Ha, ich hatte vor einigen Jahren einen kleinen Handel für Umzugszubehör, also Kartons, Decken usw.
Schwupp war ich Zwangsmitglied der BG Einzelhandel usw, da ich mir ja die Finger im Rechner hätte klemmen können. Mindestbeitrag war fällig.
Obwohl mein Hauptunternehmen Mitgleid einer BG ist und ich dort als Unternehmer sogar noch zusätzlich freiwillig versichert bin.
Aber doppelt kostet ja bekanntlich doppelt.
Werde demnächst mal einen Wegeunfall auf dem Hof inszenieren. Und dann beide BG´s benennen, da ich ja auf dem Weg zum Auto noch nicht entschieden hatte, ob ich nun zuerst in den Wald oder in die Firma wollte, als ich mich verletzte.
Zitat von johannesEin kleines Unternehmen habe ich auch. Ich bin Mitglied in der zuständigen BG, da hatte ich keine andere Wahl. Aber trotzdem brauche ich ausdrücklich keinerlei Beitrag zu entrichten, da ich keine Angestellten habe, deswegen meine Frage hierzu. Gruß, Johannes
stimmt. in meiner schreinerei bin ich selbst auch nicht in der holz-bg, da anderweitig unfallvers. in der landwirtschaft schauts da anders aus :
Pflichtmitglieder sind nach § 2 Abs. 1 SGB VII insbesondere – Beschäftigte in einem Unternehmen, gleich welcher Rechtsform und gleich welcher Branche, insbesondere also Arbeitnehmer (Nr. 1) einschließlich der Vorstandsmitglieder von Genossenschaften7 oder Personen, die wie Beschäftigte tätig werden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), – landwirtschaftliche Unternehmer und ihre im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten und Familienangehörigen (Nr. 5 a, b), – Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform der Kapital- oder Personengesellschaft wie Unternehmer tätig werden, d.h. Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften sowie Komplementäre von offenen Handelsgesellschaften (Nr. 5 c), – bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im Landwirtschaftsbereich (Nr. 5 d, e). Nicht mehr erfaßt werden im Gesundheits- oder Veterinärwesen tätige Personen (so bislang § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO) mit der Folge, daß eine Pflichtversicherung für diesen Personenkreis ab dem 1. 1. 1997 entfällt. Diese Änderung betrifft z. B. selbständig tätige Tierärzte.
Ja um gottswillen! Sei froh, dass d jetzt nich auch an die CMA Zwangsbeiträge entrichten musst, weil die is vom Bundesverfasssungsgericht aufgelöst worden
Spaß beiseite, Typisch Deutschland. Mich würd interessieren ob das in Kanada oder USA beim Waldbesitzer auch so is, dass welche andackeln und Gebühren erheben und nach Sicherheitsvorschriften aussachau halten, auch wenn man gar net holzt! Ich glaub der gemeine Kanadier/Amerigaaner würd dene mit der Schrotflinte den Marsch blasen!
Krokodil, hier bin ich ausnahmsweise mal Deiner Meinung!
um den Beitrag für die landwirtschaftliche BG wirst du kaum herum kommen. Du müßtest aber eigentlich beim Mindestbeitrag von 56,- € jährlich liegen, was dich kaum am Hungertuch nagen lassen dürfte. (Wäre allerdings für die Gewichtsoptimierung nicht schlecht ) Ich würde aber an deiner Stelle eher die positiven Effekte sehen. Du bist im Rahmen deiner "forstwirtschaftlichen Aktivitäten", also auch beim Spaziergang in deinem Wald einschl. Hin- und Rückfahrt versichert. Und zwar ziemlich gut, weil die Berufsgenossenschaften da eher auf der "guten bis sehr guten" Seite stehen. Außerdem ist damit quasi amtlich festgestelllt, das du ein auf "gewinnstreben ausgerichtetes forstwirtschaftliches Unternehmen" führst und deine Flächen damit nicht "Liebhaberei" sind. Daraus sollte dein Steuerberater was machen können . Nur mal kurz am Rande. Bei 25 ha Waldfläche, vermutlich überwiegend Kiefer und einem geschätzen jährlichen Zuwachs von 4 fm pro ha und Jahr ergibt sich eine Erntemenge von ca. 75 fm Nutzholz (rund 2/3 des Zuwachses). Bei einem mittleren Preis des Kiefernstammholzsortiments L2b kannst du daraus einen Erlöß von rund 5000,-€/Jahr erzielen, was immerhin ein nettes zusätzliches Taschengeld ist. Also immer schön positiv denken
In Antwort auf:der einzig wahre Flächennutzungsplan ist ein schöner Rasenflugplatz
Und das "enflug" lassen wir weg. Du kannst dir doch auf dem Gelände eine schöne private Rennstrecke bauen. ich würde dich dann auch mal besucghen kommen