Ich habe gerade mal die StVO durchgeforstet - eine auf das Benzin bezogene Regelung gibt es da nicht. Das verbotene Halten auf Autobahnen konnte in Anwendung gebracht werden, kostet dann 30 Euro (§18 StVO). Aber dass Liegenbleiben ohne Sprit eine Ordnungwidrigkeit ist, konnte ich nirgendwo entdecken. Habe ich etwas übersehen?
Zitat von Falcone Aber dass Liegenbleiben ohne Sprit eine Ordnungwidrigkeit ist, konnte ich nirgendwo entdecken. Habe ich etwas übersehen?
Jupp. Den Schalter zum Nachdenken.
Kraftstoffmangel ist vorhersehbar. Somit ist Liegenbleiben ohne Sprit eine vermeidbare Behinderung. Wennze arg ungünstig stehst eine vermeidbare Gefährdung. Wenn was passiert, eine vermeidbare Schädigung. Dementsprechend gestaltet sich der Preis.
Am Nachdenken war ich ja gerade - hätte ich den Schalter umgelegt, wärs´ ja damit vorbei gewesen
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert: 20 € einen anderen gefährdet: 30 €
käme daher in Frage.
Aber irgendwie lässt sich das der auf-der-Autoban-ohne-Benzin-liegebleib-Situation nicht eindeutig zuordnen. Deswegen hätte ich gerne mal genauer gewusst, wie das genau geahndet wird.
Mach ich doch immer so: ich ziehe mein Hosenbein etwas hoch, mache meinen treuherzigsten Augenaufschlag und sage: Herr Wachtelmeister, ich weiß gar nicht wie das kommen konnte, meine Frau hatte im Frühjahr noch vollgetankt!
Ist der Regen bei euch durch? Hier pieselt es noch. ich bin eigentlich in den Startlöchern und will immer noch zum Engländertreffen nach Zettmannsdorf.
Zitat von FalconeIch habe gerade mal die StVO durchgeforstet - eine auf das Benzin bezogene Regelung gibt es da nicht...
Schau mal hier:
Liegenbleiben infolge von Treibstoffmangel
Der Kfz-Führer ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt und während deren Verlauf darauf zu achten, dass er stets über genügend Treibstoff verfügt, um das gewünschte Ziel auch ohne unterwegs liegen zu bleiben erreichen zu können.
Eine Verletzung dieser sich aus § 23 StVG ergebenden Pflicht hat sowohl haftungs- und versicherungsrechtliche wie auch bußgeld- oder gar strafrechtliche Folgen.
OLG Düsseldorf v. 30.12.1999: Eine - objektive - Pflichtverletzung im Sinne des StVO § 23 Abs 1 S 2 liegt vor, wenn der Fahrzeugführer das Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt, ohne sich zuvor davon überzeugt zu haben, dass im Fahrzeugtank genügend Treibstoff vorhanden ist, um die in Aussicht genommene Fahrstrecke zu bewältigen, und wenn das Fahrzeug wegen Treibstoffmangels in verkehrsgefährdender Weise, etwa auf der Autobahn, liegen bleibt. In subjektiver Hinsicht erfordert der Vorwurf einer solchen Pflichtwidrigkeit allerdings, dass der Fahrzeugführer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt den vorzeitigen Verbrauch des vorhandenen Treibstoffs und das Liegenbleiben des Fahrzeugs unter verkehrsgefährdenden Umständen vorhersehen konnte und musste
Zitat von SwennieDer Kfz-Führer ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt und während deren Verlauf darauf zu achten, dass er stets über genügend Treibstoff verfügt, um das gewünschte Ziel auch ohne unterwegs liegen zu bleiben erreichen zu können.
Guter Tipp, Swennie, muss ich auch mal drauf achten!
Vielleicht kann ich mir dann das Tanken in Zukunft ja sparen ...
In Antwort auf:dass er stets über genügend Treibstoff verfügt, um das gewünschte Ziel auch ohne unterwegs liegen zu bleiben erreichen zu können.
Hm, das schränkt den Radius natürlich beträchtlich ein. Da darf ich mir nur noch Ziele im Umkreis von maximal 250 km aussuchen und dann auch nur gebremst am Quirl drehen Blödes Gesetz.
Ja, aber ist das rechtlich haltbar? Da könnte ja jeder kommen und sagen, ich will jetzt mal 500 km weit fahren und werde dann einfach mal zwischen durch tanken. Und wenn dann keine Tankstelle da ist und er liegenbleibt? Als verantwortungsbewusster Fahrer darf er das nicht, den er kann ja nicht wissen, ob er sicher unterwegs Benzin bekommt. Und bleibt er dann liegen, muss er Bußgeld bezahlen. Ich denke aber, man sollte hier die Hersteller in die Pflicht nehmen. Sie verkaufen immerhin ein Gerät, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt und machen eine Art von Werbung, die einem suggeriert, man könne mit einem Motorrad reisen. Das ist aber definitiv verboten. Zumindest müsste ein Warnaufkleber auf den Tank: "Motorradfahren ist gefährlich. Sie können ohne Benzin liegen bleiben. Dies verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und wird mit Bußgeld geahndet!"
Ich hatte außer an der GTR noch nie nein Motorrad mit Tankanzeige. Bin ich jetzt ein Gesetzloser? Vielleicht sollte ich lieber mit dem Motorradfahren aufhören.
Oder rechtzeitig Tanken.
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