Kann er das Geld noch zurückbuchen lassen? Einschreiben würd ich nur mit persönlicher Entgegennahme und Unterschrift und Rückantwort (oder wie das heißt) machen und keinesfalls als Einwurfeinschreiben. Also maximal absichern. Ja und natürlich den Käufer etwas abklopfen, Bewertungen, googeln usw. Aber vielleicht bin ich auch zu mißtrauisch.
Wenn das Geld ganz normal von ihm per Überweisung angewiesen wurde und Deinem Konto bereits gutgeschrieben ist, kann da nix mehr zurückgebucht werden. Nur wenn per Lastschrift oder Scheck abgerechnet wurde, dann kann es zu Problemen kommen.
Allerdings würde ich ohne unterzeichneten Kaufvertrag gar nix machen. Woher hat er dennn Deine Kontodaten, wenn Du Barzahlung vereinbart hattest? Ich wäre vorsichtig.
Ganz ehrlich, ein Typ, der ein Mopped weiterverkauft, welches er noch nie gesehen hat und von dem er noch nichtmals die Papiere in den Händen hat, der ist nicht kosher..........egal, ob das Geld da ist, oder nicht. Vereinbarungen sind Vereinbarungen. Basta.
wenn er überwiesen hat - von einem inländischen konto und einer deutschen bank, dann ist das geld deins, wenn es ein ausländisches konto ist, denn gibt es nur eine vorläufige deckung, die in ein paar wochen fall das konto nicht gedeckt ist, zurückgezogen werden kann. eine überweisung kann auch nicht rückgäng gemacht werden (im gegensatz zu einer abbuchung) - einzige ausnahme : er kann glaubhaft belegen, das es eine fehlüberweisung war .... wenn er z.b. auf der überweisung deinen namen falsch geschrieben hat, könnte er behaupten, dass er jemand anderes das geld überweisen wollte
also : bei deutschem Konto, Überweisung und 100% Korrektheit der Überweisung - ist es eigentlich nicht möglich das dir das Geld wieder abhanden kommt.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Vielleicht solldt Du ihm die Karre noch bis nach Köln schleppen, nur weil er schon überwiesen hat.
ABHOLUNG BEI BARZAHLUNG war doch vereinbart, oder? Wo ist das Problem ?
Ich würde ihm raten, ganz schnell Papiere und Motorrad abzuholen, sonst werden Garagenmiete fällig.
Ohne Kaufvertrag nur mit Papieren in der Hand dreht er Dir nen Strick. Wer weiß, in welchem Zustand er Dei8ne Maschine bereits anderweitig angepriesen hat. Und dann kommt jemand ganz anderes zur Abholung, der etwas ganz anderes erwartet.
Zitat von wastljörg, hab grad mal nachgeschaut, inländische überweisung und alles o.k. also doch brief per einschreiben weg ?
dann melde die karre ab (wenn das noch nicht geschehen ist) informiere die zulassungsbehörde über den verkauf (!), stell sie an den Strassenrand und schick ihm die papiere und die schlüssel und informiere ihn wo das Möppi steht und das du mit dem Fahrzeug nichts mehr zu tun hast und wenn die morgen abgeschlept wird (weil nicht angemeldet) ist es nicht dein Problem.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Aber einfach abholen ist auch nicht. Stell dir vor, der 2. Typ holt das Moped ab, und danach kommt der Käufer und sagt: ich will mein Moped jetzt doch abholen. Was dann?
edit : das bezog sich natürlich auf Soullies beitrag