In Antwort auf: bekommt ihn nicht eingetragen und dann?
deshalb gilt (wie auch bei anderen eintragungen) VORHER mit dem TÜVi reden !!!! abklären was du willst, was er meint, was macht, was er nicht macht usw. ... dann umbauen und hinfahren
in einer vorher abgesprochenen situatiun wird er auch ehr mal ein auge zudrücken, als wenn du hinfährst und sagst "mach mal !"
bei den reifen z.b. wird er wenn er vorher gesagt hat, macht er prinzipiel sein einverständniss nur verweigern wenn die karre sich auf einer kleinen runde als unfahrbar erweits (wird bei den BTs mit sicherheit nicht vorkommen) - wenn du einfach auftachst ist die warscheinlichkeit nicht gering das er auf stur stellt ...
anders sieht es aus beim streichen der beschränkung. da kannst du auch mit accos auflaufen, da er sowieso nicht alle reifen fahren kann.
ein Raucher, man glaubt es kaum, verpestet einen ganzen Raum. ein Säufer schafft, soviel ich weiß, nur zwei Meter im Kreis
Bin ich denn ein Verbrecher in dem Zeitraum zwischen Aufziehen und Eintragung? Nicht dass es mich persönlich betroffen machen würde, aber die Frage find ich ganz interessant. --- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Ich glaub im Knast zählt das angeborne Geschlecht weniger als das bevorzugte des Zimmerkameraden. Da ist es egal ob Du Männlein oder Weiblein sein willst. Was zählt ist, ist was der Stärkere will --- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
In Antwort auf: Bin ich denn ein Verbrecher in dem Zeitraum zwischen Aufziehen und Eintragung?
streng genommen JA !!! wobei es sich ehr um eine ordungswiedrigkeit, als um eine straftat handelt
auf der sicheren seite bist du wenn du a) dein motorrad auf einem hänger oder in einem transporter vom reifenhändler zum TÜV bringst, oder B) dir eine rote nummer besorgst (ist u.a. für test- und überführungsfahrten)
ein Raucher, man glaubt es kaum, verpestet einen ganzen Raum. ein Säufer schafft, soviel ich weiß, nur zwei Meter im Kreis