Jaja, aufm Amt da kann man was erleben.Ich bin schon mal ein gutes halbes Jahr mit einem falschen Kennzeichen am Mopped rumgefahren. Früher wurde der gelbe Zettel von Hand ausgefüllt.Bei der Apothekerklaue haben die Schildermacher aus J ein Y gelesen und gemacht.Später beim Siegeln hats keiner gemerkt.Da mich die Buchstaben auch nicht interessieren, hab ich selbst es erst nach langer Zeit gemerkt.Ich habe dann das Schild durchgebrochen (die Siegel und der falsche Buchstaben waren auf verschiedenen Hälfen) und hab ein Neues machen lassen.Wer weiss welche Scherereien es gegeben hätte, wenn ich mit dem ganzen Schild gekommen wäre. Heute wird ein "Bestellschein" für die Schildermafia ausgedruckt, da gibt es kein Vertun . Für meinen Amischlitten brauchte ich damals ein kleines Schild.War ja auch eingetragen.Als die Zulassung gelaufen war und ich das Schild vorne anbringen will, merke ich , es passt nicht.War ein halben cm zu breit.Also den Rand etwas abgefeilt und sorgsam entgratet, gut war. Bis zur Wiederzulassung nach Winterpause.Das Schild sei ja nicht mehr original groß, keine Siegel.Also neues Schild mit enger Schrift machen nur wegen der paar mm.Es war nichtmal der schwarze Rand angefeilt, nur der weiße Überstand aussen. Aber das ist ja nix gegen die Wiederzulassung meines Spitfires nach Winterpause.Im ersten Jahr nach Einführung der leidigen ASU, Abmelden im Rathaus.Den ASU-Schein müsste ich mit abgeben.Na gut. Dann im Frühling im Kreishaus.Wiederzulassung.Bitte den ASU-Schein vorlegen.Ja, der ist doch hier.Nein, nicht bei den Unterlagen dabei.Also ins Rathaus.Da war er nicht.Zur Tanke, die die ASU gemacht hatten um Kopie zu ergattern.Nä, der Meister ist im Urlaub, der muss unterschreiben.Nach Bitten und Betteln hat dann die Tussie an der Kasse doch unterschrieben und Stempel drauf.Zurück ins Kreishaus, kurz vor Feierabend.Na dann wollen wir mal, den Umschlag mit den Papieren auf und den KFZ-Schein raus und aufgefaltet, da fällt der originale ASU-Schein raus. Bis heute weiß ich nicht, wie ich das geschafft habe, nicht in die Bildzeitung zu kommen als Amokläufer im Amt.Es muss eine geradezu unmenschliche Konzentration und Selbstbeherrschung gewesen sein. Soweit meine Ambitionen als Schriftsteller.
Bei uns macht halt das Kleinvieh den Mist. Sehr viele zahlen die 11 Euro Aufpreis für ein Wunschkennzeichen. In manchen Kreisen musst du sie zum beispiel auch zahlen, wenn du eine kurze Kombination willst, egal welche Buchstaben und Zahlen, so z.B. auch hier in Marburg. Also haben alle Motorradfahrer, die mit einem Schild kleiner als 20x28 cm herumfahren, bei uns 11 Euro bezahlt. Da kommt ganz schön was zusammen. Wie ist das in der Schweiz? Bleibt das Nummernschild demnach beim Halter und er kann es von Fahrzeug zu Fahrzeug weiterverwenden? Ich hatte mal gelesen, dass Schweizer Kennzeichen nie in den Besitz des Halters geraten sondern weiter dem Staat gehören und somit auch wieder abgegeben werden müssen. Deswegen sei es so schwierig für Kennzeichensammler, Schweizer Kennzeichen zu bekommen. Grüße Falcone
Ich hab mir jetzt die ganzen Beiträge nicht durchgelesen, aber ich kann Dir als Angestellter des Öffentl. Dienstes sagen wie es im Kreis Wesel ist. Hier werden am Morgen (5 Uhr) eine Schilder täglich freigeschaltet. Musst also mal früh aufstehen, oder spät abends mal gucken. Vielleicht kannst Du noch ein kurzes Schild abgreifen!
Im Kreis Wesel gibts ne Option Motorradschilder zu reservieren. Die sind dann maximal 4 Stellig, 5 stellige Schilder bekommt hier kein Moped.
Ich wollte mal WES SR 500, ging nich, zu lang!!!
-------------------------------------------------- Ich wurde darauf hingewiesen, ich bin nicht mehr der Jüngste;-)
Bei uns kannst du sie zwar zu jeder Zeit im Netz aussuchen (ich weiß nicht, wann jeweils neue dazu gegeben werden), aber die kurzen bleiben Motorrädern vorbehalten und die stellen sie nicht ein, die muss man dann doch wieder am Schalter erfragen. Und die ganz kurzen (1 Buchstabe, 1 Zahl) sind US-Fahrzeugen vorbehalten. Aber jeder Kreis regelt das leider anders. Wird zeit, dass eine bundeseinheitliche Kennzeichenvergabe kommt. Ist glaube ich, für 2011 in Planung: Zulassung per Computer, Kennzeichen wird zugeschickt. Aber die Zulassungsbehörden wehren sich natürlich heftig dagegen.
Zitat von FalconeAlso haben alle Motorradfahrer, die mit einem Schild kleiner als 20x28 cm herumfahren, bei uns 11 Euro bezahlt. Da kommt ganz schön was zusammen. Wie ist das in der Schweiz? Bleibt das Nummernschild demnach beim Halter und er kann es von Fahrzeug zu Fahrzeug weiterverwenden?
Die Motorradkontrollschilder sind hier alle gleich groß (14 cm x 18 cm), unabhängig von der Beschriftung. Da die Schildertypen auch für andere Fahrzeugtypen klar definiert sind, ist die Abbildung Fahrzeug -> Kennzeichen in CH nicht injektiv (Mathematik im Alltag - hähähä ), d. h. es kann passieren, dass man beim Parkieren des Töffs neben einem PW (Personenwagen) mit derselben Nummer zu stehen kommt. So ist z. B. das Kennzeichen "GR 100" zur Zeit an acht verschiedenen Fahrzeugen in Umlauf:
Die Schilder bleiben tatsächlich beim Halter, auch wenn das Fahrzeug gewechselt (oder vorübergehend stillgelegt) wird. Deswegen sieht man hier häufig alte "verwaschene" Schilder an nigelnagelneuen Fahrzeugen. Das ist dann keine Schande, sondern im Gegenteil ein Qualitätsausweis.
Ob die Schilder sogar in der Familie von Generation zu Generation weitervererbt werden können, weiß ich nicht, meine aber, so etwas in der Richtung vernommen zu haben. Und zwar im Zusammenhang mit dem Wert einer Nummer. Diese muss angeblich möglichst tief sein, um den Mitmenschen zu zeigen, dass die Familie zu den ersten gehörte, die motorisiert unterwegs war. Aber das ist möglicherweise Legende ...
Zitat von FalconeIch hatte mal gelesen, dass Schweizer Kennzeichen nie in den Besitz des Halters geraten sondern weiter dem Staat gehören und somit auch wieder abgegeben werden müssen. Deswegen sei es so schwierig für Kennzeichensammler, Schweizer Kennzeichen zu bekommen.
Ich weiß es nicht sicher, kann das aber insofern bestätigen, dass beim endgültigen Abmelden oder auch nur vorübergehenden Stilllegen das Kontrollschild abgegeben werden muss. Im ersten Fall ist es auf immerdar verloren, im zweiten Fall - wie schon gesagt - nicht.
also, richtig vererben kann man sie nicht. meine liebste hat die nummer vom verstorbenen vater übernommen. sie musste einen antrag stellen und kleine gebühr bezahlen. ausserdem die kosten für die umschreibung. ausserdem hat man noch die möglichkeit eine kleine nummer zu gewinnen. so geschen am 10 jährigen jubiläum im strassenverkehrsamt schwanden. amerikanische versteigerung. ich mache mit.........schmeisse einen fünfer rein.............schmeisse den zweiten fünfer rein...und die eieruhr klingelt. hab ich doch für 10 franken die 182 gewonnen. hätte ich sie kaufen müssen (hätte ich natürlich nicht) hätte sie 2500 franken gekostet.
nun halte ich ausschauh nach der 182 für das moped und den moped anhänger. fänd ich witzig wenn man mit solch einem gespann durch die gegend fahren würde.
besitzregelung: es stimmt jedoch das die nummer stets dem staat gehört. wenn man sich eine in die garage hängen möchte, kann man das nur auf illegalem weg machen oder man findet eine am strassenrand. die meisten schicken diese gefundenen nummer jedoch an die polizei, dann wird sie dem halter wieder zugestellt.
schneinbar kann man auch enteignet werden. in bern hatte oder hat ein taxifaher die nummer 1. die sollte ihm abgenommen werden. habe aber nichts mehr gehört. weiss nicht ob er sie noch hat.
Übertragung von Kontrollschildern a. unter Ehepartnern 160.-- b. für 1-stellige Kontrollschilder 2000.-- c. für 2-stellige Kontrollschilder 1500.-- d. für 3-stellige Kontrollschilder 1000.-- e. für 4-stellige Kontrollschilder 300.-- f. für 5-stellige Kontrollschilder 300.-- g. für Motorräder
ist glaube ich das einzige mal, wo man mit einer eheschliessung geld machen kann.