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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 7.312 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.10.2006 10:49
neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Da ich ja unter chronischer Gesetzes- und Richtlinienunwissenheit leide, würden mich die neuen Änderungen für nächstes Jahr aus der Stvzo bzw. Fahrzeugverordnung interessieren.

->result aus dem "Helm"-Fred. (von wegen ohne ECE is nicht mehr)

Also wer da weiterführende Informationen hat, bitte hier posten!

Ich hab da noch was ergoogelt, das es nun auch möglich ist, das Kennzeichen direkt nach dem Abmelden sofort auf ein neues Fahrzeug übertragen werden kann!! ->Fazit: mal etwas gutes!!

Desweiteren gibt es 2 Jahre ASU für (ja ich weiß: Autos) ohne KAT. ->wg. einheitliche Kennzeichen vorn und hinten.

gesetzesbrechende Grüße

Tommy



stay out of these automobiles!

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

13.10.2006 11:14
#2 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

In Antwort auf:
das Kennzeichen direkt nach dem Abmelden sofort auf ein neues Fahrzeug übertragen werden kann!! ->Fazit: mal etwas gutes!!

Moin Tommy,
das ging auch schon früher so!
Nachbar von mir, stinkreicher Spediteur, hatte immmer auf seinen Zermedesse:
WI-LL 1!
Eule hatte
WI-LL 2!
Bei Fahrzeugwechsel:Kennzeicheen übertragen geht nicht!!!!!
Man muß warten, bis KBA altes Kennzeichen wieder freigibt.
Ging aber doch!
Allerdings kannte ich einen Angetsellten der ZulSt. gut!
gag
Günter
der NICHT geschmiert hatte


Falcone Offline




Beiträge: 112.467

13.10.2006 11:40
#3 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten
Nicht durcheinanderschmeißen!
Die StVO bleibet uns noch eine Weile erhalten. Da fallen die Helme drunter.
Die StVZO wird ab dem 1.4.07 durch die FZV ersetzt, die deutlich schlanker ist. Viele Ausnahmeregeln, die Oldtimer betreffen, fallen wahrscheinlich weg - zumindest sind sie im Text nicht mehr enthalten.
Der Entwurf mit über 1000 Seiten liegt mir vor, aber das kann man kaum alles bis ins Detail durcharbeiten - das ist auch Aufgabe der Verbände.
Wichtig ist schon mal:
- Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, verfällt der Brief nicht mehr automatisch nach 18 Monaten.
- Eine Vollabnahme nach §21 gibt es so nicht mehr, wenn schon ein Brief bzw COC besteht.
- Wiederzulassung kann ganz einfach durch eine neue HU/AU erfolgen (falss die alte nicht noch gültig ist)
- Diese HU/AU kann jede Prüforganisationen durchführen, also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS. Man muss nicht mehr explizit zum TÜV (bzw. Dekra in den neuen Bundesländern).
- Nach dem Abmelden ist das Kennzeichen weg, also wieder frei (es sei denn, man lässt es reservieren, was sicher Geld kosten wird).
- Beim Ummelden kann man das Kennzeichen "mitnehmen", innerhalb des Kreises natürlich nur. Das ging bislang nur mit Klimmzügen und Kosten und manchmal wollten sie gar nicht.
- Die AU (ASU früher) gilt schon jetzt immer für 2 Jahre und wird künftig wohl zusammen mit der HU durchgeführt werden. Bei Motorrädern auf jeden fall, bei autos bin ich mir jetzt nicht sicher. Die einjährige AU ist schon weggefallen.

Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.10.2006 11:44
#4 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Zitat von Falcone
Nicht durcheinanderschmeißen!
Die StVO bleibet uns noch eine Weile erhalten. Da fallen die Helme drunter.
Die StVZO wird ab dem 1.4.07 durch die FZV ersetzt, die deutlich schlanker ist. Viele Ausnahmeregeln, die Oldtimer betreffen, fallen wahrscheinlich weg - zumindest sind sie im Text nicht mehr enthalten.
Der Entwurf mit über 1000 Seiten liegt mir vor, aber das kann man kaum alles bis ins Detail durcharbeiten - das ist auch Aufgabe der Verbände.
Wichtig ist schon mal:
- Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, verfällt der Brief nicht mehr automatisch nach 18 Monaten.
- Eine Vollabnahme nach §21 gibt es so nicht mehr, wenn schon ein Brief bzw COC besteht.
- Wiederzulassung kann ganz einfach durch eine neue HU/AU erfolgen (falss die alte nicht noch gültig ist)
- Diese HU/AU kann jede Prüforganisationen durchführen, also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS. Man muss nicht mehr explizit zum TÜV (bzw. Dekra in den neuen Bundesländern).
- Nach dem Abmelden ist das Kennzeichen weg, also wieder frei (es sei denn, man lässt es reservieren, was sicher Geld kosten wird).
- Beim Ummelden kann man das Kennzeichen "mitnehmen", innerhalb des Kreises natürlich nur. Das ging bislang nur mit Klimmzügen und Kosten und manchmal wollten sie gar nicht.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!


das klingt in weiten Teilen ja ausnahmsweise nicht schlecht!

gerade §21 durch normalen TÜV ersetzen. sehr fein!

Ist das richtig, das wir dann auch die H-Kennzeichen-Abnahme bei GTÜ etc. durchführen können? Das wär noch geiler! (wobei ich auch weiß, das die Richtlinien hierfür verschärft werden..shit!)


stay out of these automobiles!

Falcone Offline




Beiträge: 112.467

13.10.2006 11:48
#5 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Ja, ist richtig - auch H-Kennzeichen-Abnahme bei allen Prüforganisationen. Die Richtlinien sollen noch gestrafft werden (was ich persönlich denen sehr übel nehme ) und dabei könnten sie schärfer werden. Das wird aber bislang noch dementiert.

Und rote 07-Kennzeichen erst ab 30 Jahren nach den Kriterien des H-Kennzeichens.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.10.2006 11:57
#6 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Zitat von Falcone
Ja, ist richtig - auch H-Kennzeichen-Abnahme bei allen Prüforganisationen. Die Richtlinien sollen noch gestrafft werden (was ich persönlich denen sehr übel nehme ) und dabei könnten sie schärfer werden. Das wird aber bislang noch dementiert.
Und rote 07-Kennzeichen erst ab 30 Jahren nach den Kriterien des H-Kennzeichens.
Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!


gestrafft? also gelockert? Gibts ne Seite die mir die Details bzgl. H-Kennzeichen sauber und übersichtlich zeigt? Ich find leider immer nur "Halbwahrheiten"....

07er ab 30 jahren ist okay. (hatte auch mal eins: '71er Knudsen Taunus Coupe GXL)


stay out of these automobiles!

Falcone Offline




Beiträge: 112.467

13.10.2006 12:12
#7 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Gelockert, das glaube ich nicht, weil viele Randfälle möglicherweise durchfallen, die jetzt noch berücksichtigt werden. Die Ausführungsbestimmungen, mitverfasst übrigens von einem netten Herrn hier aus dem Forum, findest du in der STVZO unter §21c, Anlage. Wasserdicht und voll wahr. Aber, wie gesagt, möglicherweise nur noch bis 1.4.07 gültig.

Oder eben auch hier der Originaltext, der als Vorlage für die StVZO diente, auch 100% wahr:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servic...download-center
Punkt 2 downloaden.

Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

13.10.2006 12:21
#8 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Zitat von Falcone
Gelockert, das glaube ich nicht, weil viele Randfälle möglicherweise durchfallen, die jetzt noch berücksichtigt werden. Die Ausführungsbestimmungen, mitverfasst übrigens von einem netten Herrn hier aus dem Forum, findest du in der STVZO unter §21c, Anlage. Wasserdicht und voll wahr. Aber, wie gesagt, möglicherweise nur noch bis 1.4.07 gültig.
Oder eben auch hier der Originaltext, der als Vorlage für die StVZO diente, auch 100% wahr:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servic...download-center
Punkt 2 downloaden.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!



sehr übersichtlich! Danke Herr Deuvet-Abgeordneter

Tja, dann gibts für meinen Kadöter kein H, weil die hintere Türe komplett eingedrückt ist :-(

(aber da steht nix drin das bei der Abnahme ALLE Türen angebaut sein müssen... )

aber wenns dann da GTÜ machen darf, krieg ich auch das hin...hehehehe


stay out of these automobiles!

zettelmeyer Offline



Beiträge: 100

15.10.2006 14:03
#9 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Der Nachteil an der ganzen Geschichte ist, daß man immer neue Kennzeichen kaufen muss wenn man ein fahrzeug mal abmeldet. Oder man darf schön für die Reservierung bzw. ein Wunschkennzeichen löhnen.

Gruß Jens

TheoW Offline



Beiträge: 5.381

24.10.2006 14:31
#10 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

In Antwort auf:
Die StVZO wird ab dem 1.4.07 durch die FZV ersetzt, die deutlich schlanker ist.



@ Falcone


Wir hatten das Thema schon mal angeschnitten, aber nicht endgültig geklärt:

Mein Rasenmäher mit Radantrieb ist am auseinanderfallen und wurde schon mehrfach zusammengeschweißt. Motor und Technik arbeiten aber einwandfrei und sind noch verwendbar. Dummerweise hab ich zu meiner Frau gesagt, aus dem Motor könnte ich ein Auto oder sowas für die Enkel bauen. Das haben die Kleinen mitbekommen und jetzt MUSS ich irgendwas selbstfahrendes bauen.

Wie mir mal ein TÜV-Ing. sagte, braucht man für Fahrzeuge die langsamer als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und unter 1 m. Breit sind keinen TÜV und keine Zulassung. Das seien Spielzeuge. Etwa so, wie die käuflichen Elektroautos für Kinder, die ebenfalls nur Schrittgeschwindigkeit erreichen. Diese "Fahrzeuge" sind auch in der Familienhaftpflicht mitversichert und bedürfen keiner eigenen Versicherung.

Ändert sich mit der neuen Zulassungsverordnung daran etwas? Dieses Kinderfahrzeug würde nicht im normalen Straßenverkehr, sondern nur auf, für den Allgemeinverkehr gesperrten, Fuß-, Wald- und Feldwegen bewegt werden.
Kannst Du etwas dazu sagen, oder an wen kann ich mich da wenden?






Gruß, TheoW




Falcone Offline




Beiträge: 112.467

24.10.2006 17:03
#11 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Wechsle mal deinen TÜV-Ing!
Es ist leider falsch, was er sagt. Jedes Fahrzeug, das auf die Straße kommt, braucht eine Betriebserlaubnis, egal, ob es einen Motor hat oder nicht, also auch Anhänger, auch von Traktoren (zumindest, wenn die Inbetriebnahme nach 1. Juli 1961 erfolgte). Ausnahme sind muskelkraftbetriebene Fahrzeuge wie Fahrräder, aber auch die müssen den Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Die Breite von max. 1 Meter kann ich in diesem Zusammenhang nicht als irgendwie relevant in der StVZO finden.
Ein Fahrzeug, das bauartbedingt weniger als 6km/h erreicht und eine entsprechende Betriebserlaubnis (!) besitzt, ist jedoch von der Zulassungspflicht befreit. Die Betriebserlaubnis ist mitzuführen.
Auch Fußwege, Kaufhausparkplätze, gesperrte Waldwege, Feldwege etc. sind öffentlicher Verkehrsraum. Du darfst dort nicht fahren. Lediglich auf deinem eigenen Grundstück, wenn es nicht öffentlich zugänglich ist, darf so etwas betrieben werden - natürlich nur unter Beachtung der örtlichen Bestimmungen zu Ruhezeiten und zur Lärmemission.
Vergiss es also am besten - leider!

Was man öfters sieht, das einfach an einen Traktor ein 6km/h-Schild gehängt wird und die oberen Gänge gesprerrt werden, ist illegal und kostet den Führerschein. Auch dürfen seit Beginmn der 90er Jahre keine Fahrzeuge nachträglich mehr auf 6km/h umgerüstet werden. Damals gab es in ein paar Großstädten ein paar junge Leute, die Amischlitten auf 6 km/h umrüsteten und damit rumfuhren. Seit dem sind die Zulassungsbestimmungen drastisch verschärft worden.

Inzwischen läuft ja sogar eine Diskussion darüber, die ferngesteuerten Spielzeugaustos im öffentlichen Verkehrsraum zu verbieten.

Im §18 StVZO, Anlagen, Erläuterung 19 findest du Spielgeräte, Fun-Fahrzeuge, Motorskateboards etc erwähnt und gleichgesetzt mit Kraftfahrzeugen im Sinne der StVZO.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

TheoW Offline



Beiträge: 5.381

24.10.2006 17:23
#12 RE: neue Fahrzeugverordnung 2007 Antworten

Danke Falcone,

dann brauch ich mir auch nicht so viel Arbeit damit machen, da das Teil nur zum Hausgebrauch im eigenen Garten verwendet wird. Das macht vieles für mich einfacher. Vielleicht kauf ich nur einen alten Kettcar und montier einfach den Motor drauf. Das wäre die einfachste Lösung.

Den TÜV-Ing. brauch ich nicht zu wechseln - der ist schon seit etlichen Jahren Rentner. Wahrscheinlich ist sein Wissen auch schon veraltet oder er hat da was verwechselt.




Gruß, TheoW




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