Das "TÜV-Voführung" würde ich mal hinterfragen, das ist in der Untersuchung ja mit drin.
Eine Änderung in den Papieren ist nur dann notwendig, wenn dies im Gutachten vermerkt ist - ansonsten reicht es aus, das Gutachten mitzuführen. Grüße Falcone
In Antwort auf:Das "TÜV-Voführung" würde ich mal hinterfragen, das ist in der Untersuchung ja mit drin.
Nicht unbedingt, Martin. Wenn ich recht erinnere wollte Tom seine HU in der Werkstatt machen lassen, und die verlangt halt für "Vorführen" (sprich einen Mann/Frau abstellen für die Prüfung) auch ihren Obulus, genau wie der Preis für die AUK in der Werkstatt frei verhandelbar ist.
Axel, der zu so einer Werkstatt auch nicht mehr hinfährt
In Antwort auf:Eine Änderung in den Papieren ist nur dann notwendig, wenn dies im Gutachten vermerkt ist - ansonsten reicht es aus, das Gutachten mitzuführen
Ich habe ein Gutachten, in dem Steht "Eintragung bei Gelegenheit" (d. h., wenn das Amt die Papiere sowieso grad in der Hand hat.
Frage: Muss ich bei der nächsten Vorsprache im Amt eintragen lassen, oder darf ich mir die "Gelegenheit" aussuchen bzw. ganz auf eine Eintragung verzichten (Gutachten ist unter der Bank verstaut)?
In Antwort auf:Eine Änderung in den Papieren ist nur dann notwendig
Naja, das stimmt ich muß noch mehr bezahlen vor ich vertig bin. Eintragung 34 auf 50PS, meine Sohn hat jetzt seine Führerschein 2 Jahre. und damit (wir) kann mit volle Leistung Fahren! Ich nehme an das die 5 Euro ist seine Kosten (TÜV Mann) zum Werkstatt aber ich frage nach.
MFG, Tom
................................................... ! TIME; use it.... or Lose it !
Komme gerade vom TÜV - 56,80€ ist auch mein Wert! Aufgeteilt in 37,95€ für die HU und 18,85€ für die AU. Und ich hab es geschafft, nicht mit dem Prüfer eine Diskussion anzufangen, bin ganz stolz auf mich! ...obwohl, die AU läuft schon merkwürdig ab...
-angeblich hab' ich 3,70% CO bei 800 U/min -angeblich sei das ganz schön viel -angeblich wiederum locker innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte -angeblich gäbe es von Kawasaki für dieses Modell keine Herstellergrenzwerte -angeblich bräuchte ich mir weder Sorgen machen noch irgendwas an den Einstellungen verdrehen
Die pelegrina war am Montag beim örtlichen Autofritzen wg. HU und AU beim Dieselschweden.Wer weiß denn von Euch Schlauköpfen, was das bedeuten mag:
Ergebnis:
Bandbreite der Trübung [1/m]: max.: 0.50 ist: 0.08 i.O. Arithm. Mittelwert der Trübung [1/m]: max.:2.50 ist:0.32 i.O.
Was denn für 'ne Trübung? Hat das was damit zu tun, das der Hinterherfahrende nix mehr sieht, wenn ich Vollgas gebe? Und warum dann i.O. (hab' ja nix dagegen ) - bin halt nur neugierig ...?
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"Wer Alkohol in Menschen tut, verdünnt damit nicht nur das Blut!"
"Arithm. Mittelwert der Trübung [1/m]: max.:2.50" bedeutet, dass die Lichtdurchlässigkeit des Abgases, was ja ein Maß für die "Trübung" ist, sich gemäß folgender Kurve verhält:
In recht guter Näherung nimmt dabei die Intensität von Licht, das man durch das Abgas schickt, pro Millimeter um 2.5 Promille ab. Daraus resultiert diese Exponentialkurve. Du siehst, nach 28 cm ist die Intensität bereits auf die Hälfte (50%) gesunken, nach 1 m auf etwa 8.2% und nach 3 m ist das Licht praktisch vollständig absorbiert.
Nun - das ist die Kurve, die für die mittlere Rußentwicklung gesetzlich noch zulässig ist. Dein Diesel produziert aber weit weniger Ruß im Abgas mit viel geringerer Trübung, wie die blaue Kurve zeigt:
Hier nimmt die Lichtintensität pro Millimeter nur um 0.32 Promille ab ("0.32 i.O."). Nach einer Strecke von immerhin ca. 2.2 m ist also noch die Hälfte des Lichts da, und in 5 m Entfernung noch 20%, in Folge von weitaus weniger Rußpartikeln als gesetzlich zugelassen wären.
Das mit der "Bandbreite" kann ich auf Wunsch auch erklären, die Diagramme sind bereits gemacht, aber es ist immer recht mühsam das Zeugs hochzuladen, und am Ende interessierts doch wieder keinen ...