gestählt duch jahrelange Diskussionen um Reifen, Reifenbindung und Austragung derselben in diesem Forum, dachte ich eigentlich, ich hätte das jetzt soweit alles verstanden.
MITNICHTEN!
War eben mit allen Papieren meiner Transalp beim TÜV und habe mal nach der Reifenbindung gefragt, weil ich in den "neuen" Zulassungspapieren zwar die Reifendimension aber nichts von Hersteller oder Typ gefunden habe. Der nette Graukittel hat dann in seinem Computer nachgesehen, auch in den Tabellen, die Honda zur Verfügung gestellt hat, und hat keine Reifenbindung gefunden!
Was heißt das jetzt für mich? Kann ich jeden Reifen, der nach Größe und Geschwindigkeitsindex passt, montieren lassen? Kann ich jetzt auch verschiedene Fabrikate montieren, sprich legale Mischbereifung?
Die Fragen wollte ich dem Tüvler dann doch nicht mehr stellen.
Gruß Thomas
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
glückwunsch, du bist nur ein weiteres Opfer EU-weiter Verdummungsstrategie
Es gibt keine Sinnvolligkeiten bei den Reifen mehr: es wird nur die kleinste Größe (??) eingetragen und ein Pauschalvermerk auf "Reifenbindung des Herstellers beachten" auf den du getrost Pfeifen kannst, denn diese Herstellerinfos weiß kein TÜV und kein Grüner und ist somit gestorben als Strafzettelgrund
keine Reifenbindung heißt, du darfst alles draufziehen was die richtige dimension hat und von der höchstgeschwindigkeit passt, Mischbereifung ist jedoch grundsätzlich unzulässig
Ja, bei vielen Motorrädern gibt es keine Reifenbindung. Das haben meist nur noch sehr leistungsstarke. Warum Kawa das bei der W gemacht hat ... Alle Italiener mit Ausnahme von MV haben keine Reifenbindung mehr, Suzuki inzwischen auch nicht mehr usw, usw.
In wenigen Jahren wird kein Hahn mehr danach krähen, da hat Tommy schon recht. Ich kräh schon jetzt nicht mehr ...
Und wenn nicht vermerkt ist, dass Reifen eines Herstellers aufzuziehen sind, kannst du auch Mischbereifung fahren. Das verbietet niemand. Obs natürlich empfehlenswert ist ...
edit: Ich seh gerad: Jörg, wo hast du das her, dass Mischbereifung unzulässig sei? Ich weiß nur, dass man Gürtel und Diagonalreifen bei Autos nicht mischen darf.
bei Mischb ereifung hat zumindest der TÜV Hamburg schon vor 30 Jahren nejt gesagt und die plakette verwährd, lange vor einführung der ersten reifenbindungen ... aufgrund welcher Vorschrift entzieht sich meiner kenntnis
Ach! Wieso? Viele hier auferlegenlegen sich die Reifenbindung doch selbst. Da kann doch das Amt nix dafür.
.......................................................................................................................................... Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt. ..........................................................................................................................................
In Antwort auf:Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern. Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit. Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen. Quelle: IVM e.V.
Nachdem ich dieses las, habe ich meine (geschenkten ) Metzler-Reifen montiert und bin losgerollert. Die Reifenfreigabe habe ich allerdings nicht bei mir und vertraue darauf, daß die Polizei bei DEN deutschen Motorradreifen keine Bedenken anmeldet. Ansonsten muß ich halt meinen Charme spielen lassen und hab maximal ein Knöllchen wegen Papiere nicht dabei .
In Antwort auf:edit: Ich seh gerad: Jörg, wo hast du das her, dass Mischbereifung unzulässig sei? Ich weiß nur, dass man Gürtel und Diagonalreifen bei Autos nicht mischen darf.
Wenn ich die Reifenfreigabe von Metzler richtig gelesen (überflogen) habe, steht da auch drin, daß nicht verschiedene Fabrikate verwendet werden dürfen. Eigentlich auch klar. Metzler will nicht Schuld sein, wenn der Hinterreifen von ME ist und sich der Fahrer wegen eines Accolades vorne drauf auf die Knochen legt. Außerdem dürften natürlich noch rein geschäftliche Interessen für diese Satz Pate gestanden haben.
Übrigens finde ich die Metzlers gar nicht so schlecht. Meine Hausschräglagen machen sie bedenkenlos mit und das Handling ist wirklich etwas besser, als beim Acco - DEM Reifen! Am Selbstmontieren habe ich jetzt Geschmack gefunden, sodaß ich die nächsten auch irgendwie bei Reifendirekt oder so ordern werde. Für 15 EUR montiert mir ein KFZ-Betrieb in der Nähe ebenfalls die Schlappen, aber dann muß ja doch die Räder erst ausbauen, ins Auto werfen, dahin fahren. Zuhause machts mehr Laune.
In Antwort auf:...montiert mir ein KFZ-Betrieb in der Nähe ebenfalls die Schlappen, aber dann muß ja doch die Räder erst ausbauen, ins Auto werfen, dahin fahren. Zuhause machts mehr Laune...
Wenn Du das ohne Räderausbauen hinkriegst, sag' mal Bescheid, wie ...
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Die Fähigkeit eines Lebewesens, Schaden zu stiften, ist proportional zu seiner Intelligenz. Der Mensch hält auch hier die Spitze. Konrad Lorenz