Das einzige Problem für den Gesetzgeber ist, dass es zeitlich nicht befristet ist. Das ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat insofern reagiert, dass der Solidaritätszuschlag erhalten bleibt, allerdings "zunächst" befristet bis 2019.
Damit wäre das Ganze dann wieder verfassungskonform.
gib Ihnen 1% weniger Rentenbeiträge und nehme Ihnen 1,5% mehr bei der Gesundheit. Das ganze garnierst Du mit einer Benzinsteuererhöhung. Und weil der dicke Kohlkopf dann über die "Einheit" stolperte, führte er für die "blümelnden" Landschaften eine Solidaritätsabgabe ein.
Weiter gehts dann eine Legislatur späda mit gebe Ihnen 0,5% weniger Arbeitslosenverzicherung und nehme Ihnen 1% mehr bei der Rentenverzicherung und führe die Plegeverzicherung mit ja nuuur 1% mehr ein. Das ganze garniert auf Ökosteuer, weil damit ja die Rente bezahlt werden soll....
Paar Jahre später erhöhen wir die Zigaretten und Alkoholsteuer, weil wir damit dann die GESUNDHEIT bezahlen?!?!?! hä?
Nun passe bitte alle Krankenbeiträge auf einen, natürlich, erhöhten EINHEITSSATZ an, um Wettbewerb und das lästige "Krankenverzicherungs-Hopping" zu unterbinden, garniere das ganze mit 19% Märchensteuer
Also im Fernsehen hat mal einer behauptet, das die Besteureung von Kraftstoffen eigendlich gegen die geltenden Gesetze verstößt, weil die Märchensteuer auf den Bezinpreis. icl. Mimeralöl- und Ökostueer erhoben wird und somit eine eigendliche verbotene Doppelbesteuerung (also eine Steuer auf eine Steuer) erhoben wird.
Hmmm ... klingt eigendlich plausibel ... aber getan hat sich nix ... also wenn der damals Recht hatte, dann würdes mich echt wundern, wenn da keiner gegen klagt ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!