Hallo Gemeinde, hab folgendes Problem, ich wollte gestern eine W kaufen von privat, leider hat der Knilch den Fahrzeugbrief verdaddelt. Fahrzeugschein hat er noch und ist damit vor 2 Wochen zur Zulassungstelle und hat einen neuen F-Brief beantragt. Dort haben sie im gesagt es dauert ca. 6 - 8 Wochen bis er den neuen bekommt, verdammt lang. Weis vielleicht jemand einen Weg wie ich die Mühle schneller Zugelassen bekomme?.
Wo ist da eigentlich das Problem? Wenn der Auszug aus dem KBA Register, dass die Mühle nicht geklaut wurde, leer ist, sollte die Zulassung doch kein Problem sein. Die Abfrage geht heute elektronisch und dauerte bei der Zulassung meiner Enfield etwa 25,8 Nanosekunden (+lokal bedingt jedoch bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit durch den Zulassungsbeamten).
Ich möchte schlafend sterben, wie mein OPA .... nicht schreiend wie sein Beifahrer
Was ist da bei der Zulassungsstelle los? Das geht heutzutage, gegen Gebühr selbstverständlich, innerhalb Minuten. Frag noch mal genauer nach. Es sei denn, der Brief muss aufgeboten werden, weil irgendwas unklar ist. Dann muss tatsächlich eine Frist eingehalten werden.
Natürlich muß der Brief aufgeboten werden, das muss er immer ! Denn der Brief ist der einzige Eigentumsnachweis, und um auszuschliessen, das er auf irgendeiner Bank als Sicherheit liegt wird eben der Verlust veröffentlicht. So können potentielle Eigentümer möglicherweise den Besitz und damit den rechtlichen Anspruch auf das Fahrzeug beweisen.
Allerdings kann bei Vorlage eines Kaufvertrages der neu ausgestellte Kfz-Brief zu der für den Käufer zuständigen Zulassungsstelle geschickt werden. Dann kann dort die Zulassung erfolgen, und bekommt - vorbehaltlich, das niemand rechtlichen Anspruch mit dem originalen Kfz-Brief anmeldet - diesen nach Ablauf der Aufbietungsfrist (eben jene 6 - 8 Wochen) per Einschreiben zugesendet.
Hay, des hört sich schonmal gut an, hab mal im Netz geguckt und auch sowas ähnliches gfunden. Wenn ich`s recht verstehe muß der Knilch mit dem Kaufvertrag zu seiner Zulassungsstelle, die hat den Ersatzbrief schon im Schuber liegen ( seit er einen neuen beantragt hat ), packt noch eine Karteikartenabschrift dazu und schickt den ganzen Wust zu meiner Zulassungstelle. Ich kann die Mühle zulassen und bekomme wenn das KBA sein o.k. gibt den E-Brief.
Wäre super wenns so klappen tät.
Als ich heut bei der Zulassung angerufen hab wussten die von nix......... bloß NEIN hörte ich aus dem Höhrer schallen.
Nur ne Karteikartenabschrift brauchste eigentlich nicht, weil ja im neuen Brief alle notwendigen Daten einschließlich des letzten Halters stehen. Normalerweise genügt nur der Kaufvertrag. Den kopiert sich die alte Zulassungsstelle und schickt den neuen Brief per Einschreiben mit der Fotokopie und nem Begleitschreiben an deine Zulassungsstelle mit dem Hinweis, das du da demmäxt vorbeigestiefelt kommst und ummeldest.
Dann brauchste nur noch bei deiner Zulassung anrufen ob der Brief eingegangen iss, und dann kannste mit deinem restlichen Klumpatsch (Deckungskarte, Perso, etc) dort vorbeischaun. Wenn die Kiste noch zugelassen iss, vergess nicht das Schild und den Schein
Zum einen wird es keine Neuausstellung eines KFZ Briefes geben, sondern eine Zulassungsbescheinigung Teil II. Ok das sieht erst mal nach Klugscheißerei aus, hat aber wesentliche Auswirkungen auf das ganze Verfahren. Die "alte" Zulassungsstelle ist aus dem Verfahren aktiv raus, da ja noch alter Fahrzeugbrief existierte. Würden für das Fahrzeug schon neue Papiere vorliegen, gilt das was Uwe geschrieben hat. Aber hier gilt, die Abfrage bezüglich des bestehenden Zulassungsverhältnisses erfolgt zentral, sollte mit der Neuausstellung eine Abmeldung im alten Kreis einhergehen, wird dieser nur noch informiert (Zustimmung des Eigentümers).
Die Teil II Bescheinigung stellt den Nachweis der Verfügungsberechtigung zum Fahrzeug dar. Das machen nur sehr wenige EU Länder so, um sicherzustellen, dass der tatsächliche Eigentümer eines Fahrzeuges diesen Verfügungsnachweis in Verwahrung nehmen und somit alle ggf. unberechtigten Zulassungsmaßnahme verhindern kann. Das ist schlecht!!!! denn es sind keine Ausnahmen für "einfache Fälle" vorgesehen. Bei einem Verlust der Fahrzeugbescheinigung kann ein Fahrzeug zukünftig nur noch dann auf einen neuen Halter umgeschrieben oder was noch schlimmer ist ein Ersatzbrief ausgefertigt werden, wenn der bisherige Fahrzeugbrief (ja ich weiss mir gehen auch laufend die Begriffe durcheinander) für ungültig erklärt und im Verkehrsblatt aufgeboten wurde. Die Frist für diese Maßnahmen beträgt etwa 4-6 Wochen. (Ausnahmen keine!!!) Völlig unklar ist mir, was diese Maßnahme dem Privatmann biringen soll. Mal unter uns, wer nicht merkt, dass seine Kiste geklaut wurde, der wird doch auch sicher nicht im Verkehrsblatt nachsehen, ob sein Brief aufgeboten wird. Oder falls mir mein Brief in den Hexler geraten ist und ich die Fetzen noch habe, bewahrt mich auch dies nicht vor der Frist. Ist wohl eher was für Banken und Leasingfirmen, die da elektronisch abgleichen. Lehre: Wenn du was klaust, dann lieber in Ländern die Teil 2 nicht umsetzen.
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