Zitat von solmsbachtaucherJa,deswegen steht auch auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hinterreifen "V" drauf.
nö, das steht da, weil es den BT45 in der Größe 130/80-18 überhaupt nicht in H sondern nur in V gibt
Das Eine schließt das Andere nicht aus.Da nur der V für diese Größe vorhanden war,wurde er auch damit geprüft und (damals) freigegeben.Gruß Klaus
das heißt aber nicht das man nicht einen V benutzen darf, wenn H in den Papieren steht - und genau das hast du behauptet
anders herum gilt aber : wenn V in den Papieren steht, darf man keinen fall H benutzen, ganz egal wo die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Der Jörg hat völlig recht. Klaus, da musst du umdenken. Generell gilt beim Geschwindigkeitsindex: Nach unten geht nicht, nach oben geht immer. Und beim Erstellen des Index muss die Höchstgeschwindigkeit des Motorrades mindestens 10km/h unter dem Indexwert bleiben. Und da es beim Motorrad keine Indizes T und U gibt und die W mit Vmax 178 zu dicht an 180 km/h = S ist, muss sie also mindestens H- Reifen haben (bis 210 km/h) VB, W, und ZR wären natürlich auch zulässig, wenn es sie in diesen Größen gäbe. Mit V sind aber alle Motorräder abgedeckt, die mit der Größe der W650-Reifen ausgeliefert werden, deswegen stellen die Hersteller gerne nur eine Sorte her, die alle abdeckt.
In Antwort auf:Höchstgeschwindigkeit des Motorrades mindestens 10km/h unter dem Indexwert bleiben
seit wann gibt es eigentlich diese regel ? meine CX 500 mit 180 km/h in den Papieren und durchaus auch mal 185 gemessenen hatte in den frühen 80ern S-Reifen eingetragen da bin ich mir absolut sicher
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Jörg, ich kann dir dazu ausnahmsweise mal keinen Pragrafen nennen, weiß nur, dass es beim TÜV bei entsprechenden Eintragungen so gehandhabt wird. Bei meinem Gespann war das wieder mal Thema. Ich bin mir jetzt nicht mal sicher, ob es 10 km/h oder gar 10% waren. Ich finde das auch sonderbar, da ein Grenzwert ja dazu da ist, dass man bis an diese Grenze gehen kann. Zudem erzählen die Reifenhersteller, dass eine Toleranz nach oben eingebaut ist. Die Begründung vom TÜV war aber auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf ebener Strecke ermittelt. Bergab und mit Rückenwind können aber auch über längere Zeit deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden. deswegen diese "Negativ-Toleranz"
Mit der CX hast du Recht: Werksangabe 177 km/h und S-Reifen.
In Antwort auf:...anders herum gilt aber : wenn V in den Papieren steht, darf man keinen fall H benutzen...und...generell gilt beim Geschwindigkeitsindex: Nach unten geht nicht...
Naja - zumindest früher gab es doch diese lustigen Aufkleber im Auto in Tachonähe: Vmax 180 Km/h wg. Winterreifen oder so ähnlich, weil es früher keine Winterreifen mit hohem Geschwindigkeitsindex gab. Habe mich auch immer geärgert, das ich auf meinem seligen Opel Ascona SR/E die damals extra teuren H-Reifen haben mußte - obwohl ich nie über 180 damit gefahren bin .
Es gab doch auch mal einen Snob, der seinen Bugatti ohne die (seiner Meinung nach häßlichen) Scheinwerfer orderte, weil er nicht beabsichtigte, damit im Dunklen zu fahren !
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"Mit oder ohne Religion werden gute Menschen Gutes tun und böse Menschen Böses. Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)
Ja, das war Dr. Esders. Aber damals waren die Scheinwerfer auch noch nicht vorgeschrieben.
Und so einen Winterreifen-Aufkleber ziert auch mein Gespann, weil meine Winterreifen nur bis 160 km/h zulässig sind. Auf dem Traktorarmaturenbrett habe ich jedoch einen bis 210 km/h
Das heißt für mich: rein nach gesundem Menschenverstand müßte es völlig ausreichen, wenn man billige Reifen aufziehen dürfte, unter der Bedingung, das man ein entsprechendes Hinweisschild am Tacho hat: "Achtung, nicht schneller als XY Km/h, weil die Reifen nicht schneller können/dürfen!" Ist ja nix anderes, als wenn so 'n Hinweisschild am Straßenrand steht (naja, außer man heißt Kaimann oder so ...).
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"Mit oder ohne Religion werden gute Menschen Gutes tun und böse Menschen Böses. Aber damit gute Menschen etwas Böses tun, dazu braucht es Religion." (Steven Weinberg)
Leider hat das der Gesetzgeber auch geregelt. Gilt nur für Winterreifen. Falls du also einen ausgewiesenen Winterreifen für die W findest ... Ich mache das aber tatsächlich so: Ich fahre das ganze Jahr Winterreifen mit diesem Aufkleber auf dem Tacho. Dass man im Sommer keine Winterreifen fahren darf, ist zum Glück nicht vorgeschrieben. Und über 160 fahre ich wirklich nicht.
Das mit H und V ist nicht so einfach.Ich habe mich jetzt mal durch Nachfragen bei einem Leiter einer ÜO,einem Ingenieur eines Reifenherstellers und bei Powerboxer schlaugemacht.Fazit:wenn keine Reifenbindung eingetragen ist,kann bei Motorrädern auch ein höherwertiger Geschwindigkeitsindex gefahren werden.Ist aber eine Reifenbindung eingetragen,darf nur der dort angegebene Geschwindigkeitsindex gefahren werden.Grund ist der oftmals völlig andere Karkassenaufbau bei verschiedenen Geschwindigkeitssymbolen.Gruß Klaus
Zitat von der W Jörg
In Antwort auf:Höchstgeschwindigkeit des Motorrades mindestens 10km/h unter dem Indexwert bleiben
seit wann gibt es eigentlich diese regel ? meine CX 500 mit 180 km/h in den Papieren und durchaus auch mal 185 gemessenen hatte in den frühen 80ern S-Reifen eingetragen da bin ich mir absolut sicher
In Antwort auf:Das mit H und V ist nicht so einfach.Ich habe mich jetzt mal durch Nachfragen bei einem Leiter einer ÜO,einem Ingenieur eines Reifenherstellers und bei Powerboxer schlaugemacht.Fazit:wenn keine Reifenbindung eingetragen ist,kann bei Motorrädern auch ein höherwertiger Geschwindigkeitsindex gefahren werden.Ist aber eine Reifenbindung eingetragen,darf nur der dort angegebene Geschwindigkeitsindex gefahren werden.Grund ist der oftmals völlig andere Karkassenaufbau bei verschiedenen Geschwindigkeitssymbolen.Gruß Klaus
das glaube ich erst wenn ich es auf einem amtlichen schriftstück sehe ... für einige Motorräder gibt es zusätzlich zum geschwindigkeitsbuchstaben noch einen weiteren Buchstaben der ihn für ein bestimmtes motorrad kennzeichnet, die haben dann einen etwas anderen aufbau - dieser buchstabe ist dann bindent, und wahrscheinlich gibt es diesen buchstaben meist nicht in einem anderen geschwindigkeitsbereich
z.b. muss die Kawa ZX636 von 2005 vorne den Bridgestone BT14 mit der zusatzkennzeichnung "J" fahren und darf den "normalen" BT14 nicht aufgezogen bekommen, also Batlax BT-14 J 120/65 17 ((56W)TL) ja, Batlax BT-14 120/65 17 ((56W)TL) nein
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Hallo Leute Ich war vor kurzem mit meiner Estrella zum TÜV. Sie ist Bauj.95 und vor zwei Jahren hatte mir der Prüfer ans Herz gelegt ihr einen Satz neuer Reifen zu spendieren. Sie läuft jetzt auf:Vorn = 90/90-18 TL BT 45 F 51H ,Hinten = 110/90-17 TL BT 45 R 60H. Der Prüfer hat sich gefreut,Stempel draufgepappt,"Gute Fahrt". M=130km/h N O P Q R S T U H=210km/h (9 Stufen drüber !!!)