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Dieses Thema hat 14 Antworten
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Axel J Online




Beiträge: 13.108

10.03.2009 11:54
Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

aus einem anderen Forum, die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...ngen_082007.pdf

Axel

-

ziro Offline



Beiträge: 6.705

10.03.2009 18:13
#2 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Hallo Axel,

das ist doch mal ein toller Link! Danke!

Gruß, ziro

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

10.03.2009 19:03
#3 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten
Weils von Thema her ganz gut dazu passt, wenn auch nur für die, die etwas Älteres fahren:

Übergangsvorschriften für Oldtimer-Motorräder

Für die Anwendung der Regeln der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist der Tag der Erstzulassung (EZ) maßgebend. Für Oldtimerbesitzer ist er zudem relevant als Stichtag für die Beantragung eines roten 07-Kennzeichens oder eines H-Kennzeichens (Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre).
Aber auch die Verwendung oder der Anbau von Fahrzeugteilen ist meist an das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges geknüpft. Hier finden Sie eine Liste der für Oldtimer-Besitzer relevanten Übergangsvorschriften mit dem Datum des Inkrafttretens. Falls Sie Details nachlesen möchten, ist auch der entsprechende Paragraf der StVZO mit benannt.

Glühlampen ohne Prüfzeichen (§22a) nur bei EZ vor 1.10.1974
Fahrzeug ohne feste Diebstahlsicherung (38a) nur bei EZ vor 1.7.1962
Fehlende Prüfzeichen an Fahrzeugteilen nur bei EZ vor 1.1.1954
Betriebserlaubnis für Motorrad-Beiwagen nur vom 1.1.1954 bis 1.1.1990
Fahrzeug über 400kg ohne Rückwärtsgang (§39) nur bei EZ vor 1.7.1961
Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen nur bei EZ vor 1.1.1954
Befreiung von der Abgasuntersuchung (AU) (§47a) nur bei EZ vor 1.1.1989
Bremsleuchte an Krafträdern (§53) Pflicht ab EZ 1.1.1988
Bremslicht gelb (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983
Blinker an Krafträdern (§54) Pflicht ab 1.1.1962
Blinker hinten rot (§54) nur bei EZ vor 1.1.1970
Blinker ohne Bauartgenehmigung (§22a) nur bei EZ vor 1.4.1957
Spiegel nur links bei Krafträdern (§56) nur bei EZ vor 1.1.1990
Ochsenaugen nur in Kombination mit Blinkern hinten ab 1.1.1987
Fahrgestellnummerposition vorne rechts (§59) ab EZ 1.10.1969
Fahrgestellnummer auf eigenem Schild (§59) nur bei EZ vor 1.10.1969
Leichtkraftradkennz. an Motorrädern (§60) nur bei EZ vor 1.7.1958
(bei H-Kennzeichen bei EZ vor 1.1.1959 - §21c)

Die genaueren Angaben zu den Übergangsvorschriften finden Sie entweder in den Anlagen und Ausführungsbestimmungen der erwähnten Paragrafen oder zusammengefasst im § 72 StVZO. Der VFV hilft hier aber auch gerne weiter. (mkraut)


Grüße
Falcone
Falcone Offline




Beiträge: 113.673

10.03.2009 19:22
#4 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten
Ich habe dieser Tage seit einiger Zeit mal wieder die aktuelle StVZO samt FZV reinbekommen. Theoretisch könnte ich jetzt wieder alle Fragen hochaktuell beantworten, aber zwei Dinge stehen dem etwas im Weg: Einmal sind es inzwischen 3448 in kleinster Schrift eng beschriebene Seiten und zum zweiten gibt es inzwischen darin unglaublich viele Querverweise auf die EC-Richtlinien, so dass man gerade bei neuen Fahrzeugen die auch noch bräuchte - und das sin dann noch mal 13506 Seiten. Das tue ich mir nicht mehr an
Das zeigt aber, dass man mit einer StVZO aus den Beck-Texten (Taschenbuch) nur die Spitze des Eisberges ankratzt
Trotzdem: Wenn es Fragen gibt - nur zu. Vielleicht finde ich die Antwort im Heuhaufen.

Grüße
Falcone
Wännä Offline




Beiträge: 17.494

10.03.2009 19:54
#5 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

In Antwort auf:
Einmal sind es inzwischen 3448 in kleinster Schrift eng beschriebene Seiten und zum zweiten gibt es inzwischen darin unglaublich viele Querverweise auf die EC-Richtlinien, so dass man gerade bei neuen Fahrzeugen die auch noch bräuchte - und das sin dann noch mal 13506 Seiten. Das tue ich mir nicht mehr an

Los,

sofort alles abschreiben!



Wännä

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

10.03.2009 20:05
#6 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Hab ich schon
Ist alles auf CD.

Grüße
Falcone

ganzjahresfahrer Offline



Beiträge: 942

11.03.2009 09:33
#7 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

In Antwort auf:
Hab ich schon. Ist alles auf CD.


Ja, und wann stellst Du das dann endlich hier ein?

.

.

.

.

und wech isser, der ganzjahresfahrer
---
Es gibt wahrscheinlich keinen Gott. Hört auf, euch Sorgen zu machen und freut euch des Lebens.

claudia Offline




Beiträge: 16.034

20.03.2009 18:51
#8 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Zitat von ganzjahresfahrer
In Antwort auf:
Hab ich schon. Ist alles auf CD.

Ja, und wann stellst Du das dann endlich hier ein?
.
.
.
.



Genau, stell doch mal ein Bild von der CD ein

--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing

Buy a W and get HEITITEI for free

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

20.03.2009 19:53
#9 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Sorry, hatte ich ganz verschwitzt! Aber hier kommt sie schon. Bitte um Verzeihung:



Grüße
Falcone, zerknirscht.

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

20.03.2009 19:55
#10 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Kuck mal an, nur ein Anschauungsmuster, da fehlt ja die Hälfte


In vino caritas; Nunc vino pellite curas!
Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

20.03.2009 19:59
#11 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Einen kleinen Wissensvorsprung muss ich mir ja bewahren - wo ich doch schon dauernd in meiner Kernkompetenz von Serpel an die Wand gespielt werde

Grüße
falcone

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

20.03.2009 20:01
#12 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

So so, Heimlichkeiten


In vino caritas; Nunc vino pellite curas!
Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

21.03.2009 20:00
#13 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

Geiler link Axel, nur hat der TÜV grad meinen Computer zum Absturz gebracht!!!!! gibs doch gar nicht, scheiss PDF Format!!!!!


http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

Taugenix Offline




Beiträge: 2.306

23.03.2009 11:19
#14 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

He Ducky,

versuchs mal mit dem FOXIT:
http://www.winload.de/download/101858/Of....2009.1506.html

is viel flotter Als der Acrobat



Greez aus Berlin
Frankie

Axel J Online




Beiträge: 13.108

23.03.2009 18:08
#15 RE: Erlaubt/Verboten kurz und knapp Antworten

In Antwort auf:
scheiss PDF Format!!!!!


versuch doch einfach mit rechter Maustaste "Ziel speichern unter" und dann anschließend öffnen.

Axel

-

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