Wenn die Messung falsch ist ist sie falsch. Also nicht zu verwerten. Selbst wenn ein Gebürenbescheid rechtskräftig ist, heißt das aber nicht, das die Verwaltungsgebühr für die Falschmessung nicht wieder zurück zu holen wäre, oder?
Werner Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.
geworden ist, hast Du ganz schlechte Karten. Wiederaufnahmeverfahren gibt es nur bei ganz schweren Fehlern bei ganz schweren Straftaten, glaube ich - und das auch noch selten.
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"Zuwenig ist besser als zuviel." (altes japanisches Sprichwort)
Nicht Wiederaufnahme ( Ich geb jetzt mal den Alligator), will nur das Geld für die mangelhafte Dienstleistung zurück. Eben die Verwaltungsgebühr. Die Strafe jedoch nicht, die ist ja rechtskräftig.
Werner Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.