Zitat von der W JörgHeute vor 50 Jahren wurd in Deutschland das erste mal geblitzt !!!!
Nachdem 2 Jahre zuvor überhaupt Tempolimits eingegührt worden waren, als in geschlossenen Ortschaften Tempo 50 eingeführt wurde. Vor 57 gab es ein paar Jahre keine generellen Limits.
Auf Landstraßen galt das bis in die frühen 70er: Jeder konnte wo er wollte so schnell er wollte. Und das war auch gut so (ja ja , ich weiß ).Naja zumindest besser, als das Scjildergekröpse an jedem Blümlein heute.
Fairerweise muß man aber dazu sagen, daß in den 60ern nur wenige Großserienfahrzeuge Geschwindigkeiten deutlich jenseits der 100er Marke ohne großen Anlauf erreichen konnten und die Verkehrsdichte geringer war.
Die Radarfallen der frühen Jahre waren ja auch kaum zu übersehen: Wurde von hinten geblitzt, die zunächst übliche Methode, war der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln. Wurde von vorne geblitzt, waren die Riesengeräte von weitem zu sehen (zudem gab es Klagen wegen Blendung durch den zunächst weißen Blitz).
Und stand irgendwo nach dem Blitzer ein Abfangjäger, bog man einfach vorher ab und karnikelte davon (jawohl, so böse war ich ), da zwischen Messung und Jäger eine gewisse Auswertungzeit sprich Abstand eingehalten werden mußte....
Einen Glückwunsch möchte ich dem Blitzen und dessen Bedienpersonal aber hier trotz Jubiläum nicht aussprechen.
Leider habe ich den bestand an Kraftfahrzeugen von 1957 nicht so schnell ermitteln können - heute sind es fast 50 Millionen. Auch müsste man die jährlichen Gesamt-Fahrleistungen noch in Bezug setzen
Eigentlich war es aber wohl doch gar nicht so verkehrt, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen, auch wenn sie manchmal nerven.
Grüße Falcone, der dafür ist, dass nur von vorne geblitzt werden darf!
Mal eine historische Betrachtung, aus Wikipedia entnommen:
In Deutschland war Verkehrsgesetzgebung bis in die Weimarer Republik Ländersache. Typisch war 1910 innerorts ein Limit von 15 km/h für PKW, 12 km/h für LKW.[4] Erst der NS-Staat übertrug die Gesetzgebungskompetenz vollständig auf das Reich. Die erste „Reichstraßenverkehrsordnung“ hob am 8. Mai 1934 alle Bestimmungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Im Mai 1939 wurden wegen der Unfallzahlen wieder Begrenzungen eingeführt (PKW innerorts 60 km/h, außerorts 100 km/h, LKW 40 bzw. 70 km/h). Nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW. Die Beschränkung galt auch auf den neuen Autobahnen. [5]
1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 innerorts jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge).[6] Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.
Bis Anfang der 1970er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bundesrepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennte Straßen außerorts sowie für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.
1997 wurden durch eine Ministerverordnung [7] die bis dahin geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t aufgehoben. Diese als Anhebung der Gewichtsgrenze verklausulierte Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung wurde u.a. begründet mit der Behauptung, die Verkehrssicherheit würde dadurch nicht beeinträchtigt. [8] In der Folge stiegen lt. zwei Berichten der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BAST) die Bestands- und Unfallzahlen dieser Fahrzeugklasse sprunghaft an. [9] Diese Entwicklung führte zur Diskussion um ein Tempolimit für die nach dem Marktführer in diesem Segment so genannte Sprinterklasse auf deutschen Autobahnen.
Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas
...der Promille-Grenze würde mich auch mal interessieren - konnte leider nix Genaues finden .
Als ich 1971 in der Fahrschule war, saß da immer so'n alter Sack und machte den Schreibkram. Der hatte immer 'ne Fahne und meinte grinsend: "Mein Auto (war 'ne Borgward Isabella) steht genauso schräg vor der Tür wie ich hier sitze!" Er wäre die letzten 30 Jahre immer besoffen gefahren, und es sei immer gut gegangen, und das würde auch in Zukunft so bleiben, obwohl jetzt die Grenze leider auf unrealistische (waren es wirklich noch 0,8 Promille, damals ?) gedrückt worden wäre ...
Wenn man das aus heutiger Sicht so beurteilt ...
PS: bin mir sicher, das es damals in Italien noch keine Promillegrenze gab. Außer, wenn was passiert war - dann war man automatisch Schuld.
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"Mit oder ohne Religion werden gute Menschen Gutes tun und böse Menschen Böses. Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)