Hallo,ich hab meine hinteren Blinker am Rahmen drangetut.Mein Haus und Hof Schrauber sagt das ich das so nicht über den TÜV bekomme (WEGEN NICHT AUF GLEICHER HÖHE MIT DEM RÜCKLICHT) Kann mir jemand mal einen Tipp geben wie ich die Schergen beim Überwachungsclub überlisten kann.Grüße Thomas
In Antwort auf:WEGEN NICHT AUF GLEICHER HÖHE MIT DEM RÜCKLICHT
ich glaube nicht das diese vorschrift jemand beim TÜV kennt - schlicht und ergreifend weil es die nicht gibt
StVZO §54
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Kombination mit einem Gepäckträger (rear rack von Kawa) hatte ich Ärger beim TÜV, weil man die Blinker mit Gepäck nicht mehr sieht. Stimmte sogar, das habe ich aus Sicherheitsgründen dann geändert. Aber ohne den Träger hatte ich vorher kein Problem mit den Blinkern am Rahmen.
Bisher gar kein Problem, immerhin hat Kawasaki ab Werk Blinkeraufnahmen eingebaut, weil die Blinker _da eigentlich hingehoeren_! Ganz schoen pfiffig der gemeine japanische Motorradkonstrukteur, spart Gewicht am Schutzblech und 'verbessert die Optik' *) Mein TUeVler fragt immer nur ob ich die Maschine nicht verkaufen will. (Und macht Kommentare ob der gegenueber der ER6 besseren Abgaswerte ) Jaja, die W, fast unverbesserbare Optik (wenn man die Blinker verlegt hat) mit zu unrecht noch nicht zugewiesener 'blauer Engel'-Plakette fuer umweltfreundliches unnuetz-durch-die-Gegend-fahren...
*) herzlichen Dank an die Firma Louis fuer diese wunderbare Formulierung, die dort selbst fuer die abartigsten Anbauteile verwendet wird