Mir wird unheimlich. Ich war tatsächlich von 9 bis kurz vor 10 Uhr im Straßenverkehrsamt. Werde ich beobachtet?
Ich würde das mit der Bemerkung "Nur Reifenpaar eines Herstellers zul." nicht so eng sehen. Mit Reifen derselben Marke ist man jedenfalls auf der sicheren Seite. Ich denke, man wird vernünftigerweise ohnehin nur Kombinationen aufziehen, die zueinander passen. Mit der Markenbindungsaustragung hat man aber eine größere Auswahl und muss nicht dem Reifenhändler auf Knien danken, dass er überhaupt noch einen zugelassenen Reifen besorgen kann.
Die Umtragung beim Straßenverkehrsamt hat nochmal 11,80 Euronen gekostet. Zusammen mit den 33,44 Euronen beim TÜV also überschaubar.
Viele Grüße Waltraudfreund - Ganzjahressenkrechtfahrer, der erst seine Accolades abfahren wird.
In Antwort auf:Die Umtragung beim Straßenverkehrsamt hat nochmal 11,80 Euronen gekostet. Zusammen mit den 33,44 Euronen beim TÜV also überschaubar.
Es ist schon eine seltsame Preisgestaltung bei den verschiedenen Stellen. Ich habe für das Gutachten beim TÜV 19,20 € bezahlt. Dafür hat mir die Zulassungsstelle wegen der Änderung gleich noch mal neue Papiere ausgestellt, zum Preis von 25.- €. Unterm Strich kommt zwar das selbe raus aber verwunderlich ist es trotzdem.
mein Reifenfritze hat mir gerade sämtliche Freigabe-Bescheinigungen der für die W erhältliche Alternativbereifungen ausgedruckt und abgestempelt. Er meint das Mitführen der jeweiligen Bescheinigung reicht aus und auch der TÜV sollte das so akzeptieren ... hat er Recht? Was soll dann die ganze "Austragerei"???
Habe zur Zeit den Metzeler-Lasertec auf meiner W montiert,viel besser als Acco und TT,würde auch gerne den BT 45 testen,aber der Tüv hier vor Ort trägt die Reifenbindung nicht aus.Laut Tüv ist das austragen der Reifenbindung nicht zulässig,im Falle eines Falles kann der Tüving.zur Rechenschaft gezogen werden.
In Antwort auf:Laut Tüv ist das austragen der Reifenbindung nicht zulässig,im Falle eines Falles kann der Tüving.zur Rechenschaft gezogen werden.
Firlefanz !!! der TÜV wird nie zur rechenschaft gezogen ... wenn du 5 Minuten nach der HU also noch mit der frischen bescheinigung in der tasche das deine Bremsen OK sind - tinte auf dem Wisch ist noch nicht trocken - wegen versagender Bremsen einen unfall baust bist einzig und alleine du schuld, weil du auf den wartungszustand deines Autos zu achten hast - der TÜV hat nicht die geringste haftung - nada - garnichts - niemals nicht
und natürlich kann der TÜV die Bindung austragen - er kann dir auch andere Felgengrößen eintragen (zb umrüstung vorne auf ein 18" Rad) wodurch die reifenbindung eh nicht mehr greifen würde
in GAP, da ich hier wohne. Der übliche Eintrag. Und weil sich da angeblich bei dieser e4* Nummer eine Zahl ändert, bekam ich gleich neue Papiere. Vieleicht trifft man sich mal. Habe Dir den Ausschnitt meines Scheins eingescannt. Ausdrucken und mit zum TÜV nehmen. Vieleicht hilfts Dir weiter.
Gruß Karl
Angefügte Bilder:
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Kennt jemand hier am Niederrhein oder im Pott nen Tüv der die Reifenbindung austrägt? Übrigens Tüv,in der neuen Motorrad steht:HU und AU um 6,5% teurer.