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Dieses Thema hat 23 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
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captain ( Gast )
Beiträge:

30.06.2005 17:28
Reifenfreigabe Antworten
Hi Leute, bittet posted mal etwas zur Reifenfreigabe. Mein Reifen-Spezi meinte letztens zu mir, dass ich mich nicht mehr an die vorgeschr. Reifen zu halten bräuchte sondern nur an die Größen und Geschwindigkeits-Kennung. Stimmt das ???? [crazy]

Tom Offline




Beiträge: 1.441

30.06.2005 17:38
#2 RE:Reifenfreigabe Antworten

Such mal die Suchen-Funktion und gib dann Reifen o.ä. ein; hier ist alles voll davon und alle denken:

"Wer lesen kann ist klar im Vorteil".......nix für ungut.......

flotsam

Cadfael Offline



Beiträge: 2.299

30.06.2005 17:38
#3 RE:Reifenfreigabe Antworten

Hallöli,

genau das habe ich auch bei (m)einem Reifenhändler gehört.
Gilt zumindest für Motorräder unter 50PS.

Hier im Forum weiß man allerdings nichts davon - wie die nun folgenden Postings beweisen werden ...

Gruß
Andreas
.
Achtung, dies ist die Stellungnahme eines notorisch oberlehrerhaften und besserwisserischen Dummschwätzers

Hobby Online




Beiträge: 41.784

30.06.2005 17:40
#4 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
wie die nun folgenden Postings beweisen werden ...


Jetzt gehts los ....
.
.
Gruß Hobby

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...

Bonny Offline




Beiträge: 1.102

30.06.2005 18:14
#5 RE:Reifenfreigabe Antworten

Mein Kawahändler weiss davon auch nichts.So einfach kann es in Deutschland nie und nimmer sein.

Bonny

"Erfahrungen sind eine nützliche Sache,leider macht sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte."

Bernd Offline



Beiträge: 3.354

30.06.2005 18:54
#6 RE:Reifenfreigabe Antworten

Hier im Westen läufst Du Dir die Hacken ab, da geht gar nix.
Gruß
Bernd
Als ich las, welchen Schaden die Gehirnzellen durch unser tägliches Bier nehmen, hörte ich sofort auf zu lesen!!!

claudia Offline




Beiträge: 16.034

30.06.2005 21:16
#7 RE:Reifenfreigabe Antworten

Ich sach nur: VELBERT!!!!!! Nächste Woche, dann geb ich Bescheid!
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---

IHR SEID GROSSARTIG!!!!

Tom Offline




Beiträge: 1.441

02.07.2005 00:33
#8 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
dass ich mich nicht mehr an die vorgeschr. Reifen zu halten bräuchte

Gilt für PKW, nicht für Krad..........aber wir wollen hier nicht zuviel verraten (und wiederholen)....
flotsam

Taube Offline




Beiträge: 87

13.07.2005 14:00
#9 RE:Reifenfreigabe Antworten

Hallo,

ich habe vor etwa 1 Woche die BT's aufziehen lassen - was für ein Unterschied zu den Originalgummis.
Mein Reifenhändler meinte auch eine Reifenfreigabe würde reichen - ich bin jetzt etwas verwirrt nachdem ich die ganzen Beiträge im Forum zu diesem Thema gelesen habe.

Viele Grüße

Taube
SDL-T 12 schwarz/rot
Ein Celler in der Altmark

der W Jörg Online




Beiträge: 30.305

13.07.2005 14:32
#10 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
Mein Reifenhändler meinte auch eine Reifenfreigabe würde reichen

da hat er recht, die gibt es aber nicht - jedenfalls nicht in der kombination bt45/w650 für die cb1 meiner frau z.b. brauch ich nur einen wisch aus dem internet ausdrucken mit zuführen und schon ist es legal mit den BTs zu fahren anstelle der eingetragenen reifen - gibte für die W650 auch (z.b. pirelli demon oder avon) aber leider nicht für die BTs - bridgestone will mit gewalt die accos an die w-fahrer verkaufen




ein Raucher, man glaubt es kaum,
verpestet einen ganzen Raum.
ein Säufer schafft, soviel ich weiß,
nur zwei Meter im Kreis

der W Jörg Online




Beiträge: 30.305

13.07.2005 14:36
#11 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
Hi Leute, bittet posted mal etwas zur Reifenfreigabe. Mein Reifen-Spezi meinte letztens zu mir, dass ich mich nicht mehr an die vorgeschr. Reifen zu halten bräuchte sondern nur an die Größen und Geschwindigkeits-Kennung. Stimmt das ????

da gibt es eine klage vor dem eu-gericht gegen die deutschen auflagen (wegen handelsbeschränkung, reifenbindungen gibt es sonst in keinem anderen land der welt) - die deutschen behörden argumentieren mit unbeschränkten autobahnen dagegen - ausgang ungewiss




ein Raucher, man glaubt es kaum,
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W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

13.07.2005 14:58
#12 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
unbeschränkten autobahnen

Was haben die damit zu tun??? Dieses Armutszeugnis kann sich nur ein Beamter ausgestellt haben!

Ein Fahrzeug kann so schnell fahren wie seine Leistung es zuläßt ( und das trifft ca. die in den Papieren eingetragenen Geschwindigkeit) und das muß der Reifen halt dauernd halten. Sonst könnt ich mir ja auch an die W ein 25km Schild montieren zusätzlich zur Moppednummer und sagen :"Führerschein ??? Wozu, ist doch ein Mofa! Ich darf damit nur 25km/h fahren. Steht doch auf dem Schild!!

P.S. Was ist der Unterschied zwischen einem Naturgesetz und einem Menschengesetz? - Das eine fängt an mit: "Du kannst nicht,...", das andere mit: " Du darfst nicht,..." (Harald Lesch)

Werner
mostly harmless!

der W Jörg Online




Beiträge: 30.305

13.07.2005 15:14
#13 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
Was haben die damit zu tun??? Dieses Armutszeugnis kann sich nur ein Beamter ausgestellt haben!

es geht ja nicht darum, ob die reifen die geschwindigkeit aushalten, sondern ob jeder reifen mit jedem motorrad bei 250 oder mehr sich so verhält das es für den fahrer berechenbar und beherschbar bleibt und da dem nicht so ist (ist tatsächlich so) hat man in deutschland eigeführt, das motorradhersteller und reifenhersteller erst mal testen müssen bevor ein reifen auf ein bestimmtes motrrad darf - das ist sinnvoll und richtig - die frage ist nur ob es auch für 50PS motorräder sinnvoll ist




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claudia Offline




Beiträge: 16.034

14.07.2005 10:10
#14 RE:Reifenfreigabe Antworten

Mal ne andere Frage: Um den Reifen eintragen zu lassen, muss man ja das Motorrad damit vorführen (so sollte es zumindest sein). D.h., vor der Eintragung liegt der Reifen. Dann fährt man mit nicht eingetragenen Reifen zum TÜV o.ä., bekommt ihn nicht eingetragen und dann? Wieder die alten drauf? Strafprozess? Stilllegung (2 oder 3 l?)? Kloppe?
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---

IHR SEID GROSSARTIG!!!!

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

14.07.2005 10:36
#15 RE:Reifenfreigabe Antworten

In Antwort auf:
das es für den fahrer berechenbar

dann bitte auch die Eintragung fahrergebunden angeben! Und beim Lappen natürlich Fahrzeuggebunden. Das gibts ja schon lange beim Bund.

Demnächst müssen dann Schraubenhersteller nicht nur die Zugfestigkeit angeben, sondern auch für welches Gerät und welches Loch diese Schraube geeignet ist! Denn sonn Gerät ( Mopped / Auto / Balkone / Brücken ...) besteht nicht nur aus Reifen sondern auch aus anderen wichtigen tragenden Teilen . (wieso ist es einer Verschraubung eigentlich egal, wer da mit z.B. 20kg dran zieht?)

Alle rausschmeißen, spart unmengen an Steuergeldern, fristlos da Unfähigkeit bereits nachgewiesen. Oder noch besser, den Fähigkeiten entsprechend bezahlen, da reicht dann Harz4 /2

Werner


mostly harmless!

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