wie sieht es die Rennleitung/ der Gesetzgeber, wenn ich mit einem Mopped unterwegs bin, welches nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dieses Zweirad aber nicht auf mich zugelassen ist?
Anders gesagt, bei einer Fahrt mit einem angemeldeten Mopped mit nicht eingetragene Teilen wird man von der Pozilei angehalten, wer ist der Schuldige?
Halter oder Fahrer?
Mal den Fall ein völlig unbedarfter Käufer legt sich ein total umgebautes Mopped zu und er kennt sich nicht mit dem Originalzustand des Moppeds aus und wird erwischt, was dann?
Den Trick hatte ich mal bei einer Auspuffanlage versucht. Hab der Rennleitung versucht zu erklären, daß ich die Karre doch so gekauft habe. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Strengenommen müsste man bevor man irgendein Fahrzeug übernimmt die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Vieleicht kannste da ja mit nem findigen Anwalt besser bei weg kommen.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
Zitat von Wännä setz dich wieder in den Baum! Gagagaga Wännä (kommt drauf an, ob das Moppet zur Seite springt oder nen Diener macht)
Liebster Wännä,
soll ich es mir in der Buche neben Deiner Meise bequem machen? Kommst mit hinauf?
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Deine Vermutung geht in die richtige Richtung! Der Verkäufer meiner Maschine ist nicht mehr, die Maschine ist nicht auf mich gemeldet, doch nur ich fahre sie. Schöne Konstellation, wie ich finde!
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Nix erwischt, alles Paletti! Fahre mit der W auch immer ganz frech an der Polizeistation vorbei. War so ein Gedankengang meinerseits, wenn es zum Äussersten kommen sollte!
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
auch wenn der Halter gar keinen Führerschein besitzt? Was machens denn dann, denn schließlich kann ich auch ohne gültige Fahrlizenz ein Fahrzeug besitzen und in den öffentlichen Verkehr bringen. Fahren darf ich es dann halt nicht..
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
der Halter ist nicht der ehemalige Besitzer. Der ehemalige Besitzer ist aber tatsächlich nicht mehr unter uns. Als Halter der W ist meine Frau eingetragen, die bestitzt aber nur einen Führerschein der Klasse 3. Eventuell besser, wenn irgend ein Tüddelgreis aus dem Altenheim der Halter der Maschine wäre?!
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Nehmen wir mal an, du hättest einen abgefahrene Reifen. Dann bekommst Du als Fahrer einen Bußgeldbescheid über 50,- Euro plus Bearbeitungsgebühren und der Halter, der zugelassen hat, dass das Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen benutzt wird, bekommt einen Bußgeldbescheid mit 75,- Euro plus Bearbeitungsgebühr. Beide bekommen jeweils drei Punkte in Flensburg. Hat de Halter nun keinen Führerschein, kann ihm das mit den Punkten egal sein. In Flensburg werden sie aber trotzdem vermerkt, er ist ja als Fahrzeughalter aktenkundig.
Halter ist derjenige, auf den die Fahrzeugpapiere ausgestellt sind. Fahrer ist derjenige, der erwischt wird.
Alles klar jetzt?
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100