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Dieses Thema hat 15 Antworten
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 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Falcone Offline




Beiträge: 112.465

16.02.2006 19:24
StVZO-Änderungen Antworten

Am 10. Februar hatte der Bundestag zur Neufassung der StVZO getagt und ein Bekannter vom TÜV hatte mir heute für Motorradfahrer bzw. Oldtimer relavante Änderungen zugemailt, die ich hier weitergeben möchte:

Aus der FZV, die am 1.1.2007 in Kraft tritt:

- Oldtimer sind jetzt definiert mit "vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, weitestgehend im Originalzustand, guter Erhaltungszustand, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend" (für H-Kennzeichen und rote 07)

- Endlich hat der Quark mit den Kuchenblechen an Leichtkrafträdern ein Ende. Die FZV sieht vor, daß alle Leichtkrafträder ein Kennzeichen 255x130 mm bekommen, egal, wie schnell sie sind.

- Bisher war, wenn ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen länger als 18 Monate abgemeldet war, eine Vollabnahme (Baurat) erforderlich. Diese Frist wird erheblich verlängert. (7 Jahre ?)

Aus dem neuen § 23 StVZO: Für H-Kennzeichen: das erforderliche Gutachten kann neben dem amtlich anerkannten Sachverständigen der technsichen Prüfstelle jetzt auch ein Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation machen.

Aus den anderen Änderungen:

Ab dem 1.4.2006 muß im Rahmen der Hauptuntersuchung (TÜV) bei Krädern auch eine Umweltuntersuchung durchgeführt werden. Also zum Einen eine Abgasmessung für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1.1.1989.

Zum Anderen ist eine Beurteilung des Geräuschpegels jetzt Pflicht. Diese Beurteilung erfolgt normalerweise durch das Gehör des Sachverständigen. Hat der Sachverständige Zweifel, muß er eine Standgeräuschmessung durchführen, die Prüfstellen und die reisenden Sachverständigen sind inzwischen alle mit dem entsprechenden Gerät ausgestattet. Im Extremfall kann sogar eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden (StVZO, Anl. VIII, 4.8.1.2)

Anm.: Das könnte zu erheblichen Problemen führen, da die Meßvorschriften sich öfter geändert haben.

Die AUK (Abgasuntersuchung Krad) hatten wir ja schon hier im Forum behandelt. Scheinbar steht der Termin jetzt mit dem 1.4. fest. Interessant ist sicher noch, dass nach dem Abmelden Briefe nicht nach 18 Monaten verfallen, sondern erst nach 7 Jahren.
Die anderen Dinge dürften die meisten von uns nicht interesieren, betreffen sie doch Oldtimer oder Leichtkrafträder.
Aber dennoch - ist ja nicht schlecht, wenn man was weiß ...

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

wastl Offline




Beiträge: 4.923

16.02.2006 19:35
#2 RE: StVZO-Änderungen Antworten

falcone, vielen dank.
super das sich hier im forum immer versierte leute finden und einen auf den laufenden halten.
haben wees ohne siebrohre jetzt ein problem ? ( meine hat se ja nochn alle )
w-astl

mappen Offline




Beiträge: 15.017

16.02.2006 19:50
#3 7 jahre Antworten

tach

aber sicherlich nur wenns ratifiziert is, oder? hab meine
amc schon gut 6 jahre abgemeldet, will sie dieses jahr aber
wiederbeleben... reifen sind geordert

gas

markus

trinkhalm, hier einstechen

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

16.02.2006 20:00
#4 RE: StVZO-Änderungen Antworten

Wastl, das mit den Siebrohren hatten wir doch schon ausführlich diskutiert. Es blieb, wei man so schön sagt, "ergebnisoffen".
Erst wenn ein Prüfer das Geräusch einer W ohne Siebrohre bei einer subjektiven Gehörprobe für zu laut empfindet, wird gemessen. Dann - bei einer objektiven Prüfung mit Messgerät - wird es allerdings wohl knapp.
Um sicher zu gehen, wird man die AU am besten in einer Werkstatt machen lassen und es wird wohl keine Probleme geben - hoffe ich.
Schaun mer mal!
Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

dkwee Offline



Beiträge: 48

16.02.2006 21:03
#5 RE: StVZO-Änderungen, Antworten

---Zum Anderen ist eine Beurteilung des Geräuschpegels jetzt Pflicht.---

Hallo Falcone,

wirklich super, Deine Infos.

Was mich erstaunt ist, dass in der letzten "Motorradfahrer"
zwar von AU die Rede war. Von Phon haben die da aber nix geschrieben.

Bin ja mal gespannt. Meine W ist im April Tüv-fällig.
Ich will aber im März schon gehen (ohne Siebrohre).

Ma sehen, was der Inschenör sagt.

mfg
günther


Hinterher schlauer sein ist eine exakte Wissenschaft.

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

16.02.2006 21:17
#6 RE: StVZO-Änderungen, Antworten

Hallo Günther,

das sind wohl auch zwei unterschiedliche Dinge (das habe ich oben auch nicht ganz korrekt geschrieben): Einmal gibt es die AUK, bei der die Abgase gemessen werden. Die wird - so wie s aussieht - ab 1.4. Pflicht und kann auch in jeder autorisierten werkstatt vor der HU gemacht werden - oder eben auch bei TÜV, Dekra, KÜS etc. zusammen mit der HU.
Eine extra Prüfplakette gibt es nicht, die Abgasprüfung fliest sozusagen in die HU ein. Ohne AUK aber auch keine HU.
Dann gibt es die HU. Bei der war es bislang schon so, dass der Prüfer gemault hat, wenn der Auspuff zu laut war. Jetzt ist er verpflichtet, zu maulen, wenn der Auspuff zu laut ist. Erkennst du den Unterschied? Ne? Er liegt in der erhöhten Gebühr.
Geräuschbezogen hat sich eigentlich nichts geändert, nur die Abgasmessung ist wirklich neu.
Das Problem ist jetzt wohl, dass es über die Jahre verschiedene Messmethoden und entsprechend verschiedene Eintragungen in den Briefen gab, die sich nicht miteinander vergleichen lassen. Deswegen dürfte eine Geräuschüberprüfung bei alten Motorrädern genauso schwierig werden wie die Abgasprüfung bei der Unzahl unterschiedlicher Auspuffendstücke bei modernen Motorrädern. Abgase werden aber erst ab Erstzulasung 89 geprüft.
Im MOTORRADFAHRER war nur über die AU geschrieben worden.

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

hinz111 Offline



Beiträge: 155

16.02.2006 21:53
#7 RE: StVZO-Änderungen, Antworten

Hallo Falcone,

ich möchte die cb550 meiner Frau abmelden und dann die w anmelden. Wenn ich es richtig verstehe würde der Brief der Honda nach 18 Monaten verfallen, oder ich müßte mit dem Abmelden bis nächstes Jahr warten oder ???

Die Überprüfung der alten Maschinen wird gar nicht so schwierig ( Geräuschprüfung) weil es für die alten N-Verfahren Umrechnungsfaktoren gibt um auf das P-Verfahren zu kommen ( Nahfeld 0,5 Meter Abstand zum Endrohr in 45 Grad ). Da werden bis zu 26DB auf den Zahlenwert in den alten Papieren aufadiert sodaß teilweise Werte von über 100 DB zulässig sind obwohl nur 80 im FZ-Schein stehen.

Gruß

Hinz

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

16.02.2006 22:17
#8 RE: StVZO-Änderungen, Antworten
Ja, nach 18 Monaten vefällt der Brief. Das ist aber überhaupt kein Problem, denn die Prüfungen der HU nach §21 und der Vollabnahme nach §19 sind absolut identisch. Wenn der alte Brief noch existiert und die Daten übernommen werden können, unterscheidet sich die Abnahme lediglich in den etwas höheren Gebühren. Das Motorrad deswegen ein Jahr länger zuzulassen steht finanziell gesehen in keinem Verhältnis. Also ruhig abmelden und die W zulassen.

Ganz so einfach ist das Thema Geräuschmessung leider nicht:
Die Messmethode nach der EG Richtlinie 97/24/EG Kapitel 9 ... ist in Deutschland verbindlich seit dem 18.12.1998 ... aber was war davor ? Da gab es die 78/1015/EG, die ECE R 41-0, mehrere Richtlinien im Verkehrsblatt (1953,1959,1966,1980) ... das war hier bei uns im Westen. In den neuen Bundesländern gab es die StVZO-DDR und ab 1969 die TGL 39-852 in verschiedenen Entwicklungsstufen.
Bei all diesen Messungen können sich die Maßeinheiten, die Abstände, die Winkel, die Drehzahlen und Umgebungsbedingungen unterscheiden.
So findet man in den Fahrzeugscheinen Werte ohne Bemerkung, mit einem "phon", einem "DIN-phon", einem (D), (N) oder (E) finden. Oder eine Angabe "Aussengeräusch".
Webnn man nun versucht, einen phon Wert in (E) zu messen, kommt großer Murx ´raus.
Ach ja, und zu guter Letzt gibt es noch die Nahfeldgeräuschmessung für die Polizei (P)

Grüße
Falcone (der sich dies von einem TÜV-Ingenieur erläutern lassen hat)

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

17.02.2006 11:07
#9 RE: StVZO-Änderungen, Antworten

Eben erfahre ich noch was, was durchaus erfreulich ist: Eine Vollabnahme nach §19 bei abgelaufenem Brief können ab 1.1.2007 auch alle Prüforganisationen machen. Man muss deswegen nicht mehr ausschließlich zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer) sondern kann das von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS machen lassen, also auch in der Werkstatt des Vertrauens oder vom Prüfer-Freund um die Ecke!
Muss mich mal, ob es wegen Eintragungen von Zubehörteilen auch noch Erleichterungen gibt.
Die Oldtimer-Gutachter-Organisation Classic-Data schreibt z.B. hierzu:
In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Als Voraussetzung für die Wiederzulassung reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung. Für den Fahrzeughalter reduzieren sich damit die Kosten und die Wahl der Prüforganisation sowie des Prüfers kann frei erfolgen.

Grüße
Falcone

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hinz111 Offline



Beiträge: 155

17.02.2006 13:19
#10 RE: StVZO-Änderungen, Antworten

Das ist ja wirklich super. Es war doch immer recht umständlich extra zum Tüv zu fahren, meist mit Anhänger.
Besten Dank für die frischen Infos

Gruß

Hinz

U-W Offline




Beiträge: 6.367

18.02.2006 10:59
#11 RE: StVZO-Änderungen Antworten

In Antwort auf:
- Bisher war, wenn ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen länger als 18 Monate abgemeldet war, eine Vollabnahme (Baurat) erforderlich. Diese Frist wird erheblich verlängert. (7 Jahre ?)

Wie soll das denn in der Praxis gehn ? Die Jahresfrist (+ 6 Monate Verlängerung) waren doch deswegen gemacht worden, um die ganzen Karteileichen (also Fz. die ma vorübergehend stillgelegt worden waren und dann doch verschrottet, auseinandergerissen, ins Ausland verkauft etc) rauszubekommen und auf diese Weise wieder freie Kennzeichen für eine Neuzuteilung zu erhalten.

Wenn diese Frist jetzt auf 7 Jahre verlängert wird, bedeutet das im Umkehrschluß, das nun noch weniger (bspw. kurze) Kennzeichen zur Verfügung stehen und deshalb die Serien erweitert werden (also entweder auf 10.000er Nummern oder auf 3 Buchstaben), was in jedem Falle mehr Platz auf dem Kennzeichen erfordert.

Damit sind wir wieder bei der Kennzeichengröße, die dann zwangsläufig noch größer werden muß. Oder aber, es wird eben doch dann dem europäischen Beispiel gefolgt und die Kennzeichengröße in D angepasst, z.B., die LeichtKrad-Größe, da passen auch 5- oder 6-stellige Kombinationen drauf.

.


glücklich - ohne Siebrohre

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

18.02.2006 11:15
#12 RE: StVZO-Änderungen Antworten

Uwe, endgültig kann ich das nicht beantworten. Die Karteileichen sind ja nicht das Problem, denn elektronisch erfasst nehmen die ja keinen Platz mehr weg. Ich gehe aber davon aus, dass nicht wie bisher die Kennzeichen mit dem Fahrzeug verbunden bleiben, sie also nicht für die Zeit von bis zu 7 Jahren reserviert bleiben.
Bisher hast du ja nach 18 Monaten eine Vollabnahme machen lassen müssen, jetzt musst du immer nur eine HU machen lassen, solange die Betriebserlaubnis gültig ist (also bis zu 7 Jahre).
Ich finde deine Frage aber auch sehr interessant und werde mal nachfragen.

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

18.02.2006 14:42
#13 RE: StVZO-Änderungen Antworten

So, ich habe jetzt die neue Verordnung vom Bundesrat bekommen. 189 Seiten, puh!
Wenn du ein Fahrzeug abmeldest, kannst du das Kennzeichen für eine bestimmte Frist reservieren lassen. Über die Länge der Frist steht nichts da.
Alle, die nicht wieder zulassen wollen, verlieren demnach ihr Kennzeichen. Es wird also in Zukunft eher mehr als weniger freie Kennzeichen geben, da eine Reservierung mit Sicherheit gebührenpflichtig sein wird.

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

18.02.2006 16:17
#14 RE: StVZO-Änderungen Antworten
Hab gerade noch was Nettes entdeckt:
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder. (Anlage 2 zu §8 Abs 1 Satz4)

Damit wird endlich mal festgeschrieben, dass diese Nummern bevorzugt an Motorräder ausgegeben werden sollen und vor allem NICHT an normale Autos. Es werden also für Motorräder mehr kurze Nummern zur Verfügung stehen.
In vielen Landkreisen hat man ja schon so verfahren. Aber nun ist es amtlich.

Und alle Leichtkrafträder (also 125er mit maximal 11 kw) bekommen jetzt immer die kleinen Kennzeichen 255 x 130 mm. Das war ja auch nicht überall möglich.

Grüße
Falcone

Ich hab dir nix getan - also nenn´ mich nicht Biker!

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

18.02.2006 16:25
#15 RE: StVZO-Änderungen Antworten

@Falcone: Zeit is worn! Diese Scheiss Prominenten und Geldigen, die z.B. mit
M K1 oder so rumfahn sind mir scho lang ein Dorn im Auge.
Erst letztlich wieder einen mit so einem VW Tourag Monster gesehn, mit nem Nummernschild,
dass fpr Ami-Kisten bestimmt war, obwohl genug Platz für ein reguläres Kennzeichen war
_________________________________________________
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-you`r gonna break another heart, you
gonna tell another lie....

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