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Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 877 mal aufgerufen
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Seiten 1 | 2
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

02.11.2009 15:58
7,5 Tonner Antworten

Womöglich werde ich meinen Wunsch in die Tat umsetzen und mir einen geländegängigen LKW zulegen.
Mit dem ollen Führerschein der Klasse 3 darf man bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren, das Teil hat aber mehr und soll auf 7,5 t abgelastet werden (Was immer das auch sein mag?)
Oldtimerzulassung gibt's auch noch, da über 30 Lenze jung...

Darf man mit einem abgelasteten 7,5 Tonner auf die deutsche Autobahn ohne Maut zu zahlen?



Gruß
Monti

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Nur Dilettanten überfallen eine Bank, wahre Kriminelle gründen eine!

WBiker Offline




Beiträge: 1.636

02.11.2009 16:30
#2 RE: 7,5 Tonner Antworten

Hi Monti,

die Maut gilt erst ab 12 t zGM.

Gruß,

Chris

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

02.11.2009 17:19
#3 RE: 7,5 Tonner Antworten

....noch!

http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

strippenziacha Offline



Beiträge: 278

02.11.2009 17:43
#4 RE: 7,5 Tonner Antworten

1
2
 (Was immer das auch sein mag?)


Servus,
da wird das Zulässige Gesamtgewicht in den Papieren auf 7,49 to oder weniger eingetragen.
Ich bin momentan leider auch nicht mehr so fit in den Bestimmungen, vielleicht mal beim TÜV oder ähnlichen nachfragen ob es evtl. noch eine Grenze bei 6 to. gibt, in Bezug auf Zwischenuntersuchung oder früher gab es noch die Bremsensonderuntersuchung bei LKW ab einer bestimmten Tonnage.
Dann halt soweit es sich mit der Zuladung noch retiert vielleicht sogar weiter ablasten.
In Deutschland bist du wie schon geschrieben ab 12 to dran, in Österreich und den anderen Nachbarn, schon ab 3,5 to mit GO-Box ect.
Allerding soviel ich weiß, wenn du das Ding als WoMo zulässt, entfällt meines Wissens die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h, aber auch hier bitte erst noch mal bei der Rennleitung nachfragen.

Gruß Hans

Leben und leben lassen.
Aus am grandigen Orsch kimmd koa lustiger Schoas.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

02.11.2009 17:52
#5 RE: 7,5 Tonner Antworten

In Antwort auf:
Allerding soviel ich weiß, wenn du das Ding als WoMo zulässt, entfällt meines Wissens die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h,



Ich glaube, da braucht der Monti sich bei einem über 30 Jahre alten, geländegängigen LKW keine Gedanken drüber zu machen.

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Die schönste Farbe ist doch immer noch ein helles, freundliches Schwarz.
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

02.11.2009 18:02
#6 RE: 7,5 Tonner Antworten

Das stimmt schon, wo das Ungetüm gerade mal 80 Sachen maximal fahren könnte, aber das will man bestimmt nicht bei dem entstehenden Lärm.
Der Spritverbrauch ist halt ein Manko, aber er kommt in die Frankfurter Innenstadt mit dem H-Kennzeichen und ohne Feinstaubplakette!

Meine Art von SUV, da kommt kein Cayenne, keine M-Klasse, kein X5 mit.
Ein Hummer ist ein Kleinwagen dagegen!

Womöglich kreiere ich unter den Frankfurter Bänkern, Anwälten, Zuhältern einen neuen Trend?
Nee, quatsch, ich brauch das Ungetüm u.a.zum Brennholz holen.


Gruß
Monti

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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

02.11.2009 18:09
#7 RE: 7,5 Tonner Antworten

Die Ablastung wird für gewöhnlich durch eine Änderung am Federungspaket durchgeführt und, wie oben geschrieben, es wird dann 7,49 to "technisch zulässige Gesamtmasse" eingetragen.
Die nächste zulassungtechnisch relevante Gewichtsklasse ist dann erst wieder 3,5 Tonnen - das wirst du kaum schaffen
Bedenke aber, dass die Unterhaltskosten bei so einer großen Kiste ganz schön ausufern können.

Grüße
falcone

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

02.11.2009 18:23
#8 RE: 7,5 Tonner Antworten


Zitat von Falcone
Die Ablastung wird für gewöhnlich durch eine Änderung am Federungspaket durchgeführt und, wie oben geschrieben, es wird dann 7,49 to "technisch zulässige Gesamtmasse" eingetragen.



Ist dies zwingend vorgeschrieben mit der Änderung des Federpakets?



Zitat von Falcone

Bedenke aber, dass die Unterhaltskosten bei so einer großen Kiste ganz schön ausufern können.



Anschaffung ist günstiger als die W und wenn ich mir die Ersatzteilpreise bei Kawa anschaue, dann ist der LKW richtig günstig!


Gruß
Monti

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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

02.11.2009 18:56
#9 RE: 7,5 Tonner Antworten

In Antwort auf:
Ist dies zwingend vorgeschrieben mit der Änderung des Federpakets?



Zwingend ist da nix - das entscheidet letztendlich der Sachverständige beim TÜV.

bei Auf- oder Ablastungen bekannter Fahrzeuge wie beim Sprinter wird genau vom werk vorgegeben, was zu machen und zu lassen ist.
Was hast du denn da für ein Vehikel im Auge.

Grüße
Falcone

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

02.11.2009 18:57
#10 RE: 7,5 Tonner Antworten



Steyr 680



Gruß
Monti

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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

02.11.2009 18:59
#11 RE: 7,5 Tonner Antworten

Ah! Schön. Mach mal.
Aber hoffentlich nicht in Natooliv!

Grüße
falcone

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

02.11.2009 19:18
#12 RE: 7,5 Tonner Antworten


Um Gottes Willen,

bloß kein Natooliv!
Muß ich ihn wohl doch umlackieren, zumindest einige Prilblumen aufbapschen.


Saharagelb oder Iforweiß vielleicht?
Hmm, Schweinchenrosa oder Himmelblau?


Erst muß ich das geeignete Objekt finden, dann sehen wir weiter.
Hab' da schon einen im Angebot.


Gruß
Monti

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solmsbachtaucher Offline




Beiträge: 1.100

02.11.2009 22:11
#13 RE: 7,5 Tonner Antworten

Beim Ablasten kannst Du die alten Federpakete drinn lassen(wird seit ca.15 Jahren nicht mehr gefordert).Die Kfz.Steuer ist für alle 4rädrigen Oldtimer gleich,egal ob Goggo oder 40tonner.Wünsche viel Spaß mit dem Unikom!Gruß Klaus

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

02.11.2009 23:02
#14 RE: 7,5 Tonner Antworten

In Antwort auf:
Steyr 680


Na,

immerhin geeignet, um einen Rücktransport der W durchzuführen.

Ansonsten, ich weiß nicht recht . . . . .


Gruß

Wännä

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

03.11.2009 08:18
#15 RE: 7,5 Tonner Antworten

In Antwort auf:
Kfz.Steuer ist für alle 4rädrigen Oldtimer gleich



Und bei Zwillingsbereifung? Oder Ketten?

Korrekt müsste es heißen, die Oldtimersteuer ist für alle Kraftfahrzeuge gleich, nämlich 192 Euro - eine Ausnahme bilden Motorräder, für die kostet die Steuer nur 46 Euro (und ist damit ziemlich uninteressant).

Grüße
Falcone

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