Hallo Bushy,
ab 01.04.2006 müssen alle Krafträder, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde und die zum TÜV müssen, innerhalb dieser Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung (AUK=Abgasuntersuchung Krad) über sich ergehen lassen, sofern sie nach dem 01.01.1989 erstmals in der Verkehrs gekommen sind.
Für Moppeds ohne Kat bzw. mit U-Kat (auch unsere W) ist ein Grenzwert von 4,5 Vol% CO vorliegend,
für welche mit G-Kat sinds 0,3 Vol%.
Es wird zusätzlich zu den TÜV-Gebühren zwischen 15-40 Euro mehr kosten las ich irgendwo.
Ach ja, und ausserdem wird der Prüfer im Rahmen der Probefahrt eine subjektive Geräuschmessung per "Hören" durchführen. Bei Auffälligkeit wird eine Phonemessung nach Anlage VIIIa der StVZO durchgeführt. Gibts was zu meckern, gibts keine Plakette.
Mehr isset nicht, aber reicht ja auch.
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Chris mag sein Ei am liebsten nicht zu hart und nicht zu weich!