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Dieses Thema hat 48 Antworten
und wurde 1.741 mal aufgerufen
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der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

16.02.2010 15:53
#16 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Zitat von Swennie

Ich rufe Herrn Pflümli in Schweiz




das war "Peter Nidetzky in der Schweiz" ... wenn schon den schon

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Swennie Offline




Beiträge: 15.188

16.02.2010 15:55
#17 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Danke Jörch,
ist mir ums Verrecken nicht eingefallen

pelegrino Offline




Beiträge: 51.606

16.02.2010 16:01
#18 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Peter Nidetzky war aber Edes Mann in Ösien (Wien) !

edit/PS: wie der Name bereits vermuten läßt, war der Eidgenosse Werner Vetterli .

"Alkohol verlängert den Bremsweg des Gewissens."

beim "Geierabend" gehört

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

16.02.2010 16:06
#19 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

"Das Schweizer Studio in Zürich wurde zuerst von Werner Vetterli geleitet, ab 1976 von Konrad Toenz und ab 1998 bis zum Ausstieg des SRG von Stephan Schifferer."

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

16.02.2010 16:10
#20 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Asche auf mein Haupt ...

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Falcone Offline




Beiträge: 113.673

16.02.2010 16:33
#21 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Hat Herr Schifferer überhaupt mehrere Autos auf Wechselkennzeichen und wenn ja welche?

Zurück zum Thema:

Zitat
obwohl sie ein ganz normales Kennzeichen führen.


bei einem normalen Kennzeichen kannst du in aller Regel auch von einer besteuerung ausgehen.
Steuerbefreiungen sind sehr eng gesteckt. Außer bei Zweitanhängern im Gewerbe, bei lof und bei Fahrzeugen für Behinderte sind mir jetzt eigentlich gar keine bekannt - und natürlich die erwähnten Kleinstfahrzeuge bis 125ccm.
Ich schau aber gene mal nach, ob es da noch etas Neues gibt, das ich übersehen habe.
Auf jeden Fall kannst du erst mal davon ausgehen, dass sowohl eine Elektro-Motorrad als auch ein Elektro-Auto normal verteuert werden.

Und von der Schweiz weiß ich nur, dass es da von Kanton zu Kanton deutliche Unterschiede beim Wechselkennzeichen gibt. Ich hatte beim DEUVET damals von den Schweizer Verbandskollegen eine genau Auflistung bekommen, leider habe ich die nicht mehr. ich meine, das ging auch von 3 Fahrzeugen bis zur beliebig vielen. Und wenn als Oldtimer anerkannt, dann brauchte man nur alle 6 Jahre zur Fahrzeugkontrolle - zumindest in manchen Kantonen. Die scheinen da noch viel kleinstaaterischer veranlagt zu sein als wir hier in der BRD. In Österreich gibt es das Wechselkennzeichen ja auch - was wissen denn unsere Österreichischen Forumsteilnehmer?

ovum bonum quam

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

16.02.2010 16:38
#22 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Oh Gott!

Ich hab's gewusst, daß unsere Pappnasen neben Tatort auch noch XY ungelöst gerne schauen/schauten!
Ihr könnt euch mit meiner Frau zusammentun, die liebt diese Räuberpistolen ebenso!


Ich kann das absolut nicht ab.

Gruß
Monti

Früher saßen Verbrecher im Gefängnis und Patrioten in der Regierung. Wie sich die Zeiten doch geändert haben!

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

16.02.2010 16:40
#23 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Bei Wiki war alles zu finden:

"Österreich

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.

Schweiz

In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[2] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist."


Demnach ist das in der Schweiz deutlich strenger geworden: Nur zwei Fahrzeuge!
Und bei den Österreichern wiehert der Amtsschimmel, was die Kennzeichengrößen betrifft

Grüße
Falcone

ovum bonum quam

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

16.02.2010 16:44
#24 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Zitat von Swennie

Stopp Herr K. beide Fahrzeuge können garnicht vor dem Wohnstrassenhaus abgestellt werden, da es sich ja um ein Wechselkennzeichen handelt!]



Guter Einwand -- oder auch nicht.

Denn wenn es einen Garagenplatz oder einen privaten Stellplatz gibt, ist der dann eben mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug belegt, während das Zusatzfahrzeug auf der Straße eine Parkbucht blockiert.

Wäre Fahrzeug 2 ein Motorrad, würde sich nichts ändern, da das Ding mit in die Garage usw könnte.

Also doch ein Argument pro Krad.


Kaimann

CHEstrella Offline




Beiträge: 11.682

16.02.2010 17:01
#25 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Eindeutig ein Argument pro Roller!!!
125ccm keine Steuer, nur Versicherung!

Der CHEstrella
der alle Rollerfreunde grüsst.



viva la vida

Fisch-Klaus Offline




Beiträge: 2.117

16.02.2010 18:05
#26 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Bin so einen Elektroroller (Kymko) probegefahren, geil, aber hab mich erschrocken, keine Motorbremse.
Nimmst den Saft weg, rollt das Ding ungehindert leichtfüßig weiter. Da mußt dich erst dran gewöhnen.

Hobby Online




Beiträge: 42.277

16.02.2010 21:01
#27 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Zitat
Bin so einen Elektroroller (Kymko) probegefahren



hat BMW da schon was im Programm ?
wusste ich gar nicht...

.
.
Gruß Hobby

Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit

Muck Online




Beiträge: 8.502

16.02.2010 23:35
#28 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Zitat
das war "Peter Nidetzky in der Schweiz" ... wenn schon den schon


Der Peter Nidetzky kam vom ORF, nicht von der SRG. Der war bei uns der Spezialist für Pferdesport, weshalb er während einer Fußballübertrgung einmal bei einem Hands gesagt hat, der Spieler bekam den Ball auf den Vorderfuß.

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

17.02.2010 12:19
#29 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

ne ne ne der typ aus der schweiz hieß ganz anders (Rüedi Stümpfli) ... hier ein dokument :

http://www.youtube.com/watch?v=ckjRYsU4KNU&feature=related

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Falcone Offline




Beiträge: 113.673

18.02.2010 19:11
#30 RE: Wechselkennzeichen wieder greifbar? Antworten

Auch in Hessen kann man jetzt das H-Kennzeichen wieder in der alten Form (DIN-Schrift, kein blaues Feld) bekommen.

Grüße
Falcone

ovum bonum quam

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