In Antwort auf:...und fahren auf Knopfdruck ein Rollo vor Dein Nummernschild...
Ich wollte mir immer schonmal ein fernbedientes Rollo oder eine Lamellenjalousie an's Heckfenster des Schwedenkombis basteln, das auf Knopfdruck einen Arsch mit Ohren, eine ausgestreckte Zunge oder einfach einen Clown (wie schreibt man eigentlich Clown auf Deutsch - Kloon?) zeigt *). War aber die letzte Zeit kaum noch nötig, auf der A2 - ist echt besser geworden, der Umgang miteinander im Straßenverkehr .
edit *) oder so'n Spruch wie: BMW ist scheiße, und BMW-Fahrer haben fast alle einen ganz kleinen ...
'tschuldigung, Buggy - wahlweise natürlichauch auch: Porsche, Mercedes und Audi ...
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"Zuwenig ist besser als zuviel." (altes japanisches Sprichwort)
Zitat von PeWe...für meinen speziellen Freund Kaimann:
Das ist doch nichts für ihn:
Zitat von KaimannMal ein paar grundsätzliche Anmerkungen:... immer im Rahmen der Gesetze bewege: Also weder zu Straftaten aufrufe noch selber welche begehe.
Und das Unleserlichmachen ist eben eine Straftat!!!
In vino caritas; Nunc vino pellite curas! Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas
Ob die Vorrichtung selber strafbar ist, werde ich rpüfen. Möglicherweise ist erst die Nutzung unzulässig, vergleichbar mit dem Betrieb von Radarwarnern: Besitz legal, betriebsbereites Mitführen strafbar.
Möglicherweise könnte hier auch die Zulassungsordnung greifen.
Aber man mache sich nichts vor: Die Nutzung im Ernstfall ist illusorisch, dauert viel zu lange.
Bleibt die Nutzung bei Vorsatztaten, also Fahrten z.B. auf limitierten Autobahnabschnitten mit Geschwindigkeiten oberhalb des Limits. Da ist sowas sicher sinnvoll und besser, als eine Fahrermaske, weil so nichtmal ein Ermittlungsversuch gestartet werden kann und die Androhung von Fahrtenbüchern entfällt. Wird man aber dann , z.B. über einen Videowagen doch gestoppt, handelt es sich um einen Vorsatz mit entsprechenden Folgen. Das kann über einen Hinweis an die Führerscheinstelle bis zu einer MPU führen.
In meinem Fall hätte es einen weiteren Nachteil: Mein nächstes Fahrzeug (PKW) wird in D so selten sein, daß es sich in seiner Farbe in D auch ohne Kennzeichen ermitteln lassen wird. Den Rest würde mir dann das ungeschützte Frontfoto geben.
Aber das ist ja alles nur Theorie: Niemals würde ich vorsätzlich zu schnell fahren !
Das Unkenntlichmachen von Kennzeichen z.B. durch Reflexionslacke wird in der Tat hart bestraft. Hier wird mit der Verfälschung von "Urkunden" argumentiert, als die die Kennzeichen gelten. Das es sinnlos ist, haben überdies Versuche erwiesen.
Selbst die Verlegung der Kennzeichen hinter Glas ist verboten. So wären heute z.B. Fahrzeuge wie der Citroen SM (der mit der Maseratimotor) nicht mehr ABE fähig (Altfahrzeuge unterliegen aber dem Bestandsschutz)
Der rechtliche Reiz der Jalousie liegt darin, das Kennzeichen nicht zu berühren, sich also möglicherweise bei Nichtnutzung des Vorhanges auch nicht strafbar zu machen.
Was braucht man solches Zubehör?! Lacke auf das Kennzeichen applizieren ist doch Vorsatz, aber ein schmutziges unleserliches Kennzeichen ist...???
Kenne da jemanden aus der Frittenbude, da ist selbst beim gerade gewaschenen Fahrzeug ein unerklärlicher Schlampes (könnten Teersprenkel sein?) auf dem Kennzeichen verteilt. Deutsche Strassen waren aber auch mal sauberer. Schlimmste Strassenzustände im Überwachungsstaat.
Gruß Monti
---------------------------------------------------- "Unter Intuition versteht man die Fähigkeit gewisser Leute, eine Lage in Sekundenschnelle falsch zu beurteilen." (F. Dürrenmatt)
Als Hesse ist man geborener Anarchist, man wird nicht erst durch das Leben dazu gemacht.
Kaimann, du hast es ja schon raus gefunden. Es gibt dazu noch Ausführungsbestimmungen, die keine Lücke offen lassen, zumal ja auch die verbreiteten Rahmen um die Nummernschilder inzwischen gesetzlich geregelt sind. Grüße Falcone