Das solla aber bald kommen. im Zweifel reicht ein Anruf vom Streifenwagen aus bei der Zulassungsstelle, was auch gemacht wird. Allerdings natürlich nur während deren Öffnungszeiten.
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Sodele, ich war jetzt bei meinem Straßenverkehrsamt und habe mich kundig gemacht.
In Antwort auf:In der Zulassungsbescheinigung I, die dem alten Schein im Prinzip entspricht, werden nicht mehr alle freigegebenen Reifen aufgeführt. Dass du die Reifenfreigabe des Herstellers beachten sollst, bedeutet, dass nur Reifen montiert werden dürfen, die der Hersteller frei gegeben hat. Es hat sich also nichts geändert. Man darf nun nicht einfach beliebige Reifen montieren, sondern nur Accolade und TT100.
Hat der Reifenhersteller eine Reifenfreigabe erwirkt, so kann man die sich im Internet holen, ausdrucken und muss sie mitführen, wenn man den entsprechenden Reifen drauf hat. Genaugenommen muss sie meist sogar noch vom Reifenhändler abgestempelt werden - das steht dann aber drauf. Die Freigabe gibt es z.B. für Metzler und Pirelli.
Zieht man andere reifen auf, z.B. BT45 oder Conti, so müssen die Reifen eingetragen werden. Das geschieht wieder über ein mitzuführendes Gutachten, welches vom TÜV (alte Bundesländer) oder von der Dekra (neue Bundesländer) ausgestellt wird.
Da hat der Martin recht.
In Antwort auf:Den alten Brief musste dir die Zulassungsstelle wegen entsprechender Verordnungen ungültig machen und aushändigen. Du kannst damit noch nachweisen, wer das Fahrzeug vorher hatte bzw. welche Daten zum Zeitpunkt der Erstzulassung eingetragen worden waren bzw relevant waren. Mehr Sinn macht der nicht. Du kannst ihn auch verbrennen. Es gibt keine Pflicht zur Aufbewahrung.
Hat das Fahrzeug Eintragungen im bisherigen Brief/Schein gehabt, so werden die auch in die neue Zulassungsbescheinigung I übernommen, alle und ohne Ausnahme.
Da hat der Martin nicht recht.
Es ist also in der Tat so, das ich den alten Brief verwahren muß, da dort noch die Reifenbindung für Dunlop und Schokolade drin steht. Deshalb der Hinweis im neuen Brief auf den alten Brief, für den Fall, das ich das Fahrzeug verkaufe, damit der neue Besitzer dann auch genau Bescheid weiß.
Für die Eintragung bzw das Gutachten der BT45 werd ich den Krempel jetzt zum Bruno schicken. Dann krieg ich ja wohl das Gutachten und das muß ich dann mitführen oder nochmal zum Amt und die Reifen eintragen lassen.
Das gilt jetzt für den Bereich Bochum, ob das woanders eventuell anders gehandhabt wird weiß ich nicht. EU machts nicht einfacher.
Nobbi, die Auskunft die dir die Zulassungsbehörde gegeben hat, ist zwar sinnvoll und absolut zu empfehlen. Rechtlich stimmt sie nicht. Der alte Brief ist ungültig und hat keinen fahrzeugbezogenen Nutzen mehr. Viele Zulassungsstellen haben ihn auch gar nicht rausgerückt sondern eingezogen und vernichtet. Erst nach Protesten hat der Bund/Länder-Fachausschuß die Länderministerien angehalten, ein Rundschreiben rauszugeben, wonach der Brief jetzt auf Verlangen ausgehändigt werden muss. Die Fahrzeugdaten sind übrigens im KBA erfasst, dazu braucht man keinen Brief sondern nur einen Blich in den Computer der Zulassungsstelle.
Die Auskunft war also vernünftig aber im Grunde falsch.
bezüglich der eintragungen: Alle Veränderungen am Fahrzeug müssen in die Zulassungsbescheinigung mit übernommen werden, soweit sie im fahrzeubrief stehen.
Reifenalternativen sind keine Veränderung. Sie stehen nicht mer in der Zulassungsbescheinigung. Sie werden auf Wunsch aber trotzdem übernommen. In Marburg kostet das zusätzliche 12 Euro. Aber wer will das schon ...
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Aber ich werd den alten Brief mal verwahren, auch wenn ich die W nicht verkaufen will. Wer weiß wofürs gut ist. Und jetzt kriegt der Bruno des und kann mir dann das Gutachten für BT45 uswusw...
Zitat von bochumer Und jetzt kriegt der Bruno des und kann mir dann das Gutachten für BT45 uswusw...
Hmmm,
nur damit ich es nicht falsch verstehe, aber Du willst den "KFZ Brief" wegen Austragung/Neueintragung der Reifen zum Bruno schicken?
Sollte der "KFZ-Brief" nicht an einem sicheren Ort verwahrt werden und dient letztendlich als Besitznachweis? Einfach so mit der Post in der Gegend herumschicken? Ich weiß ja nicht, wenn er denn auf dem Postwege "verloren" geht... Was dann?
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Dann bekommst du einen neuen. Er schickt auch nicht den Brief, sondern Die Zulassungsbescheinigung I, was dem alten Schein entspricht. Geht die verloren, musst du eidesstattlich erklären, dass sie weg ist und dann bekommst du eine neue.
Also halb so wild.
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Hallo Norbert . Ich hatte das Thema gerade beim Hamburger Tüv . Den alten Brief musst Du zusammen mit dem neuen behalten ! Quatsch , aber ist so ! ...sagen die.
war heute beim tüv, nürnberg-grossgründlach hr. hesselbacher macht mir die bt-eintragung, generelle austragung traut er sich natürlich nicht. hab dann aber für die 54,10 € (mit au) etwas geboten bekommen: inoffizielle db-messung rechts 94,5; links 93,5. er wollte es vorher nicht glauben, dass alles im grünen bereich ist. na ja, dass da irgendwas manipuliert ist hat er natürlich bemerkt. bei der gelegenheit: vielen dank an den wastl, war gestern eine supper ausfahrt. der kennt schöne strässle in seiner heimat. netter typ, aber das wisst ihr ja sicher.