muß doch mal ganz blöde nachhaken, aber wo genau hast denn gestanden? Im Parkverbot?
Gelten die Parkvorschriften der Dosen auch im gleichen Maße beim Mopped und wird ein Verstoß mit dem gleichen Bußgeld belegt?
Darf man eigentlich einen PKW Parkplatz mit mehreren Krädern "beparken"? Wo stecke ich den zu ziehenden Parkschein beim Mopped hin? Was passiert, wenn ich auf einem PKW Stellplatz mit dem Krad quer zur Straße parke, damit sich evtl. noch andere Verkehrsteilnehmer auf diesem Parkplatz dazugesellen können?
Hörte mal davon, daß zwei Smart Dosen quer zur Fahrtrichtung geparkt nur einen "normalen" PKW Parkplatz bräuchten, aber es wird als "parken quer zur Fahrtrichtung" geahndet! Ist doch irgendwie typisch...
ich parkte im absoluten Halteverbot (montag bis Freitag), dass für eine ganze Fläche (Wochenmarkt) gilt. Natürlich war die Fläche leer und nix zu sehen von Wochenmarkt. Ein Moped mit kleinem Versicherungskennzeichen hatte auch ne Knolle.
Auf der Karte, die am Gepäckträger klemmte war lediglich das Kennzeichen und das Datum eingetragen.
In Antwort auf:Darf man eigentlich einen PKW Parkplatz mit mehreren Krädern "beparken"?
Nein, pro Parkplatz nur ein Kfz.
In Antwort auf:Wo stecke ich den zu ziehenden Parkschein beim Mopped hin?
Das ist dann dein Problem, sollte aber gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Daß den jeder dann klauen kann ist dann halt persönliches Pech und vor Gericht nicht verwertbar.
In Antwort auf:Was passiert, wenn ich auf einem PKW Stellplatz mit dem Krad quer zur Straße parke, damit sich evtl. noch andere Verkehrsteilnehmer auf diesem Parkplatz dazugesellen können?
Das ist doch mir der Smart-Geschichte schon beantwortet.
Was man machen könnte wäre einen Aufruf in der lokalen Motorradpresse starten ob es noch andere gibt die das gleiche Problem haben und eine Demo zu starten. Ist in Köln (glaub ich zumindest) mal sehr erfolgreich abgelaufen. Auf jeden Fall würd ich erstmal gar nix bezahlen.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
Da ist doch sicherlich der Parkzettel gestohlen worden. Also Anzeige gegen unbekannt, und erstmal nicht zahlen mit dem Hinweis auf laufendes Verfahren.
Werner Ich denke also bin ich. Aber denke ich wirklich weil ich bin oder bin ich, weil ich denke.
Na wenns nur das eingeschränkte Halteverbot war, ginge auch noch, daß du bei einer Auslieferung warst, und du eigentlich gerade beim Be/Entladen warst, als deine Mittagspause begonnen hat. Dann must du dein Fahrzeug tatsächlich nicht wegstellen, da der Be-Entladevorgang danach fotgesetzt worden ist.
ODER
Einfach zahlen und glücklich sein.
Werner Ich denke also bin ich. Aber denke ich wirklich weil ich bin oder bin ich, weil ich denke.
In Antwort auf:Da ist doch sicherlich der Parkzettel gestohlen worden. Also Anzeige gegen unbekannt, und erstmal nicht zahlen mit dem Hinweis auf laufendes Verfahren.
Da wird man sich im Ordnungsamt drüber kaputt lachen!! 1.) muss die Behörde keinen Hinweis an ein Fahrzeug pappen das sie dieses verwarnt hat
2.) greift im ruhenden Verkehr (Parken) die Halterhaftung, es sei denn du benennst in angemessener Frist jemanden der das Fz. dort falsch geparkt hat. Ansonsten wie gesagt HALTERHAFTUNG, der Halter kommt in diesem Fall für alle Kosten auf!(wenn du nicht zahlst ein Bußgeld bzw. Kostenbescheid, Mahnungen usw.)
Allerdings glaube ich fast nicht das die Truppe dort ein Krad wirklich verwarnt hat, möglicherweise dient der Zettel zur Abschreckung und/oder zur Beruhigung von Pkw Fahrern die dort ein Ticket bekommen haben und sich über das falsch parkende Mopped beschwert haben.
Zitat von mickaDas ist das erste Mal, dass mir so etwas passiert.
He Micka, scanne die Knolle doch mal ein, vielleicht ist das ja ein Spam Und die Experten mit den Dosenknollen können diese doch leicht als Fake entlarven.
Gruß Wolli
"Heute ist die gute, alte Zeit von morgen." Karl Valentin