Nach den vielfachen Versuchen und Anläufen in den 90er Jahren ist vom Bundesverkehrsministerium das Wechselkennzeichen konsequent abgelehnt und diese Ablehnung sogar in der StVZO verankert worden.
Nun scheint sich wieder was zu ändern, laut aktuellem Bericht aus dem Verkehrsausschuss:
" ... hatte am 10. Februar im Sitzungssaal des Verkehrsausschusses aber noch eine weitere Überraschung parat: Das Wechselkennzeichen soll kommen. Nach jahrelangen Diskussionen plant das Bundesverkehrsministerium derzeit ernsthaft dessen Einführung. Auf diese Weise soll Autofahrern die zusätzliche Anschaffung eines umweltfreundlichen, vielleicht sogar abgasfreien Fahrzeugs für den Kurz- und Mittelstreckenbetrieb schmackhaft gemacht werden. Die mit Verbrennungsmotor betriebene Limousine für die Autobahnfahrt, der kompakte Hybridler oder das Elektroauto für die Stadt, dieses Modell schwebt derzeit den Politikern vor. Der Oldtimer war hierin bislang nicht vorgesehen, der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut will sich dafür einsetzen, dass zusätzlich zum Alltags- und Stadtauto als drittes Fahrzeug ein Klassiker bewegt werden kann. Mehr als drei Autos sollen nach gegenwärtigem Diskussionsstand ohnehin nicht auf ein Kennzeichen fallen."
Im Moment sieht es ganz so aus, als werden Motorräder gar nicht ins Kalkül gezogen. Es fehlt eine Lobby, die klar macht, dass Motorräder auch umweltfreundlich genutzt werden können. Ich sehe da aber schon die Problembürokraten jammern. Wenn man denen nicht ein ausgereiftes und unkompliziert umsetzbares Konzept vorlegt, ist es für die leicht, Gegenargumente zu finden. Im Autobereich scheint erstaunlicherweise die Versicherungswirtschaft eine der treibenden Kräfte zu sein. Irgendwo müssen die also Vorteile für sich sehen.
naja, immerhin gibt es ja jetzt schon elektromöppis zu kaufen - da ist man schon eine ecke weiter als bei den Autos. ich bin nächste Woche bei "Umweltministers" zu Gast (leider nur als einer von 100) vielleicht gibt es ja eine Gelegenheit das Thema anzusprechen und so ins Gespräch zu bringen.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Nicht nur Parkraum, Kaimann, Verkehrsraum schlechthin. Aber auch der Co-Ausstoß fällt ins Gewicht, vor allem bei kleineren Maschinen im Nahverkehr, die dann wieder sehr interessant werden.
Ein "Problem" wird es steuertechnisch geben. Wird die Motorradsteuer bei einer zu ändernden KFZ-Steuergesetzgebung der PKW-Steuer angepasst, haben wir uns einen Bärendienst erwiesen. Die Motorradsteuer ist ja unverändert auf dem Niveau von 1950!
Danke Falcone, das wollt ich jetzt auch grad schreiben. lasst es wie es ist, was sonst kommt? immer eine Verschlechterung, kennt man doch mittlerweile....
Zitat von FalconeNicht nur Parkraum, Kaimann, Verkehrsraum schlechthin.
Der Parkraum war das Simpelargument für Deine Bürokraten: Stehen nachts zwei Autos vor dem Wohnstraßenhaus, ist es mit Parkraum vorbei. Das Krad dagegen steht schnell mal auf Hof, Bürgersteig oder in einer Sammelparkbucht, also keine Mehrbelastung gegenüber heute.
Der Verkehrsraum wäre eher weniger betroffen, da bei zwei PKW´s im Wechsel der Platzbedarf im Verkehr gleich bliebe . Sicher spart auch ein Motorrad anstelle des Wagens etwas Platz aber eben doch wenig, wenn man nicht nebeneinander fahren möchte. Das Motorrad belastet den Verkehrsraum damit auch zusätzlich (da der geparkte Wagen ja auch irgendwo bleiben muß), aber weniger, als ein Zweitwagen.
Zitat ...gibt es ja jetzt schon elektromöppis zu kaufen...
Ist es nicht so, das reine Elektrofahrzeuge (also nicht Hybridfahrzeuge) schon jetzt steuerbefreit sind? Sind das nicht sogar rechtlich gesehen überhaupt keine Kraftfahrzeuge? Bliebe die Haftpflichtversicherungsprämie - für einen Anhänger zahlt man ja auch, obwohl der meistens nur 'rumsteht, und falls angekuppelt was passiert, deckt die Haftpflicht des Zugfahrzeuges den Schaden. So gesehen ist die nur für den unwahrscheinlichen Fall da, falls der Anhänger ohne Zugfahrzeug irgendwohin oder -reinrollt, oder jemand darüber stolpert, wenn er falsch abgestellt wurde - also, gemessen am Risiko, eine ziemlich teure Versicherung, obwohl die Prämien an sich relativ gering sind !
Also das wäre mir jetzt neu, aber ich habe mich noch nicht damit auseinandergesetzt. Die Steuerbefreiung kann höchstens im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen wegen der Emission stehen. Ansonsten werden E-Fahrzeuge nach Gewicht versteuert, genau wie Wankelfahrzeuge auch. Und Kraftfahrzege sind es, das hatten wir hier doch kürzlich erst.
Das wird's sein: ich war mir sicher, das eine Straßenbahn kein Kraftfahrzeug ist, rechtlich gesehen (kinetisch schon ). Und ich meine, diese Ultraleichtkisten (Elektrodreirad mit zusätzlichem Pedalantrieb) wären steuerfrei, obwohl sie ein ganz normales Kennzeichen führen.
Zitat von FalconeNicht nur Parkraum, Kaimann, Verkehrsraum schlechthin.
Der Parkraum war das Simpelargument für Deine Bürokraten: Stehen nachts zwei Autos vor dem Wohnstraßenhaus, ist es mit Parkraum vorbei. Das Krad dagegen steht schnell mal auf Hof, Bürgersteig oder in einer Sammelparkbucht, also keine Mehrbelastung gegenüber heute.
Stopp Herr K. beide Fahrzeuge können garnicht vor dem Wohnstrassenhaus abgestellt werden, da es sich ja um ein Wechselkennzeichen handelt! Ergo, muss eines eh auf dem nicht öffentlichen Hofe, in der Garage oder im Katalog stehen bleiben
Ansonsten ist das Wechselkennzeichen vielleicht in der Form: für zweierlei PKW, oder zweierlei Krad eine Möglichkeit
Wie geht denn die Schweiz damit um und wie sind die Erfahrungen dort?