eigentlich wollte ich mich erstmal vorstellen, aber gleich mit diesem thema? ich mein´, ich les´ ja seit geraumer zeit in diesem forum - ist vielleicht etwas ungeschickt, das letzte, wirklich allerletzte wäre eine neue reifendiskussion. was mich nixdesdodrodz umtreibt: ich muss zur hu (hab´ schon `ne verwarnung), und würde als behördenmuffel am liebsten gleich die reifenbindung austragen lassen. meine frage - muss ich das überhaupt? hab´ meine weh vor einem jahr gekauft, und im zuge der ummeldung einen neuen brief (modell eu zulassungsbescheinigung teil II) bekommen. darin steht unter den zusätzlichen vermerken nur, dass der bisherige fz-brief entwertet wurde. und im teil I (schein) "reifenfabrikatsbindung gem. betriebserlaubnis beachten". kann man überhaupt proforma sowas aus- oder eintragen lassen, ohne einen anderen reifen drauf zuhaben? oder doch vorher? macht mehr sinn. fragen über fragen.
eine hab´ ich noch, aber da mach ich einen anderen fred auf. und sowas mir, der noch nie gechattet oder mich seltenst in irgendwelchen foren `rumtreibe.
danke für ernstgemeinte antworten, oder macht doch was ihr wollt.
grüsse aus mittelfranken (hier noch nicht vertreten, oder?)
@paule - keine sorge, bin schon erwachsen - glaub´ ich
moin war gestern. danke für die schnelle antwort; die frage war blöd formuliert, dass man austragen kann, hab´ ich gelesen, ich meinte mit proforma eher, ob man, falls der prüfer wegen einer generellen freigabe rumzickt, sich ein bestimmtes fabrikat eintragen lassen kann, ohne es bereits drauf zu haben. die angegebenen stellen liegen leider nicht gerade auf meinem weg - und ich bin hier hoheitlich in bayern. wollte mich einfach vorher schlau machen. am liebsten wär mir eh, ich brauch den ganzen krampf nich mit gebühren und zulassungsstelle.
grüsse vom smack, der jetzt hoffentlich bald ins bett geht, um moin noch zu erleben
Austragen geht immer (wenn man jemanden findet der das macht), eintragen von Reifen ohne freigabe ist nur möglich wenn der Reifen montiert ist (also möglichst vorher abcheken ob das überhaupt eine option bei dem jeweiligen prüfer ist) für bayern die den BT45 haben wollen gibt es dann noch den tipp Bayern wenige Kilometer richtung norden zu verlassen (wirklich nicht weit, keinne Angst die Heimat ist fast noch in sichtweite) und über Bruno Dötsch die Eintragung machen zu lassen, da kann man sicher sein das es klappt (außerdem hat er auch immer einen Schwung frischer BTs auf Lager).
Deim einen sitzt meine Nase zu weit links im Gesicht, Zu weit rechts erscheint sie dem anderen und das gefällt ihm nicht. Und flugs ergreift das Wort der Dritte und der bemerk sodann: Sie sitzt zu sehr in der Mitte Und ich sollt was ändern daran.
Die einen hör ich sagen, Ich sei der alte nicht mehr, Und andere wieder sich beklagen, Daß ich noch der alte wär. Dann sagt ein Reifenkritiker, Dems an Argumenten gebricht: "Sie warn doch früher einmal dicker" Und da widersprech ich ihm nicht.
o.k. jetzt hab´ ich´s langsam kapiert, die rechtslage. war reines wunschdenken, das vielleicht doch… wenn schon im brief nix mehr steht. hab´s halt versucht. werd´ jetzt den prüfer beknien, dass er mir die bindung austrägt. ansonsten den tipp mit bruno dötsch beherzigen, weil ich bin ja praktisch gefühltermasen schon nördlich von bayern. franken ist ja dank napoleon gerade mal 200 jahre vom königreich einverleibt worden.
Ich hab da im Moment auch so meine Verständnisschwierigkeiten mit der neuen EU-Gesetzgebung. Also folgendes:
Ich war im Juli bei TÜV und Straßenverkehrsamt wegen Eintragung meiner R90S Verkleidung. Alles klar gegangen und ich hab da einen neuen Fahrzeugschein (ZB1) und einen neuen Fahrzeugbrief (ZB2) bekommen. Nicht weiter gekuckt, weggepackt, soweit so gut.
Jetzt hab ich beim Bruno BT45 aufziehen lassen und Bruno sagt mir: "Schick mir den Brief und ich leite das in die Wege wegen Gutachten, Eintrag usw." Gestern hab ich mir die Sachen mal genauer angesehen. Im Schein steht jetzt nur noch die Reifengröße aber keine Marke. Untendrunter steht: Reifenfreigabe des Herstellers beachten. Im Brief steht gar nichts mehr über Reifen. Untendrunter der Hinweis: Alter Fahrzeugbrief ungültig ausgehändigt. Was heißt das jetzt? Kann ich den alten Brief kleinschneiden und verbrennen oder muß ich das ungültige Dokument zusätzlich behalten? Ich will das jetzt wissen und fahr nachher noch mal zum Straßenverkehrsamt. Und wenn der alte Brief wegkann gibt es keinerlei Hinweise mehr auf die Reifenmarke. Weder im Brief noch im Schein. Nur den Zusatz "Reifenbindung des Herstellers beachten". Aber welcher Grüne kennt die denn wenn ich mal kontrolliert werde? Und vor allem: wenn ich etwas untalentiert bin als Besitzer, woher soll ich das nach Jahren noch wissen was für ein Reifen auf mein Mopped darf?
genau das hat mich auch stutzig gemacht. aber soweit ich das jetzt vestehe - bei reifen ohne freigabe erlischt die abe. klar hat´s die polizei bei kontrollen jetzt schwerer. aber das risiko würd´ ich nicht eingehen.
Reifenbndung austragen lassen könnte in Nämberch etwas auf Unverständnis stoßen. In der Rubrik TÜV/Dekra findest du einen Fahrzeugschein mit ausgetragener Reifenbindung, den du dir als "Argumentationshilfe" ausdrucken kannst. Da gibt's auch einige Adressen von TÜVs, bei denen es geht. Das Eintragen geht normalerweise, du musst aber damit rechnen, daß der TÜVtler erst "Fahrversuche" und dergl. durchführen will. Wenn du also keine größere Reise deswegen unternehmen willst, ist es am einfachsten, den Wechsel auf BT45 bei Bruno machen zu lassen, der sie dann auch gleich eintragen lässt.(Austragung geht auch bei Bruno nicht)
Zitat von smackgrüsse aus mittelfranken (hier noch nicht vertreten, oder?)
Doch, auf Anhieb fällt mir Heroldsberg und Röttenbach ein.
In Antwort auf:...welcher Grüne kennt die denn wenn ich mal kontrolliert werde?...
Aus 'm Kopf sicher nicht, aber ich nehme mal an, das die zur Not heutzutage alle vernetzt sind und solche Daten ruckzuck auf 'm Laptop haben.Vielleicht kann mal ein gelernter Freund & Helfer oder Verwaltungsbeamter hier (oder einer, der einen kennt - soll's ja geben) was zu sagen .
In Antwort auf:...vielleicht kann mal...und...werde berichten...
Ah, genau - oder ein in Ehren ergrauter (weiß ich jetzt aber garnicht, manche Freunde hier kenn' ich schon lange, habe sie aber trotzdem noch nie gesehen !) und wg. erreichter Altersgrenze (mit 60 - Ihr habt 'n Leben!) pensionierter solcher !
Also noch mal gaaaanz langsam das mit den neuen Papieren :
In der Zulassungsbescheinigung I, die dem alten Schein im Prinzip entspricht, werden nicht mehr alle freigegebenen Reifen aufgeführt. Dass du die Reifenfreigabe des Herstellers beachten sollst, bedeutet, dass nur Reifen montiert werden dürfen, die der Hersteller frei gegeben hat. Es hat sich also nichts geändert. Man darf nun nicht einfach beliebige Reifen montieren, sondern nur Accolade und TT100.
Hat der Reifenhersteller eine Reifenfreigabe erwirkt, so kann man die sich im Internet holen, ausdrucken und muss sie mitführen, wenn man den entsprechenden Reifen drauf hat. Genaugenommen muss sie meist sogar noch vom Reifenhändler abgestempelt werden - das steht dann aber drauf. Die Freigabe gibt es z.B. für Metzler und Pirelli.
Zieht man andere reifen auf, z.B. BT45 oder Conti, so müssen die Reifen eingetragen werden. Das geschieht wieder über ein mitzuführendes Gutachten, welches vom TÜV (alte Bundesländer) oder von der Dekra (neue Bundesländer) ausgestellt wird.
Den alten Brief musste dir die Zulassungsstelle wegen entsprechender Verordnungen ungültig machen und aushändigen. Du kannst damit noch nachweisen, wer das Fahrzeug vorher hatte bzw. welche Daten zum Zeitpunkt der Erstzulassung eingetragen worden waren bzw relevant waren. Mehr Sinn macht der nicht. Du kannst ihn auch verbrennen. Es gibt keine Pflicht zur Aufbewahrung.
Hat das Fahrzeug Eintragungen im bisherigen Brief/Schein gehabt, so werden die auch in die neue Zulassungsbescheinigung I übernommen, alle und ohne Ausnahme.
Sind an dem Fahrzeug Veränderungen durchgeführt worden, die in einem mitzuführenden Gutachten bescheinigt wurden, so kann man entweder alles beim alten belassen. Mit der neunen Zulassungsbescheinigung muss man dann weiterhin das/die Gutachten mitführen. Oder man nutzt die Gelegenheit und lässt die Fahrzeugänderungen in die neue Zulassungsbescheinigung eintragen.
Letzteres macht aber nur Sinn, wenn es eine dauerhafte Änderung ist. Ansonsten müsste man bei einer weiteren Änderung bzw. Rückbau des entsprechenden Teils auch wieder umständlich austragen lassen.
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100