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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 341 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
johannes Offline



Beiträge: 121

18.03.2009 11:25
15% korrekt?! Antworten

Laut Sachverständigengutachten sind lediglich 15% der Geschwindigkeitsmessungen fehlerfrei! Unglaublich!
http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/alltag/-...velf/index.html
Geht das so mit dem Link?
Gruß, Johannes

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

18.03.2009 13:14
#2 RE: 15% korrekt?! Antworten

Zitat von johannes
Laut Sachverständigengutachten sind lediglich 15% der Geschwindigkeitsmessungen fehlerfrei! Unglaublich!
http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/alltag/-...velf/index.html
Geht das so mit dem Link?
Gruß, Johannes


das heiß aber nicht automatisch, dass 85% mit zu hohen geschwindigkeiten gemessen werden ...




Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

18.03.2009 13:24
#3 RE: 15% korrekt?! Antworten

Wenn die Messung falsch ist ist sie falsch. Also nicht zu verwerten.
Selbst wenn ein Gebürenbescheid rechtskräftig ist, heißt das aber nicht, das die Verwaltungsgebühr für die Falschmessung nicht wieder zurück zu holen wäre, oder?

Werner
Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

18.03.2009 13:28
#4 RE: 15% korrekt?! Antworten

wollt ihr lieber geschätzt werden wie in Österreich ?




Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

18.03.2009 13:43
#5 RE: 15% korrekt?! Antworten

Wenn nur 15% richtig ist, ist das doch auch schätzen, oder?

Werner
Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.256

18.03.2009 15:20
#6 RE: 15% korrekt?! Antworten

Wenn sowas erstmal

In Antwort auf:
...rechtskräftig...
geworden ist, hast Du ganz schlechte Karten. Wiederaufnahmeverfahren gibt es nur bei ganz schweren Fehlern bei ganz schweren Straftaten, glaube ich - und das auch noch selten.

.


"Zuwenig ist besser als zuviel." (altes japanisches Sprichwort)

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

18.03.2009 15:52
#7 RE: 15% korrekt?! Antworten

Nicht Wiederaufnahme ( Ich geb jetzt mal den Alligator), will nur das Geld für die mangelhafte Dienstleistung zurück. Eben die Verwaltungsgebühr. Die Strafe jedoch nicht, die ist ja rechtskräftig.

Werner
Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.

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