Gesetzgebung 1. Verordnung zum Schutz vor Lärm und Vibrationen ist nach Kabinettsbeschluss am 7. März 2007 in Kraft getreten Die Verordnung zu Lärm und Vibration am 7. März 2007 in Kraft getreten. Für Lärm und Vibrationen gelten zukünftig neue Grenzwerte am Arbeitsplatz. Bei Lärm sinken gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A). Lärmbereiche sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Exposition zu verringern. Bei Vibrationen beschreibt die Verordnung Maßnahmen zur Prävention, die zu ergreifen sind, wenn festgelegte Auslösewerte beziehungsweise Expositionsgrenzwerte erreicht oder überschritten werden. Die Verordnung ist dergestalt ausgelegt, dass weitere Konkretisierungen in Form von Regeln erforderlich werden. Unter § 2 "Begriffsbestimmungen" wird in der Verordnung auf den "Stand der Technik" hingewiesen. Im § 12 wird die Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Fragen der Sicherheit und Gesundheitsschutzes bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen durch den Ausschuss nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Bestandteil der ergänzenden Regeln wird vor allem die Konkretisierung der Verordnung hinsichtlich der in den Richtlinien enthaltenden Normbezüge (Stand der Technik) sein. Neben Übergangsvorschriften für den Musik- und Unterhaltungssektor (Gültigkeit ab dem 15. Februar 2008) sieht die Verordnung unter § 17 Übergangsvorschriften für Wehrmaterial der Bundeswehr sowie für Baumaschinen hinsichtlich des Expositionsgrenzwertes für Ganzkörper-Vibrationen in Z-Richtung vor. Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung ist die Maschinenlärminformations-Verordnung vom 18. Januar 1991 zu-letzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 außer Kraft gesetzt worden. Die Verordnung enthält darüber hinaus Änderungen der Biostoffverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung.
Nur damit ihr es wißt da oben: ICH FAHR TROTZDEM WEITER
nun laßt aber mal die "Kirche im Dorf" - die W vibriert doch nicht wirklich ... Jeder der jemals Harley oder einen Einzylinder getrieben hat muß sich bei der doch auf's Gehör verlassen, um den Motor zu spüren - vorrausgesetzt die Siebrohre sind raus.
Wenn ich meine SR im Innenhof des Rathauses ankicke um ne Dienstfahrt zu machen, dann brüllen gleich ne Handvoll Kollegen aus den verschiedenen Etagen "mach die Knatterkiste aus!!!!" Doch gerade dann, dreh ich nochmal am Griff
Und als ich Anfang des Jahres die W gekauft habe und der Verkäufer nach der Probefahrt fragte wie ich sie finde, sagte ich:"Laaaaaaaaaaaaangweilig, da rüttelt ja nix und fährt sich wie auf Schienen"
-------------------------------------------------- Die Umfrage hat ergeben: Ich bin der Jüngste hier!
ich fahre meine W beruflich, aber volles Programm. Grade eben erst wieder. Mein Auftraggeber zahlt mir einen Kilometerbeitrag wie fürn Polo. Ich weiß nicht, ob das nun gut ist oder schlecht, aber ich fahre, wann immer ich kann. Mein Polo sieht schon ganz verstaubt aus, der muß erst morgen wieder ran, wenn ich die Babies ins Gymnasium fahren muß.
Mich würden die "Ganzkörpervibrationen" noch viel mehr interessieren. Das klingt so richtig herrlich unanständig. Vielleicht weiß Paolo da mehr?
Ich roll mich ab vor Lachen, wenn demnächst die Vibratoren irgendsone Prüfung brauchen, damit sie überhaupt verkauft werden dürfen. Vielleicht noch mit CE-Aufkleber drauf (der nicht entfernt werden darf ) Vielleicht kriegen die dann auch in den Prüfbericht, daß sie nicht mit mehr, als 2,4 Volt Spannung betrieben werden dürfen wegen zu hoher Vibrationen.
Also als rollenden Vibrator will ich die W nun auch nicht wirklich bezeichnen. Allerdings gebe ich zu, sie vibriert mehr als die meisten anderen modernen Moppeds. Bei meiner Shadow musst ich mir nicht nach 4 Jahren überlegen ein neues Kennzeichen zu besorgen weil es kaputt vibriert ist. Aber sonst ist die Lütte doch ganz harmlos, find ich.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
In Antwort auf:Das klingt so richtig herrlich unanständig. Vielleicht weiß Paolo da mehr?
Also Ganzkörper-Vibrationen sind völlig harmlos.
Echt wirklich gefährlich sind die Schwellkörper-Vibrationen.
Wenn Mann Derer nicht Herr wird, heisst's einen Tee-Rapoiten aufzusuchen....................
Paulle.
__________________________________________________ Mir ware jo schliesslisch amool jung, awwer ned soo ! (Heinz B.) __________________________________________________