Es werden derzeit noch neue W650 angeboten, neue W650 können noch bis 31.12.2007 erstmalig zugelassen werden, alle notwendigen Papiere sollten Kawasaki vorliegen.
Also sollte es doch möglich sein, entsprechende Nachfrage vorausgesetzt, daß Kawasaki Deutschland noch ein paar W650 Modell 2007, bei Kawasaki Japan ordert und diese auf dem üblichen Weg nach Deutschland geschafft werden.
Vielleicht würde ein Austausch des Scheinwerfereinsatzes nötig werden, wegen Links-/Rechtsverkehr, doch der Rest könnte ja so bleiben, wie er ist.
Sehe ich das zu einfach? (mit COC usw. kenne ich mich nicht aus)
Dierk, das Problem dürfte meines Erachtens darin liegen, dass die Japan-W ein anderer Typ ist als die Euro-W. Fahrgestellnummern sind ja mehr oder weniger international genormt und für die Japan-W gibt es eine andere Typbezeichnung. Und für die existiert in Europa keine Zulassung (COC). Daran wird es hapern. Man müsste also in Japan bereit sein, Ws mit EU-Spezifikation auf die Reise zu bringen. Ich vermute, daran wird es letztendlich scheitern, denn die nehmen sie ja nicht aus dem Programm um sie hinterher mit mehr Aufwand doch wieder zu liefern. Ich vermute eher, dass noch so viele in Deutschland und der EU rumstehen, dass man Angst bekommen hat, dass die nicht mehr alle rechtzeitig bis Ende 2007 auf die Straße kommen. Und dann sind die Händler sauer, weil sie die Dinger am Bein haben. Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Ich habe mir den Ablauf offenbar doch zu einfach vorgestellt. Den Gedanken werde ich also wohl vergessen können.
Übrigens, was die diversen noch vorhandenen Neu-W's betrifft: Ich besuche meinen örtlichen Händler regelmäßig und wir unterhalten uns unter anderem natürlich über die W. Kurz gesagt, er hatte in letzter Zeit verschiedene Interessenten in Sachen "neue W". Kawasaki kann offenbar keine neue mehr liefern und die Händlerkollegen, die er angesprochen hat und die noch eine neue W auf Lager haben, geben ihm keine ab ... Soviel zu dem Thema aus regionaler Sicht.
COC oder ZdKhat man mir damals von Kawa Europe (Zentralimporteur im nl Hoofdorp)ausgestellt. War allerdings transfer von NL nach F sprich innerhalb der EU, obwohl hier die Kenn-Nummern auch schon verschieden waren und letzlich Kawa Importeur in F mir dann noch einen zusaetzlichen Code fuer die hiesigen Behoerden gab. War etwas langwierig, ging dann aber doch. Wie das jetzt von Uebersee nach EU geht muesste man ausprobieren, kann mir nicht vorstellen das es unmoeglich ist. Ich weiss, dass es mit KFZ von USA nach EU funktioniert, also warum nicht mit nem Moeppi aus Kawaland. emjey
Das ist nicht unmöglich. Es stehen aber die Abgas- und Geräuschwerte im Weg. Da ist man hier zur Zeit sehr eigen und will klare Messwerte nach EU-Normen haben. Und die gehen aus anderen als aus EU-Papieren nicht hervor. Also verlangt man einen Prüfstandslauf. Ich hab das mal vor gut 10 Jahren beim TÜV Stuttgart gemacht und es hat damals 7000 Mark gekostet. das wird sicher nicht einfacher oder gar billiger geworden sein. Die Unterschiede innerhalb der EU beziehen sich auf solche Dinge wie Blinkerposition, Reflexmaterial, früher gelbe Scheinwerfer etc.. Sind also nicht wirklich relevant und dürften sogar inzwischen (seit 2003) zu 100% angeglichen sein.
Trotzdem ist es denkbar, dass man einen TÜV-Prüfer findet, der sich eine Japan-W anschaut und befindet, dass die ja ganz genauso wie eine EU-W ist und auch ohne große Prüfung eine Einzelabnahme macht. Gerade hier im verschrieenen Deutschland ist diesbezüglich viel möglich - wenn man einen kennt der einen kennt.
Eine andere Ausnahme ist Umzugsgut. Wenn es Manxman zum Beispiel wieder nach Deutschland zurückverschlagen sollte. Könnte er sich eine Japan-W mitbringen. Die müsste dann dort mindestens ein halbes Jahr auf ihn zugelassen gewesen sein und dann bekommt sie hier per Ausnahmegenehmigung eine Zulassung.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
In Antwort auf:Ausnahme ist Umzugsgut ..... per Ausnahmegenehmigung eine Zulassung.
aha, das ist ja interessant. Die 6 Monateregelung kannte ich bisher nur im Zusammenhang mit Einfuhrzoll und der Mwst. In meinem Fall haette ich die Kiste also so zulassen koennen ohne den ganzen Kenn-Nummernkram und COC ? Na, bist da sicher ? Bezieht sich vielleicht nur auf Umzug ausserhalb der EU zurueck in die EU.
Das wuerde aber einige in meinem Umfeld sehr interessieren. Hast en Link ? emjey
Du fährst nach Erledigung der Zollformalitäten zum TÜV wegen eines §21. Dort werden die Abweichungen von den EU-Zulassungsbestimmungen festgestellt, darüber erhältst du ein Gutachten. Damit könntest du eigentlich sogar wegen der Ausnahmegenehmigung zur unteren Zulassungsbehörde, also deiner Zulassungsstelle vor Ort gehen. In der Regel klappt das aber nicht, sondern man wird dich an den Regierungspräsidenten verweisen. Also musst du dort hin und diese Behörde gibt dir eine Ausnahme nach §70 StVZO, nach der das Fahrzeug, ggf. unter Auflagen, zugelassen werden kann. Er kann also auch gewisse Umrüstungen, bei denen der Umrüstungsaufwand finanziell zumutbar ist, anordnen. So wirst du z.B. immer die US-Sealed-Beam gegen europäische Scheinwerfer ersetzen müssen oder auch möglicherweise andere Reifen montieren müssen. Das kommt aber bei neueren und Neufahrzeugen (und nur da ist es ja interessant) nur bei Importen von außerhalb der EU zum tragen. Einen paragrafliche geregelten generellen Freibrief bei Umzugsgut gibt es nicht. Ich kenne nun deinen Fall in Frankreich nicht. Generell hättest du die Kawa einzig und allein mit dem COC-Papier zulassen können müssen. In Deutschland ist das so. Das COC-Papier ist ein Datenblatt zur Ermöglichung einer einheitlichen Zulassung in der EU. Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Aha, also wenn deine Prinzessin den US-Porsche mitbringt, den sie nachgewiesenermassen mindestens 6 Monate in Besitz hatte, dann geht das so, wie du beschrieben hast ?
Ich kauf ihn dir ab
Also einmal Vollleder, den 4S bitte, mit Sportpaket bitte.....oder den Targa, Farbe egal nur kein W-pink
Aber mir scheint, dass es eher der Französische Jura wird (soweit die Gespräche gediehen sind).
Da würdest Du doch sicher auch hinkommen, nächstes Jahr ???
Le Paulée. __________________________________________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben !!! ................. __________________________________________________