DANKE FALCONE!!!! Endlich mal eine wirklich wichtige Information!!!!!
_________________________________________________ ____________________________________ "Die schönsten Torpedos in den Rohren, das Stück für fünfundzwanzigtausend Mark, und alles was wir brauchen ist für fünzig Pfennig alter Draht..." http://www.myspace.com/DuckDunn
Ducky, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber das einzige, das unter aus der Bußgeldverordnung meiner Meinung nach passt ist : "Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen" - und das kostet sogar nur 15,- Euro. Aber das ist eigentlich nicht gemeint, denn das ist gegen die Mischbereifung bei PKW gerichtet.
Den Tatbestand, Reifen zu fahren, die nicht eingetragen sind oder - noch komplizierter - mit Reifen zu fahren, die zwar eingetragen sind aber in dieser Paarung nicht gefahren werden dürfen, habe ich einfach bislang noch nicht gefunden und ich ich weiß daher nicht, ob da nicht irgendetwas anderes in Anwendung gebracht werden kann.
Ich hab die ganze Bußgeldverordnung noch mal durchgeforstet und finde einfach nix.
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
In Antwort auf:Ducky, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber das einzige, das unter aus der Bußgeldverordnung meiner Meinung nach passt ist : "Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen" - und das kostet sogar nur 15,- Euro. Aber das ist eigentlich nicht gemeint, denn das ist gegen die Mischbereifung bei PKW gerichtet.
Den Tatbestand, Reifen zu fahren, die nicht eingetragen sind oder - noch komplizierter - mit Reifen zu fahren, die zwar eingetragen sind aber in dieser Paarung nicht gefahren werden dürfen, habe ich einfach bislang noch nicht gefunden und ich ich weiß daher nicht, ob da nicht irgendetwas anderes in Anwendung gebracht werden kann.
Ich hab die ganze Bußgeldverordnung noch mal durchgeforstet und finde einfach nix.
ich würde sagen das ist "Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis" -> 50 € 3 Punkte
das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein
Ne, Jörg, das ist es ganz sicher nicht. Da hat sich einiges geändert. Die Betriebserlaubnis ist inzwischen (seit 1.3.07) nicht mehr an die Zulassung gekoppelt, insofern gibt es das so gar nicht mehr. Auch früher schon erlosch die Betriebserlaubnis nur bei direkter Verkehrsgefährdung und bei Änderungen an emissionsrelevanten Teilen. Also das kommt ganz sicher nicht in Frage.
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
das hier könnte passen (scheint es wirklich keinen festen Satz für zu geben) :
Bei falschen Reifen muß mit Bußgeld gerechnet werden (17.07.1998)
Wenn die an einem Auto montierten Reifen von den in den Fahrzeugpapieren notierten Maßen abweichen, muß der Halter zwar nicht befürchten, daß dadurch seine Betriebserlaubnis insgesamt erlischt. Dennoch kann ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eintragungspflicht fällig werden. Dies betonen die ARAG-Experten und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des OLG Köln (Az.: DAR 98/27).
das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein
Jörg, in der aktualisierten Fassung der StVZO und FZV vom 1.3.07 ist sehr viel gestrafft worden - ich finde dazu nichts mehr. Eine Eintragungspflicht kommt nicht mehr vor. Aber schau selbst, vielleicht bin ich schon zu müde ... http://www.buzer.de/gesetz/1892/a149055.htm (oben rechts kannst du vorherige und folgende Seite anklicken und so sämtliche Tatbestände abfragen)
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100