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Dieses Thema hat 36 Antworten
und wurde 2.625 mal aufgerufen
 Motorrad
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Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

21.06.2007 20:25
#31 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten

DANKE FALCONE!!!! Endlich mal eine wirklich wichtige Information!!!!!

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"Die schönsten Torpedos in den Rohren, das Stück für fünfundzwanzigtausend Mark, und alles was wir brauchen ist für fünzig Pfennig alter Draht..."
http://www.myspace.com/DuckDunn

greenmaschien Offline




Beiträge: 1.349

21.06.2007 20:37
#32 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten

Ei Guude,wie?

Im Land der Ösis brauch man auch einen Verbandskasten

Seine Freunde kann man sich aussuchen,nicht aber deren Motorräder.

GI-RJ-17

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

21.06.2007 21:26
#33 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten
Ducky, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber das einzige, das unter aus der Bußgeldverordnung meiner Meinung nach passt ist : "Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen" - und das kostet sogar nur 15,- Euro. Aber das ist eigentlich nicht gemeint, denn das ist gegen die Mischbereifung bei PKW gerichtet.

Den Tatbestand, Reifen zu fahren, die nicht eingetragen sind oder - noch komplizierter - mit Reifen zu fahren, die zwar eingetragen sind aber in dieser Paarung nicht gefahren werden dürfen, habe ich einfach bislang noch nicht gefunden und ich ich weiß daher nicht, ob da nicht irgendetwas anderes in Anwendung gebracht werden kann.

Ich hab die ganze Bußgeldverordnung noch mal durchgeforstet und finde einfach nix.

Grüße
Falcone

Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

21.06.2007 21:56
#34 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten

In Antwort auf:
Ducky, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber das einzige, das unter aus der Bußgeldverordnung meiner Meinung nach passt ist : "Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen" - und das kostet sogar nur 15,- Euro. Aber das ist eigentlich nicht gemeint, denn das ist gegen die Mischbereifung bei PKW gerichtet.

Den Tatbestand, Reifen zu fahren, die nicht eingetragen sind oder - noch komplizierter - mit Reifen zu fahren, die zwar eingetragen sind aber in dieser Paarung nicht gefahren werden dürfen, habe ich einfach bislang noch nicht gefunden und ich ich weiß daher nicht, ob da nicht irgendetwas anderes in Anwendung gebracht werden kann.

Ich hab die ganze Bußgeldverordnung noch mal durchgeforstet und finde einfach nix.



ich würde sagen das ist "Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis" -> 50 € 3 Punkte






das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund
für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

21.06.2007 22:00
#35 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten
Ne, Jörg, das ist es ganz sicher nicht.
Da hat sich einiges geändert. Die Betriebserlaubnis ist inzwischen (seit 1.3.07) nicht mehr an die Zulassung gekoppelt, insofern gibt es das so gar nicht mehr.
Auch früher schon erlosch die Betriebserlaubnis nur bei direkter Verkehrsgefährdung und bei Änderungen an emissionsrelevanten Teilen.
Also das kommt ganz sicher nicht in Frage.

Grüße
falcone

Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

21.06.2007 22:23
#36 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten

das hier könnte passen (scheint es wirklich keinen festen Satz für zu geben) :

Bei falschen Reifen muß mit Bußgeld gerechnet werden (17.07.1998)

Wenn die an einem Auto montierten Reifen von den in den Fahrzeugpapieren notierten Maßen abweichen, muß der Halter zwar nicht befürchten, daß dadurch seine Betriebserlaubnis insgesamt erlischt. Dennoch kann ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eintragungspflicht fällig werden. Dies betonen die ARAG-Experten und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des OLG Köln (Az.: DAR 98/27).





das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund
für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

21.06.2007 22:40
#37 RE: Papiere für die Polizeikontrolle Antworten

Jörg, in der aktualisierten Fassung der StVZO und FZV vom 1.3.07 ist sehr viel gestrafft worden - ich finde dazu nichts mehr. Eine Eintragungspflicht kommt nicht mehr vor. Aber schau selbst, vielleicht bin ich schon zu müde ...
http://www.buzer.de/gesetz/1892/a149055.htm
(oben rechts kannst du vorherige und folgende Seite anklicken und so sämtliche Tatbestände abfragen)

Grüße
falcone

Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100

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