In Antwort auf:POI-Warner. Ich habs gerade mal rausgesucht. Angeblich ein Verstoß gegen §23 Abs 1b StVO, 75 Euro Bußgeld und 4 (!) Punkte in Flensburg, Einzug des Navi-Gerätes. Nicht nur der Betrieb sondern auch das Mitführen des Gerätes im Auto ist verboten. Ich habs so gelesen - wissen tu ich nix. Aber ich befürchte, da ist was dran. Warum sollten die sonst davor warnen?
Diese Thema kam grad auf SAT 1: 75 E Bußgeld, 1 Punkt.
Berlin sagt: Verboten, schon die Möglichkeit,es in Betrieb nehmen zu können, erfüllt den Bußgeldtatbestand. Gerät wird eingezogen. Ein Jurist meinte: Problem, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei ein Fz durchsuchen darf.
Anm. von mir: Häääääääääääääääää
Interview mit einem Vielzahler-Vielfußgänger (wg. FE in Kur): Gelobte Besserung, kein Warner mehr im Auto
gag Günter, ohne, weil (fast) immer anständig fährt. Ausnahmen bestätigen die Regel
Da haben die SATler schlecht recherchiert. Es kostet tasächlich 4 Punkte! (§23 Abs 1b StVO) Und da heißt es: "Gerät ... mitführt, das dazu geeignet ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen." Zimlich gummihaft auszulegen, scheint mir. Grüße Falcone
Mit 8 kannte ich alle Fragen, mit 18 kannte ich alle Antworten - und dann fing ich an zu denken!