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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 307 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

09.02.2009 15:28
Frust ablassen Antworten



Hi ,

muß mal wieder Frust ablassen, geht nirgends besser wie hier im Forum!


Die "staatsbürgerliche Pflicht" ruft und ich muß nach mittlerweile 1 Jahr und 2 Monaten (nach heutigem Datum) seit "Tathergang" am 6. Mai vor Gericht als Zeuge aussagen.

Hatte hier vor einer kleinen Ewigkeit über den 1.Weihnachtsfeiertag 2007 und den Suffkopp, welcher randalierend durch die Strassen zog, dabei auch einen Sachschaden von 3000 Euro am Auto meiner Frau anrichtete und hernach noch auf die "herbeieilenden" Polizisten einschlug, berichtet.
Mußte damals den Polizisten helfen!


Nun gibt es den Gerichtstermin, wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".


Soll ich dort wirklich den gesamten Tathergang und das m.M. nach fehlerhafte Verhalten der Volltreckungsbeamten aussagen, auch den "freundschaftlichen Klapps" gegen den Angeklagten, als sich die Beamten nicht mehr zu wehren wussten?!


Lass' ich mal lieber weg, oder? Nicht, daß ich noch eine Klage am Hals habe und schlimmere Bestrafung fürchten muß.

Auf dem Sachschaden am PKW blieben wir sitzen. Nie wieder irgendwas davon gehört... Tolle Nummer!



Gruß
Monti


----------------------------------------------------

Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas

Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm,
beim Deutschen ist's grad anders rum!
Als Hesse ist man geborener Anarchist, man wird nicht erst durch das Leben dazu gemacht.

Schotte Offline




Beiträge: 21.104

09.02.2009 15:30
#2 RE: Frust ablassen Antworten

Tja, überlege Dir lieber genau, was Du aussagst, sonst verklagt Dich der Suffkopp noch auf Schmerzensgeld....

Schotte

_______________________________________________________________
Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!

Heiko Offline




Beiträge: 1.657

09.02.2009 15:32
#3 RE: Frust ablassen Antworten

sag einfach nichts hab ich damals wegen der nötigung auch gemacht - hat bestens geklappt - obwohles bis zum Jugendrichter kam

.....................................................
Schlendernd durch Höllen und gepeitscht durch Paradiese
Still und grinsend vergehenden Gesichts
Träumt er gelegentlich von einer kleinen Wiese
Mit blauem Himmel drüber und sonst nichts.

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

09.02.2009 15:32
#4 RE: Frust ablassen Antworten

In Antwort auf:
Lass' ich mal lieber weg, oder?


Denk ich auch mal.

In Antwort auf:
auch den "freundschaftlichen Klapps" gegen den Angeklagten
...
Auf dem Sachschaden am PKW blieben wir sitzen. Nie wieder irgendwas davon gehört... Tolle Nummer!


Hättest fester zuschlagen sollen.

Werner
Es ist absolut möglich, dass jenseits der Wahrnehmung unserer Sinne ungeahnte Welten verborgen sind.

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

09.02.2009 16:11
#5 RE: Frust ablassen Antworten

Na das ist doch die Gelegenheit dem deutschen Staat mal vorzuführen wie unfähig seine Diener sind!

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

09.02.2009 16:20
#6 RE: Frust ablassen Antworten
In Antwort auf:
Auf dem Sachschaden am PKW blieben wir sitzen. Nie wieder irgendwas davon gehört


da musst du zievilkage gegen den schädiger einreichen


Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

09.02.2009 16:55
#7 RE: Frust ablassen Antworten

Wiso?

Ist mutwillige Sachbeschädigung nicht eine Straftat?

Das macht doch dann der Staatsanwalt.

Gruß Norbert

-------------------------------------------------
Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet.

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

09.02.2009 18:25
#8 RE: Frust ablassen Antworten

Achte strikt darauf, Dich nicht selbst zu belasten.

Also hast Du niemanden geschlagen oder beleidigt, Dich wohl aber gegen Angriffe gewehrt und Dir Angreifer vom Leibe gehalten.

Und nach der langen Zeit kann man auch Sachen nur noch unscharf in Erinnerung haben. So könnten die Polizisten pflichtgemäß den Trunkenbold überwältigt haben, ohne das Du ihn geschlagen hast. Das könnte nämlich dutchaus auch gegen Dich verwendet werden.

Am besten hat jeder seinen Job gemacht und alle sind zufrieden.

MfG

Kaimann

Heiko Offline




Beiträge: 1.657

09.02.2009 18:27
#9 RE: Frust ablassen Antworten

Juhu, Kaimann unser Gerichtsprofi hat sich eingeschaltet! Top!

Achja, nebenbei - tollen Schutzengel hast du - Ich glaube wir haben was gemeinsam, meiner ist auch so gut drauf

.....................................................
Schlendernd durch Höllen und gepeitscht durch Paradiese
Still und grinsend vergehenden Gesichts
Träumt er gelegentlich von einer kleinen Wiese
Mit blauem Himmel drüber und sonst nichts.

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

09.02.2009 18:39
#10 RE: Frust ablassen Antworten

In Antwort auf:
Ist mutwillige Sachbeschädigung nicht eine Straftat?

Das macht doch dann der Staatsanwalt.


Hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen-Schadenersatz- nix zu tun!

Muddu verklagen, wenn der Typ was hat!

gag
Günter



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