In Antwort auf:Ich habe mal gehört, daß derzeit beim europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Reifenbindung in Deutschland läuft. Weiss da jemand genaueres?
so ist es - Deutschland argumentiert mit "German Highspeed Autobahn" gegen eine Abschaffung der Reifenbindung, die experten streiten noch - wann es ein Ergebnis gibt steht in den Sternen
Deim einen sitzt meine Nase zu weit links im Gesicht, Zu weit rechts erscheint sie dem anderen und das gefällt ihm nicht. Und flugs ergreift das Wort der Dritte und der bemerk sodann: Sie sitzt zu sehr in der Mitte Und ich sollt was ändern daran.
Die einen hör ich sagen, Ich sei der alte nicht mehr, Und andere wieder sich beklagen, Daß ich noch der alte wär. Dann sagt ein Reifenkritiker, Dems an Argumenten gebricht: "Sie warn doch früher einmal dicker" Und da widersprech ich ihm nicht.
In Antwort auf:Suzuki hat für die neueren Typen die Reifenbindung aufgehoben.
konnte ich garnicht Glauben, stimmt aber :
Zitat von Suzuki HomepageWichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern
Ab Mai 2007 erstellt die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH keine eigenen Reifenfreigaben mehr. Neue Modelle sind keiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung unterworfen.
SUZUKI empfiehlt laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet wurden, wird keine Haftung übernommen.
Für die meisten SUZUKI Modelle haben die Hersteller bzw. Importeure von Reifen in eigener Regie Reifen getestet. Für Informationen zu geprüften Alternativbereifungen wenden Sie sich bitte an die Reifenhersteller bzw. Reifenimporteure.
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne gesetzliche Reifenbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.
ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist grundsätzlich mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit für dieses Modell ausreichend ist!
Deim einen sitzt meine Nase zu weit links im Gesicht, Zu weit rechts erscheint sie dem anderen und das gefällt ihm nicht. Und flugs ergreift das Wort der Dritte und der bemerk sodann: Sie sitzt zu sehr in der Mitte Und ich sollt was ändern daran.
Die einen hör ich sagen, Ich sei der alte nicht mehr, Und andere wieder sich beklagen, Daß ich noch der alte wär. Dann sagt ein Reifenkritiker, Dems an Argumenten gebricht: "Sie warn doch früher einmal dicker" Und da widersprech ich ihm nicht.