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Dieses Thema hat 29 Antworten
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 12:24
Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten
Hallo Leute,

heute bei mir im Briefkasten...
Regierungspräsidium Kassel sendet mir ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 € zu, da ich in meinem PKW nicht angeschnallt war.
Sicher war ich nicht angeschnallt, aber ich war in einem besetzten Taxi/Mietwagen unterwegs und da gilt die Ausnahme von der Anschnallpflicht!

Ich habe so langsam keine Lust mehr auf solch bescheuerte Anschreiben meinen Widerspruch einzulegen!
Die spinnen doch!

Sie bekommen meine Daten geliefert und müssten doch auch sehen, daß das Fahrzeug ein Taxi/Mietwagen ist!?
Ich habe schon zig mal ein solches Anschreiben bekommen und daraufhin immer wieder Einspruch eingelegt!
Ich habe auf solche "Fisimatenten" keinen Bock mehr!

Kennt sich jemand richtig gut aus und kann mir sagen, an welche Behörde ich mich mit einer gewaschenen Beschwerde wenden kann? Diese Beschwerde soll aber nicht im Sande verlaufen!

Das geht so nicht weiter, denn ständig habe ich ein solchen Schmarrn zu widersprechen!

Wenn ich keinen Widerspruch der nicht berechtigten Anschuldigung einlege, dann gilt diese Anschuldigung als "berechtigt"?

Kann ich meine Auslagen des Widerspruchs bei den Nixraffern des Reg.Prä. geltend machen?


Erzürnten Gruß
Monti

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Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.07.2007 12:27
#2 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Warst du Fahrgast oder Fahrer?

Fahrer darf ohne, Beamten dürfen dann nix aufschreiben, außer sie arbeiten ebenfalls ohne...HIRN!

Habe keine Macht gegen die....leider



stay out of these automobiles!

ruhri Offline




Beiträge: 331

13.07.2007 12:32
#3 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Hallo Monti,

1. du kannst gegen ein Verwarngeld keinen Einspruch einlegen, kannst dich nur dazu einlasse. (steht ja auch meist auf der Rückseite)

2. Nein, die gelieferten Fz.Daten kommen vom KBA und da steht nichts vom Taxi sondern nur Halterdaten und FzFabrikat.

3.nein, im OWi Verfahren kannst Du keine Kosten geltend machen, es sei denn Du hast einen "falschen" Bußgeldbescheid bekommen und ein Anwalt war eingeschaltet....

Grüße,
ruhri




EN-DW4

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 12:33
#4 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Hi teddyboy,

bin immer Fahrer!


Immer wieder kommen solche Anschreiben der Behörden!
Immer dann, wenn ich tatsächlich noch Fahrgäste im Wagen habe!
Wenn ich ohne Fahrgäste im Wagen (und unangeschnallt! Hihi) unterwegs bin, dann werfen sie mir ein solches "Vergehen" nie vor!

Völlig Ballaballa...


Gruß
Monti

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Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.07.2007 12:39
#5 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Zitat von montcorbier
Hi teddyboy,
bin immer Fahrer!
Immer wieder kommen solche Anschreiben der Behörden!
Immer dann, wenn ich tatsächlich noch Fahrgäste im Wagen habe!
Wenn ich ohne Fahrgäste im Wagen (und unangeschnallt! Hihi) unterwegs bin, dann werfen sie mir ein solches "Vergehen" nie vor!
Völlig Ballaballa...
Gruß
Monti


jaja, immer die Denunzianten. Mich hams im alten Taunus mal angschrieben weil ohne Gurt. Kunststück, damals gabs sowas nicht
Bin hin und hab Stunk gemacht was diese "FERNÜBERWACHUNG" für eine frechheit ist!!!

Du hast 3 Möglichkeiten:
-Rundschreiben durch Taxlergewerkschaft an die Beamten
-immer mit Gurt fahren
-Hemd oder Jacke kaufen mit GURTMOTIV drauf!!!



stay out of these automobiles!

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 12:50
#6 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Hallo Ruhri,

dann bedanke ich mich für die Auskunft.

Sollte ich es zum wiederholten Male drauf ankommen lassen und unter "Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil" schreiben: "...ich keinen Verstoß darin sehe!"

Dann rotieren aber wieder die Behördenmühlen und das Verfahren wird dermassen aufgebauscht -alles schon so erlebt- , daß irgendwann die Polizei mit den Beweismitteln vor meiner Türe stehen und sich die Beweismittel (unter lautem Lachen meinerseits) nicht als solche gebrauchen lassen!
Auf dem damaligen Beweismittel "Foto" war vom Innenraum rein gar nichts zu sehen und selbst der Polizist schüttelte ungläubig den Kopf!

Kann ich es wenigstens mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag "Gebühr zahlt Empfänger" zurückschicken?


Gruß
Monti


Ich platze gleich...

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Brundi Offline



Beiträge: 33.312

13.07.2007 12:56
#7 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Es gibt die Möglichkeit, auf den OWI-Bescheid gar nicht zu reagieren. Dann kommt irgendwann automatisch der Bußgeldbescheid. Gegen den kann man dann per Einschreiben innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen und die Kosten für Einschreiben, Telefon usw auch geltend machen. Die Frist ist ungedingt zu beachten! Reagiert man darauf nicht, dann muss man das Bußgeld bezahlen, auch wenn höchstrichterlich festgestellt, dass das Bußgeld zu unrecht erhoben wurde. Dazu gibt es ein ziemlich aktuelles Gerichtsurteil!

Gruß, Monika

ruhri Offline




Beiträge: 331

13.07.2007 13:01
#8 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

In Antwort auf:
Kann ich es wenigstens mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag "Gebühr zahlt Empfänger" zurückschicken?



Kannst Du, holt man sich aber von Dir wieder...

Ich würde ein Fax oder ´ne email mit allen relevanten Daten senden, und gleichzeitig auf die vorangegangenen eingestellten Fälle verweisen, möglicherweise wird dann der Amtsschimmel nicht angespannt!! Nimm es locker, Nobody is perfect.

Grüße,
ruhri




EN-DW4

ruhri Offline




Beiträge: 331

13.07.2007 13:03
#9 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

In Antwort auf:
Es gibt die Möglichkeit, auf den OWI-Bescheid gar nicht zu reagieren. Dann kommt irgendwann automatisch der Bußgeldbescheid. Gegen den kann man dann per Einschreiben innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen und die Kosten für Einschreiben, Telefon usw auch geltend machen. Die Frist ist ungedingt zu beachten! Reagiert man darauf nicht, dann muss man das Bußgeld bezahlen, auch wenn höchstrichterlich festgestellt, dass das Bußgeld zu unrecht erhoben wurde. Dazu gibt es ein ziemlich aktuelles Gerichtsurteil!

Gruß, Monika


Stimmt, ist aber nicht zwingend erforderlich wie ich finde, Du machst dir keine Freu(n)de und treibst mit Sicherheit die allgemeinen Kosten in die Höhe!

Gruß,
ruhri




EN-DW4

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 13:17
#10 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Hmmm,

ich werde jetzt mal so richtig im Morast rühren und auf dieses Schreiben gar nicht antworten!
Wenn es stimmt, dann ergeht irgendwann ein Bußgeldbescheid.
Diesem Bescheid werde ich dann einfach widersprechen mit meiner Antwort:
"Nö, ich sehe kein Vergehen meinerseits und erkenne die OWi nicht an!"


Mehr brauchens nicht als Antwort!

Dann läuft der ganze Apparat an und verursacht Kosten, welche die Allgemeinheit leider tragen muß (mir wär es lieber, wenn die Verantwortlichen dieses Dummfugs diese Kosten vom Lohn abgezogen bekämen, aber dann müsstens wahrscheinlich von Zuhause Geld mitbringen!).


Seltsamerweise trifft es mich nur in Frankfurt! Ständig habe ich mit den Frankfurtern Ärger!


Warum muß ich in meinen Fahrzeugpapieren einen kostenpflichtigen Eintrag wie "Taxi/Mietwagen seit..." vermerkt haben, wenn dies doch augenscheinlich keinen Sinn ergibt?!


Gruß
Monti



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ruhri Offline




Beiträge: 331

13.07.2007 13:31
#11 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

In Antwort auf:
Dann läuft der ganze Apparat an und verursacht Kosten, welche die Allgemeinheit leider tragen muß (mir wär es lieber, wenn die Verantwortlichen dieses Dummfugs diese Kosten vom Lohn abgezogen bekämen, aber dann müsstens wahrscheinlich von Zuhause Geld mitbringen!).


...kommentiere ich jetzt mal nicht,

es steht Dir frei irgendwelche Angaben zu machen, Du bist aber in jedem Fall verpflichtet die Angaben zur person richtig und vollständig zu beantworten,die Verletzung dieser Pflicht kann gemäß § 111 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden. das nur als Tipp(steht aber auch auf der Verwarnung)
Aber genug jetzt mit dem Behördenkram, jeder so wie er mag....

Schönes knollenfreies WE,
ruhri




EN-DW4

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 13:42
#12 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Ruhri,

ich bin halt STINKSAUER!

Wenn Du wüsstest, was man mir schon alles für "Vergehen" anlasten wollte, wo überhaupt keine Vergehen meinerseits waren!

Ich zweifle am "gesunden Verstand" dieser Leute!

Wie kann man sich als Bürger gegen solche Willkür schützen? Ich bezeichne dies mittlerweile als Willkür, denn ständig kommens mit irgendwelchen Anschuldigungen, die in keinster Weise halt- und tragbar sind!
Habens mich irgendwo als "Renitent" gespeichert und bei jedem vermeintlichen Verstoß versuchens mit Drohungen? Ich hab so langsam das Gefühl...


Gruß
Monti



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Der Elsässer Offline




Beiträge: 673

13.07.2007 13:49
#13 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Wo du so'n Wirbel machst würd mich nur mal interssieren warum du dich denn nicht anschnallst? Gesetzteslage hin oder her. Ist ein Taxi automatisch "un-verunfallbar"?

:o)

Martin

thruxton-ist-gut Offline



Beiträge: 47

13.07.2007 14:09
#14 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten
xx
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

13.07.2007 14:11
#15 RE: Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Antworten

Du wirst es nicht glauben, aber ich empfinde die Vorgehensweise des Gesetzgebers auch ziemlich daneben!
Wieso gibt es solche Ausnahmen?

Den genauen Grund kenne ich nicht, aber vorstellen könnte ich ihn mir, da es auf Taxler schon zig Überfälle gab und diese sich demnach schnell aus dem KFZ entfernen müssen.
Geht halt angegurtet nicht gar so einfach...
Wenn Du mal so eine Pistole an der Schläfe hattest, dann stellst solche Fragen ganz bestimmt nicht mehr!


Gruß
Monti

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