Wenn ich dieses Jahr wieder nicht zur MFK (Motor-Fahrzeug-Kontrolle) aufgeboten werde, muss ich mich mal bei denen erkundigen, ob sie mich vergessen haben. Ich fahre die BMW jetzt schon die achte Saison ohne je kontrolliert worden zu sein.
Irgendwie ungerecht den deutschen Kollegen gegenüber ...
Die BMW eines Freundes hatte im Juni 2009 HU Termin. Allerdings ist er erst im April 2010 zum TÜV Geislingen/Steige gefahren.
Der neue Stempel zeigt 4/2012. Da wurde nichts zurückdatiert. Grund: der TÜV in Neu-Ulm, ca. 50 Kilometer entfernt in Bayern, datiert auch nicht zurück.
die Rückdatierung ist per Verordnung vorgegeben. Die Bundesländer Saarland und Hessen haben eine Anweisung heraus gegeben diese Verfahren momentan auszusetzen. Für NRW gibt es eine derartige Anweisung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
ulkig, der meint also, das wäre nur vorübergehend so.
Ich werde nachher allen freundlich antworten, mich bedanken, und ihnen mitteilen, das ich in Zukunft bei Gelegenheit zu den HUs meiner Fahrzeuge aus Prinzip nach Hessen fahren werde.
Beim NRW-Landesverkehrsministerium werde ich auch noch nachfragen, wird aber erst nach den Wahlen Sinn machen - wenn überhaupt.
"Wenn Du die Wahrheit sagst, gibt es nichts, was Du im Kopf behalten müßtest."
Zitat von pelegrinoAn der Rückdatierung in NRW hat sich bisher nichts geändert; d.h. die Fahrzeuge werden auf den Monat der Fälligkeit zurückdatiert. Besonderheit: Bei Fahrzeugen mit einer "normalen" Laufzeit von 24 Monaten (z.B. Pkw), die mindestens 23 Monate überzogen sind, bekommen nur eine Plakettenlaufzeit von 1 Monat.
Versteh ich das richtig:
Wenn einer in NRW (und nicht nur da, offenbar) den TÜV um ein Jahr und elf Monate überzieht, dann bekommt er eine Plakette, die besagt, dass er bereits nach einem Monat erneut bei diesem Verein (oder vergleichbar) vorstellig werden darf?
Das heißt, wenn einer um zwei oder mehr Jahre überzieht, muss die Prüfung mindestens doppelt hintereinander gemacht werden, da die erste Prüfung nur ausreicht, um das Zwei-Jahre-Defizit zu kompensieren, aber noch nicht wieder dazu berechtigt, den öffentlichen Verkehrsraum zu befahren!?
Das ist typisch deutsche Bürokratie wie ich sie in Erinnerung habe und nie mehr erleben möchte!
Zitat von SerpelWenn einer in NRW (und nicht nur da, offenbar) den TÜV um ein Jahr und elf Monate überzieht, dann bekommt er eine Plakette, die besagt, dass er bereits nach einem Monat erneut bei diesem Verein (oder vergleichbar) vorstellig werden muss?
so isses, ... und meistens gibt es noch gratis einen dämlichen Spruch dazu.
eigentlich ist es noch besser, überzieh mehr als 24 Monate, zahl zweimal und du bekommst eine Plakette
Ja, aber nur in NRW. Alle anderen Bundesländer haben sich schon lange darauf verständigt, maximal ein Jahr zurückzudrehen bzw. maximal ein halbes Jahr. Was natürlich sie Sinnlosigkeit, Unlogik und Willkür dieser Rückdrehererei beweist.