In Antwort auf:Lest mal hier aus einem Briefmarkenforum:
Nö, lest lieber erstmal hier aus den Umsatzsteuerrichtlinien:
"Nicht nachhaltig als Unternehmer wird dagegen tätig: (...)– ein Briefmarken- oder Münzsammler, der aus privaten Neigungen sammelt, soweit er Einzelstücke veräußert (wegtauscht), die Sammlung teilweise umschichtet oder die Sammlung ganz oder teilweise veräußert (vgl. BFH-Urteile vom 29. 6. 1987 — BStBl II S. 744 — und vom 16. 7. 1987 — BStBl II S. 752)."
In Antwort auf:Für die ganz interessierten Buchenhocker hier noch der Link:
Moin Leute,
ja, Behörden surfen beruflich im Internet, das ist so. Ein Freund von mir leitet eine Dienstelle des Bonner Jugendamtes und hat einen Mitarbeiter, der im I-Net feststellen muß, ob jugendfreie Seiten etc. auf wirklich die Bestimmungen einhalten. Das ist im übrigen ein schrecklich dröger Job, wie man mir sagt.
@ Monti, hast du nicht Angst, daß Berufsurfer Dir mal auf den Baum kommen? Gewerbeaufsichtsämter spaßen nicht. Wenn da ein Ast ein bißchen lose ist oder Schnabelhiebe gefunden werden, dann kanns eng werden. Meines Wissens muß auch Buchensteuer entrichtet werden, ich find aber den link grad nicht.
Jetzt sprudeln die Infos hervor... Erst muß man auf "dicke Hose" machen, irgendein "Halbwissen" verstreuen, bis sich die Herrschaften einer Antwort bemühen.
Unterliegen Buchen nicht dem Gartenbauamt / der Forstverwaltung?
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"