Zitat von SerpelIch fand's gut. Wieder was dazugelernt! Ist ja richtig pervers, sowas! Das ist wieder mal so ein typisches Beispiel, wie der Straßenbenutzer aus der Verantwortung genommen wird. Als ob nicht jeder selbst erkennen könnte, dass da vorn eine Baustelle ist. Dass die Straße dort enger wird, ist auch gut zu sehen. Und dass das Hindernis sich auf der rechten Seite befindet, ebenfalls. Und dass in einem solchen Fall der Gegenverkehr Vorrang hat, erschließt sich einem vernunftbegabten Lebewesen von selbst. Und dazu braucht's dann zwei verschiedene Schildertypen für ein und denselben Zweck - ich glaub's ja nicht! Ich könnt mich endlos aufregen über so'n Scheiß ... Gruß Serpel
Das ist leider so nicht ganz richtig:
bei einem temporären Hindernis (zb: liegengebliebenenm LKW, umgefallene Harley) gilt das. Wenn aber die Strasse dauerhaft verengt wird, egal von rechts oder links gilt dieser Satz nicht, dann ist es eben eine enge Strasse. Nur, und da gebe ich allen recht, ob dieses dann mit einem Haufen Schilder geregelt werden muss, ist wieder eine anderer Sache.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Ich wunder mich sowieso, weshalb Straßenbauarbeiter in unserem Staat Verwaltungsakte erlassen dürfen... Die Krönung erlebte ich in der Fahrschule: neue Fahrbahndecke, Baustellenabsicherung, folgendes Schilderbäumchen 1. Achtung, 2. Rollsplit, 3. 40...
In Antwort auf:...steif und fest behaupten würde, bei dem BLAUEN Schild habe er immer Vorfahrt - is doch egal wie rum dat hängt!!!...
Genau so ist es nämlich!
Habe ich jedenfalls in der Fahrschule so gelernt .Erkannt wird vom Verkehrsteilnehmer das Schild als solches in seiner Farb- und Formgebung, und so soll es interpretiert werden.Das ein vielleicht nicht wirklich kundiger Bauarbeiter möglicherweise die Schilder falsch herum aufgestellt haben könnte ist dabei egal.Es soll dazu natürlich auch Grundsatzurteile geben ...
Fällt mir noch dazu ein, das ich in meiner Jugend mal aushilfsweise als Vermessungshelfer gearbeitet habe: ich mußte nicht nur diese bekannten rot-weissen Stangen möglichst grade ein den Boden rammen, sondern auch einmal den Reflektor für den Theodoliten bewachen.Der stand auf seinem Stativ über einem Vermessungspunkt auf einer Landstrasse, so circa einen Meter vom Fahrbandrand entfernt.Schön gesichert durch eine lange Reihe von rot-weissen Gummihütchen (exakt: Verkehrsleitkegel), besagter Beschilderung (ich hoffe, die war richtig 'rum ) und durch mich - eine rote Fahne schwenkend (ich war damals noch Kommunist, glaube ich, aber das hatte damals eigentlich nix damit zu tun). Man glaubt es nicht, was da so abging - ich hatte die meiste Zeit damit zu tun, das mir der Arsch nicht abgefahren wurde .Weder auf mich noch auf meine Versuche zur Verkehrsregelung wurde wirklich geachtet.Einmal haben sich zwei Autofahrer gegenseitig die Spiegel abgefahren und wollten natürlich auch noch von mir Schadenersatz haben .Und das Ganze innerhalb von nicht mal zwei Stunden !Scheißjob ...
Hey Pelegrino, als Fahnenträger darfst Du doch den Verkehr garnicht regeln
Ich durfte auch mal mit so einem Lappen bei minus 12° (ja es gab noch Winter in Berlin) auf der Straße stehen, weil wir an den "Lichtzeichenanlagen" die "Leuchtmittel" gewechselt und die Relaiskontakte geputzt haben.
Cooler Job mit dem Lappen, man könnte bestimmt ermitteln, wieviele Fahnenträger Opfer von Autofahrern werden
ah, der Swennie kennt auch das Leben!Das war damals auch im Winter, und ich brauchte täglich einen kleinen Jägermeister, damit ich mich überhaupt bewegen konnte ...
In Antwort auf:...früher war Fahne ja noch erlaubt...
Du täuscht Dich - erlaubt war das auch nicht, nur die Promillegrenze war viel höher als heute !