Zitat von der W Jörg(Gruß auch an den alten kurven-theoretiker )
Den Seitenhieb hätte ich auch ohne den extra Hinweis verstanden
Ich hab übrigens mal nachgesehen. In UK, FR, NL, ES und IT z. B. wird dieses Lampenschutzgitter auch angeboten. Dort natürlich ohne den Hinweis, dass das im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sei! Ich glaube, der Grund ist naheliegend ...
irgendwann kommens auf die Idee und setzen LASER als Scheinwerfer ein, denn so ein Laser hat doch kaum "Streulicht"...
>Wenns mit Ihrem BMW SUV im Suff mal wieder schneller unterwegs sind und ein mißliebiger anderer Verkehrsteilnehmer versperrt ihnen mal wieder bei Tempo 256 km/h die Fahrbahn, dann genügt ein kurzes Betätigen unseres neuen Fernlichts LAfsV (Light Amplification für störende Verkehrshindernisse). Problem gelöst!<
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Peter, wenn es dir gefällt, bau es einfach dran. Im Verkehr bei angeschaltetem Lich erkennt es sowieso keiner. Und bei einer eventuell mal stattfindenden Kontrolle reißen sie dir auch nicht den Kopf ab. Die Zeiten, wo man was von erloschener Betriebserlaubnis und wegfallendem Versicherungsschutz erzählt bekam, sind ja zum Glück vorbei. Ich würde es anbauen. Grüße falcone