So, ich hab einen echten Interessenten für das Gespann. Weiss einer von Euch, ob und was man beim Motorrad-Verkauf ins Ausland (England) beachten muss? Gibt es da besondere Kaufverträge (wir werden uns ja nicht persönlich treffen). Alles was mit Überführung, Zoll, etc. zu tun hat, ist nicht so wichtig, da der Käufer sich komplett darum kümmern will. Oder muss ich trotzdem Zollpapiere ausstellen????
Reicht als Kaufvertrag der Emailverkehr und der Zahlungseingang? Muss ich besondere Formulierungen berücksichtigen? .....
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
aber pass heut auf bei diesen trick verkäufern die dir zu viel geld schicken, du sollst den überschuß zurücküberweisen, und auf eimal, sagt deine bank daß seine überweisung nicht da.
aber in dieser preisklasse glaub ich nicht daß sowas läuft... ------------------------------------------------------
Eigendlich hast du keine Probleme mit dem verkauf, da Du die Maschine innerhelb der EU verkaufst gibt es keinen Zoll. Wie er sie dann zugelassen bekommt ist nicht dein Problem. Kaufvertrag per e-mail ist schön und gut aber ob es vor Gericht bestand haben sollte weiß ich nicht, da ist eine echte unterschrift mehr Wert. Und dann eben das was Keule geschrieben hat das liebe Geld ist zu achten.
Manne
Manche Motorräder scheinen so viele Fehler zu haben, daß es besser scheint, den Fahrer zu tauschen.
Zoll und so sollte tatsächlich heutzutage,also in Zeiten des Common Markets,nicht mehr so kompliziert sein. Wie soll das denn praktisch ablaufen - holt irgendwer das Gespann bei Dir ab?Dann soll derjenige doch die Kohle cash bei Dir auf'n Küchentisch legen... vielleicht findet sich auch jemand,der Spaß an einer Überführungsfahrt hätte - wo soll's denn hingehen in GB? Oder Du läßt das über ebay laufen,mit Treuhandkonto . Oder noch besser - Du behältst das Gespann noch bis zum Sommer.Dann bin ich wieder liquide...
Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde
Ich nehme mal an, dass er eine Spedition beauftragen wird. Ist mir aber ehrlich geasgt auch schnuppe wie er das macht..... Eine gefahrene Überführung dürfte schwer werden. Die Ersatzteilmaschine passt ja nicht in den Beiwagen und wer will schon mit 17 PS bis England fahren....
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
ganz kurz. unbedingt einen schriftlichen kaufvertag mit persönlichen wohnungsdaten, fahrzeugangaben und für den eventuellen zoll noch den kaufpreis. und unbedingt bargeldzahlung mit quittierung für dich das auch wirklich der käufer, oder abholer selbst - mit seinen personaldokument ausgewiesen und notiert - das geld erhalten hat. dann kann die hinterher niemand was. mit besten geholfenen grüssen BRUNO.
In Antwort auf:...Die Ersatzteilmaschine passt ja nicht in den Beiwagen...
Ach ja,die ist ja auch mit dabei...
In Antwort auf:...wer will schon mit 17 PS bis England fahren...
Nun - mein Kumpel Jürgen ist seinerzeit mit Freundin und Gepäck von Dortmund nach Irland (via Dover und Wales) und wieder zurück gefahren:mit einer 50ccm Vespa!
Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde
vor allem, nicht in zugelassenem Zustand verkaufen, FA und Vers. Durchschrift vom KV schicken.
Papiere erst aushändigen, wenn Geld auf Kto. gutgeschrieben. Ohne ordnungsgemäßen KV läuft auch keine Verzollung, daher nix eMail-Vertrag.
.
WWL-EhrenMitGlied Bleibt zu hoffen, dass das absehbare Ende des US-Imperiums nicht mehr all zu viele Kriege, Tote und weiteres unsägliches Leiden wie im Irak nach sich zieht.(clemens ronnefeldt)
Mein Bruder ist fast reingefallen, sie senden überhöhten Scheck inkl. Versandspesen usw. Du sendest das Geld, das zuviel ist, zurück. Der Check, dessen Deckung erst nach 3-4 Wochen real gecheckt wird, ist ungedeckt. Die Bank nimmt Regress auf dich als Einlöser. Die können das Geld noch lange von dir zurückverlangen. DU:
Wir haben uns darauf geeinigt, dass er erst überweist und dann den Transport beauftragt, wenn der Geldeingang von miener Bank bestätigt ist. Ich denke damit bin ich auf der sicheren Seite. Abmelden werde ich sie, sobald das Geld da ist. Ansonsten könnte ein eventuell anderer Interessent ja keine Probefahrt machen. Trotzdem ist mir ein bischen mulmig bei der Sache. Aber Versicherung oder Strassenverkehrsamt braucht man da nicht fragen. Die haben auch wenig Ahnung davon. --- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Hi, also bei angeboten aus anderen EU-Ländern, vor allen wenn ein höherer Betrag überwiesen werden soll wäre ich Misstrauisch. In der Vergangenheit tauchen im Netz immer wieder solche Angebote auf, hier werden überhöhte Überweisungen angeboten um den Überbetrag zwecks Beauftragung einer Spedition genutzt werden soll.Ich hatte ein solches Angebot beim Verkauf meiner SR500 vorliegen.Es wird mittels Check ein überhöhter Betrag überwiesen,hierauf erfolgt eine Aufforderung den Mehrbetrag an eine (damals)Hamburger Adresse zu überweisen, wenn Du dem nachgehst siehst du dein Geld nicht wieder. Also für mich gibt es nur Bargeld oder der erforderliche Betrag ist 100 % auf mein Konto eingegangen. Hframes HH