Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 366 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Watzmann Online




Beiträge: 2.412

11.08.2010 06:40
Werksgarantie EG Auto Antworten

Hallo

Wir haben ein EG ( Re-Import ) Auto gekauft .
Jetzt wurde mir gesagt das die Werksgarantie ( in diesem Fall 2 Jahre )
nichts mit der EZ des Wagens zu tun hat sondern ab dem Zeitpunkt startet an dem
der Autohändler ( hier zB. ein Däne ) das Auto in Empfang nimmt.
Stimmt das wohl ?
In unserem Fall sind 6 Monate Unterschied .
Die Kutsche wird dann wohl so lange irgendwo die Zeit herumgestanden haben.

Allen einen angenehmen Tag

-------------------------------------
LG und alles , Watzmann

SO - W - 18

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

11.08.2010 07:14
#2 RE: Werksgarantie EG Auto Antworten

stimmt eingeschränkt, die übergabe an den endverbraucher ist für alle Waren der stichtag an dem die garantie für ihn beginnt - vertragspartner ist im zweifel der Händler. wenn das werksintern so geregelt ist wie du es beschreibst (was durchaus sein kann, aber ungewöhnlich ist), hast du trotzdem 2 Jahre Garantie - das letzte halbe Jahr dann eben nur noch bei dem Händler wo du gekauft hast.

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


YoYo Offline




Beiträge: 334

11.08.2010 08:14
#3 RE: Werksgarantie EG Auto Antworten

Moin,

bitte nicht "Garantie" und "Gewährleistung" verwechseln.

"Gewährleistung" ist gesetzlich geregelt und eine Pflicht des Vertragspartners (Verkäufer). Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 2 Jahre, nach Ablauf von 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass ein etwaiger Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.

"Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gesetzliche Vorgaben bestehen dazu nicht. Im Zweifel sollte in der Garantieurkunde stehen, wofür, ab wann und wie lange sie gilt.

Gruß

Yoyo

3-Rad Offline



Beiträge: 34.800

11.08.2010 10:07
#4 RE: Werksgarantie EG Auto Antworten

Zitat
Im Zweifel sollte in der Garantieurkunde stehen, wofür, ab wann und wie lange sie gilt.



Genauuu und die Bedingungen dafür bestimmt ausschließlich der Hersteller/Verkäufer.

Es ist übrigens noch gar nicht so lange her, das gab es bei deutschen Herstellern überhaupt keine Garantie.

Um im Garantiefall Probleme zu vermeiden, solltest du bei dem Händler, bei dem du die Inspektionen machen läßt, eine Garantieanerkennung vornehmen lassen.
Bei meinem reimportierten Hyudai war das kein Problem.
Deutsche Hersteller machen da gerne schon mal einen Akt draus.

Gruß Norbert

-------------------------------------------------
Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
----------------------------------------------

Watzmann Online




Beiträge: 2.412

11.08.2010 13:22
#5 RE: Werksgarantie EG Auto Antworten

Aha , Danke für die Antworten , ist immer suuuper hilfreich

-------------------------------------
LG und alles , Watzmann

SO - W - 18

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

11.08.2010 13:25
#6 RE: Werksgarantie EG Auto Antworten

Zitat
bitte nicht "Garantie" und "Gewährleistung" verwechseln.



stimmt ... also das letzte halbe Jahr Gewährleistung, dann eben nur noch beim dem Händler ...

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz