"Das Schweizer Studio in Zürich wurde zuerst von Werner Vetterli geleitet, ab 1976 von Konrad Toenz und ab 1998 bis zum Ausstieg des SRG von Stephan Schifferer."
Hat Herr Schifferer überhaupt mehrere Autos auf Wechselkennzeichen und wenn ja welche?
Zurück zum Thema:
Zitat obwohl sie ein ganz normales Kennzeichen führen.
bei einem normalen Kennzeichen kannst du in aller Regel auch von einer besteuerung ausgehen. Steuerbefreiungen sind sehr eng gesteckt. Außer bei Zweitanhängern im Gewerbe, bei lof und bei Fahrzeugen für Behinderte sind mir jetzt eigentlich gar keine bekannt - und natürlich die erwähnten Kleinstfahrzeuge bis 125ccm. Ich schau aber gene mal nach, ob es da noch etas Neues gibt, das ich übersehen habe. Auf jeden Fall kannst du erst mal davon ausgehen, dass sowohl eine Elektro-Motorrad als auch ein Elektro-Auto normal verteuert werden.
Und von der Schweiz weiß ich nur, dass es da von Kanton zu Kanton deutliche Unterschiede beim Wechselkennzeichen gibt. Ich hatte beim DEUVET damals von den Schweizer Verbandskollegen eine genau Auflistung bekommen, leider habe ich die nicht mehr. ich meine, das ging auch von 3 Fahrzeugen bis zur beliebig vielen. Und wenn als Oldtimer anerkannt, dann brauchte man nur alle 6 Jahre zur Fahrzeugkontrolle - zumindest in manchen Kantonen. Die scheinen da noch viel kleinstaaterischer veranlagt zu sein als wir hier in der BRD. In Österreich gibt es das Wechselkennzeichen ja auch - was wissen denn unsere Österreichischen Forumsteilnehmer?
Ich hab's gewusst, daß unsere Pappnasen neben Tatort auch noch XY ungelöst gerne schauen/schauten! Ihr könnt euch mit meiner Frau zusammentun, die liebt diese Räuberpistolen ebenso!
Ich kann das absolut nicht ab.
Gruß Monti
Früher saßen Verbrecher im Gefängnis und Patrioten in der Regierung. Wie sich die Zeiten doch geändert haben!
In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.
In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.
Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Schweiz
In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[2] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist."
Demnach ist das in der Schweiz deutlich strenger geworden: Nur zwei Fahrzeuge! Und bei den Österreichern wiehert der Amtsschimmel, was die Kennzeichengrößen betrifft
Zitat von Swennie Stopp Herr K. beide Fahrzeuge können garnicht vor dem Wohnstrassenhaus abgestellt werden, da es sich ja um ein Wechselkennzeichen handelt!]
Guter Einwand -- oder auch nicht.
Denn wenn es einen Garagenplatz oder einen privaten Stellplatz gibt, ist der dann eben mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug belegt, während das Zusatzfahrzeug auf der Straße eine Parkbucht blockiert.
Wäre Fahrzeug 2 ein Motorrad, würde sich nichts ändern, da das Ding mit in die Garage usw könnte.
Bin so einen Elektroroller (Kymko) probegefahren, geil, aber hab mich erschrocken, keine Motorbremse. Nimmst den Saft weg, rollt das Ding ungehindert leichtfüßig weiter. Da mußt dich erst dran gewöhnen.
Zitat das war "Peter Nidetzky in der Schweiz" ... wenn schon den schon
Der Peter Nidetzky kam vom ORF, nicht von der SRG. Der war bei uns der Spezialist für Pferdesport, weshalb er während einer Fußballübertrgung einmal bei einem Hands gesagt hat, der Spieler bekam den Ball auf den Vorderfuß.