Über das Ding mit den 90° denk ich nochmal nach wenn ich mehr Zeit hab als hier im Büro.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
Trotzdem find ich datt Mopped schick und überleg schon wie tief ich meine W kriegen kann ohne den Graukittel zu verärgern. Ich sprech nochmal mit meinem Schrauber, der hat öfter mit den Burschen zu tun als ich.
In Antwort auf:Der Lappen sieht ja auch nicht mehr so aus
Ich hab' noch einen solchen !!!
Paule, der mit dem echten Lappen. __________________________________________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben !!! ................. __________________________________________________
Du Glücklicher! Ich hab nur noch die Scheckkarte, musste bei der Taxischeinverlängerung umgetauscht werden. Und was soll ich sagen, ich fahr gar kein Taxi mehr.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
Na, ja, da Paulle schon über 50 ist, darf er mit seinem "Lappen" inzwischen keine größeren Anhänger (über 3,5 T Zuggewicht) mehr ziehen. Es gibt also sehr gute Gründe für die "Karte".
Zum Starrrahmen kam eben die Auskunft vom KBA. Ist wie Radio Eriwan. Ist im Prinzip verboten, aber ...
Und das Aber sieht so aus: Laut nationalem Zulassungsrecht ist der Starrrahmen nicht mehr zulassungsfähig. Laut EU-Zulassungsrecht ist der Starrrahmen nicht ausdrücklich verboten. Wird also ein Motorrad neu aufgebaut, dann kann es nach EU-Richtlinien eine Einzelabnahme bekommen und dann wäre ein Starrrahmen möglich - wenn man einen Prüfer findet, der für dieses Fahrzeug die Verkehrssicherheit bestätigt. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt ein Starrrahmen nicht mehr die Ansprüche, die hinsichtlich des Fahrverhaltens an ein modernes Motorrad gestellt werden. Das bedeutet also nicht, dass es gänzlich unmöglich ist, aber eben nicht gerade leicht. Am besten, man kennt jemanden der jemanden kennt ...
Eines kann man nicht: Einen neu gebauten Starrrahmen in ein älteres Motorrad einbauen und dann das Baujahr des Motorrades beibehalten. Also eine W mit einem Starrrahmen zu versehen bedeutet, dass man dann ein neues Motorrad z.B. Baujahr 2007 hätte und die entsprechenden Richtlinien einhalten muss. Ebenso wird ein Prüfer die Starrlegung des Serienrahmens nicht abnehmen, weil sich eine Verschlechterung des Fahrverhaltens und dazu eine Beanspruchung des Rahmens ergibt, für die dieser nicht konstruiert wurde.
Und zur Tieferlegung: Ja, wenn sich keine Verschlechterung des Fahrverhaltens ergibt. Wobei eine geringe Reduzierung der Schräglagenfreiheit in Kauf genommen werden kann. Das beurteilt der Inscheniöhr, der die Tieferlegung abnehmen muss.
Alle Klarheiten beseitigt?
Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
In Antwort auf:darf er mit seinem "Lappen" inzwischen keine größeren Anhänger (über 3,5 T Zuggewicht) mehr ziehen.
Wer will denn auch Sowas an seine W-altraud dranhängen ???
Paule. __________________________________________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben !!! ................. __________________________________________________