ich war heute bei der Zulassungsstelle zwecks der Eintragung meiner 34 PS Drossel (Gaschieberanschlag). Der Anschlag wurde ganz ordnungsgemäß von einer Zweirad - Werkstatt mit der dazugehörigen Tüv - Abnahme eingebaut. In der Tüv - Bescheinigung steht (wie dann später auch im Fahrzeugschein) auch die Länge des Anschlages - 17 mm.
Somit ließ ich heute ganz korrekt die Drosselung in die Papiere eintragen. Die gute Frau auf der Zulassungsstelle vergaß beim Tippen allerdings den 1er und machte im Fahrzeugschein aus 17 mm ganze 7 mm!!! Was das bedeutet, wenn ich mich an die 34 PS gewohnt habe, kann sich ja jeder ausmalen ; bzw. bleibt mir ja fast nichts anderes übrig als dafür zu sorgen, das das Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt!!!
Da zahlt man die 25,60 € für den neuen Brief / Schein doch richtig gerne...
Aber wird das bei einem Gutachten überhaupt jemand merken??? (Abgesehen davon, das der Anschlag mit 7 mm vielleicht. überhaupt keiner mehr ist???) Machen die (der TÜV?) dann auch eine Leistungspfrüfung???
Ich habe es mir übrigens auch noch nicht vorgenommen (vielleicht hatte ich mehr Smilies benutzen sollen, um den "fehlenden Ernst" herauszustellen); da ich bei sowas am Ende dann doch selber sehr korrekt und ein Schisser bin (die "Anfänger - Drossel" macht ja auch sinn) und die W auch mit Drossel eigentlich noch gut genug läuft.
Aber es bleibt bei einer solchen "Möglichkeit" schon irgendwie ein interresanter und reizvoller Gedanke...
neee, net falsch verstehen, habe kein wirklich gesetzeskondomes krad... nur wirst du meiner meinung nach den unterschied zwischen 34 und dann eventuell 44 ps merken??? das werden die wenigsten weh fahrer merken, da sie ihr krad in der regel artgerecht bewegen ;-)
In Antwort auf:Aber wird das bei einem Gutachten überhaupt jemand merken???
Wenn sowas vermutet wird, aber sicher! Mach sie doch gleich ganz "auf" ... du wärest nicht der Erste, der dieser Verlockung erliegt und dem die Konsequenzen erstmal egal sind - leider ...
Was bringen 10PS mehr, wenn du Anfänger bist? Irgendwann später kommt (wahrscheinlich) der Punkt wo du die 34 ausreizt oder sie sogar zuwenig sind. Bis dahin vergehen aber noch paar Tage. Mir reichen meist wohl 20-30 umgut voran zu kommen.
In Antwort auf:. bleibt mir ja fast nichts anderes übrig als dafür zu sorgen, das das Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt!!!
Nix da,
Fehler ist Fehler. Einfach sagen, es stünde so in den Papieren, reicht nicht. Ich kann mir aber real nicht vorstellen, daß bei einer Verkehrskontrolle sowas auffällt, geschweige denn, sachgerecht überprüft wird, täusche ich mich?
Ich habe jetzt öfters die 34PS Maschine mit meiner verglichen (KAT-W 46 PS). Die fahren im unteren Bereich wirklich gleich. Erst oben rum, wenn man schneller fahren will, fehlt etwas. Also wenn ichs mir recht überleg, fahre ich eigentlich fast immer so, als wenn ich die 34 PS Maschine hätte. Wann drehe ich mal den zweiten oder dritten Gang aus - eigentlich nie. Das Mädel, was die 34 PS Maschine hat, hängt mich jedenfalls beim Ampelstart regelmäßig ab - muß wohl am Gesamtgewicht liegen
Somit ist die W in der 34PS aus meiner Sicht ein echtes Vollwert-Motorrad. Wenn die Drossel entfernt wird, kann der Besitzer bei Rennen etwas besser beschleunigen, indem er die Gänge ganz ausdreht und kann auf der Bahn schneller fahren. Ein sehr kleiner Sprung im Erfahrungshorizont, würde ich sagen.
PeEssen hin, Anschlag her. Wenn der junge Herr hier diesen 34 PS "Rührerschein" hat und illegal mit mehr PeEssen rumfahrt, riskiert er, dass Ihm die Grünen (oder Blauen) den Lappen entziehen. Nur ma so.
Ein absolut gesetzkonformes Motorrad haben wir doch wahrscheinlich alle nicht. Allerdings ist bsw. ein zu geringer Abstand zw. den Blinkern oder meinetwegen die Sache mit den Siebrohren doch noch "Kavaliersdelikte" - Im Vergleich zu der Sache mit dem Versicherungsbetrug. Genau genommen mach ich mich ja jetzt mit der originalen Drossel strafbar, da ich ja selbst die Verantwortung dafür trage, das die Papiere mit dem Zustand des Fahrzeuges übereinstimmen.
Das ich als Anfänger die 16 PS weniger nicht merken werde, das denke ich auch. Aber wie bochumer sagte, irgendwann kommt der Tag, wo ich es dann merke. Ob es mich (innerhalb der ersten 2 Jahre) dann überhaupt stört, steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Das mit dem Beschleunigen W offen und schwerer Fahrer - W gedrosselt leichter Fahrer ist ein interessanter Vergleich. Da wären meine 65 Kilogrämmchen endlich mal ein Vorteil...
Naja, ich denke, ich werd die 2 Jahre mit der Drossel ohne Probleme überstehen, und die potenzielle Strafe isses mir eigentlich eh nicht wert. Aber die Fahrzeugpapiere will ich nicht berichtigen lassen, da ich nicht schon wieder auf die Zulassungsstelle will. Wenns ist, hab ich ja immer noch das TÜV Gutachten mit den 17 mm Anschlägen.
In Antwort auf:Genau genommen mach ich mich ja jetzt mit der originalen Drossel strafbar, da ich ja selbst die Verantwortung dafür trage, das die Papiere mit dem Zustand des Fahrzeuges übereinstimmen.
Genau genommen hast du da was nicht verstanden. Wie die Drossel auszusehen hat, ist vorgeschrieben. Und dass beim Eintragen ein Fehler unterlaufen ist, entbindet dich nicht davon, dich an die Vorschrift zu halten. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn du es bemerkst, bist du verpflichtet, dies bei der Zulassungsbehörde korrigieren zu lassen.
Und wenn er es gar nicht bemerkt hat? Freudestrahlend steckte er die Papiere ein und fuhr von da an jeden Tag fröhlich und immer gesetzeskonform die W und ein breites Grinsen zog sich durch sein Gesicht....