paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".
edit:Oh - da war der schnelle Duck aus M. schon da...
Der Narr scheitert,weil er schwierige Dinge für leicht hält. Der Kluge scheitert,weil er leichte Dinge für schwierig hält. (J.C.Collins)..
Das steht auch in den Katalogen von Detlev Louis und Hein Gericke drin. Gruß Wolfgang __________________________________________________ (... eine Lösung hatte ich schon, doch sie passte nicht zum Problem.)
@Wolfgang: vielleicht kauft der Gute Frager aber nicht bei diesen Discountern? _________________________________________________ ____________________________________ -sei entweder glühend heiss, oder eiskalt, aber niemals lauwarm- __________________________________________