel => 140 Autos oder so) immer der hintere den kompletten Schaden des vorderen übernimmt. Anders gesagt, Jeder, der draufbrummt, muß hoffen, daß ihm auch noch einer reinfährt, dann isser wieder quitt.
Ob allerdings n flotter Dreier gleich als Massenkarambolage zu werten ist, weiß ich leider auch nicht.