Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 4.605 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
WWerner Offline




Beiträge: 1.709

23.03.2005 07:50
Recht und Zaun Antworten

Ist es Richtig, das ein Nachbar dem anderen (beides Eigentümer) einen Zaun abreißen und durch einen neuen ersetzen kann und ihn obendrein noch an den Kosten zur Hälfte beteiligt, das ganze natürlich ohne Absprache und Vorankündigung ? Angeblich soll das ganze im Nachbarschaftsrecht (NRW) so abgekärt sein.

Gruß der WWerner, dem das passiert ist
.......................................................................
W650 Nr:4670 Bj.08/99; 49550 km tendenz steigend

pelegrino Offline




Beiträge: 51.614

23.03.2005 07:57
#2 RE:Recht und Zaun Antworten

Ungeheuerlich!
...aber wundern würde mich eigentlich auch nichts mehr in der Beziehung...

Nö - keine Ahnung!

Ich sach nur: "Maschendrahtzaun"


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

23.03.2005 08:11
#3 RE:Recht und Zaun Antworten

Reiss doch dann den neuen ab und bau den alten wieder auf, unter Beteiligung der Kosten beim Anderen ! Das bringt aber nur die EM (erzieherische Maßnahme) als Erfolg. Der neue hat dann natürlich einen Weidezaungenarator mit dran, der auf deinem Grundstück angeschlossen ist.

Werner
Carpe diem et noctem!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.614

23.03.2005 08:21
#4 RE:Recht und Zaun Antworten

In Antwort auf:
...Nachbarschaftsrecht (NRW)...
Frag' doch mal bei der Verbraucherberatung nach - die dürfen in solchen Fällen sogar Informationen geben,glaube ich.


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

23.03.2005 08:39
#5 RE:Recht und Zaun Antworten

ich kann mir nicht vorstellen, das das rechtens ist - mal davon abgesehen, das er dir nachweisen muß, dass du dich an den kosten beteiligen mußt und nicht umgekehrt.

wenn der neue zaun in deinen augen keine verschlechterung gegenüber dem alten darstellt, würde ich ihm großzügig anbieten ihn nicht wegen sachbesädigung anzuzeigen wenn er die kosten alleine trägt und auch sonst nicht rummnöhlt (schriftlich festhalten !!!!)



kriegen die Kühe schlechtes Futter,
wird's Magarine anstatt Butter

w-paolo Offline




Beiträge: 25.139

23.03.2005 08:41
#6 RE:Recht und Zaun Antworten

In Antwort auf:
...aber wundern würde mich eigentlich auch nichts mehr, in der Beziehung...

Du scheinst ja extreme Kenntnisse der familiären Verhältnisse dieses Nachbarn zu haben ???!!!

PAULLE.
----------------------------------------------
Die ........ von den Dächern pfeifen:
"S'ist Frühling, lasst die ....... schleifen"!
----------------------------------------------

pelegrino Offline




Beiträge: 51.614

23.03.2005 09:11
#7 RE:Recht und Zaun Antworten

In Antwort auf:
...Kenntnisse der familiären Verhältnisse...
...hab' ich überhaupt keine...


Aber es gibt manchmal schon recht eigenartige Streitereien unter Nachbarn - und noch eigenartugere Gerichtsurteile diesbezüglich .

Manchmal kann man nur noch staunen,mit welchem Scheiß sich die Gerichte beschäftigen müssen (da gibt's ja auch noch die Schiedsmänner als Alternative).
Ein Freund von mir ist mal von seinem künftigen Nachbar ohne Vorwarnung verklagt worden,weil die Baufahrzeuge der Firma,die das Einfamilienhaus errichtet haben,über eine Ecke des Nachbargrundstückes gefahren sind und dort den Boden verdichtet hätten... - wenn man überlegt,das man eventuell die nächsten Jahrzehnte als Nachbarn verleben muß...

!Ich habe als Student auch mal als Vermessungshelfer gearbeitet (so rot/weiße Stangen aufgestellt und Grenzsteine ausgegraben) - tofte,wie sich Nachbarn mitunter um 3 Zentimeter Grenzlinienabstand streiten und jeweils auf ihrer Seite einen Zaun errichten,der an den ehemaligen "Anti-Imperialistischen-Schutzwall" erinnerten... - und dazwischen ein Niemansland mit Müll ohne Ende,den keiner wegmachen will...

Man kann aber auch ziemliches Pech haben mit seinen Nachbarn,ohne das man irgendwas dafür kann - das macht auch nicht unbedingt Spaß...


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

micka Offline




Beiträge: 2.882

23.03.2005 09:59
#8 RE:Recht und Zaun Antworten

Lieber Werner,

da es sich bei beiden Grundstücken offensichtlich um selbstgenutztes Eigentum handelt, werdet ihr wohl noch ne Zeit miteinander auskommen müssen, was eigentlich der wichtigste Aspekt an der Sache ist.

Man sollte auf jeden Fall mal miteinander in Ruhe reden, vielleicht bei nem Bier oder nem Kaffee?

Vorher solltest du dich natürlich gut informieren (geht vielleicht am schnellsten übers Internet Google oder die Homepage eurer Gemeinde/Stadt. Soweit ich weiß sind solche Dinge auch von Stadt zu Stadt anders geregelt.)

Wer von euch hatte denn den alten Zaun gesetzt und auf wessen Grundstück stand er? Ist der neue Zaun überhaupt schon fertig? Falls nicht, könntest du vielleicht den dir zugedachten finanziellen Anteil als Eigenleistung abarbeiten.

Ich würde auf jeden Fall erstmal versuchen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, denn auch der, der hinter Recht bekommt, lebt danach in dieser Beziehung bestimmt nicht besser.

Falls doch rechtliche Schritte notwendig sind, kann man das vielleicht vor einem lokalen Schiedsmann klären (gibt es in jeder Gemeinde, damit die Gerichte sich nicht mit so einem Killefitz rumschlagen müssen).

Rein kaufmännisch sitzt du auf jeden Fall auf der längeren Seite des Hebels. Die Kohle hat ja erstmal dein Nachbar (Auftraggeber) zu zahlen. Dann muss er die bei dir eintreiben und das ist einzig und allein sein Problem. Und laaaaaaaaaangwirig kann sowas sein wenn du dich da als Nachbar stur stellst.

micka (auch ein paar Semester Recht studiert, aber kein Jurist)


.
Hey, junger Mann! Die Bahn ...
.
.
.
... ist die Bahn schon weg?
.

dieter-w Offline



Beiträge: 311

23.03.2005 10:11
#9 RE:Recht und Zaun Antworten

---------------------------------------------
Ist es Richtig, das ein Nachbar dem anderen (beides Eigentümer) einen Zaun abreißen und durch einen neuen ersetzen kann und ihn obendrein noch an den Kosten zur Hälfte beteiligt, das ganze natürlich ohne Absprache und Vorankündigung ? Angeblich soll das ganze im Nachbarschaftsrecht (NRW) so abgekärt sein.
---------------------------------------------

In NRW wird das im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) vom 15.4.69 (GV.NW.S:193)geregelt:
http://www.landtag.nrw.de/WWW/Webmaster/...1&Id=XMMGVB6920

§§ 32 und 37 beschäftigen sich mit dem Zaun und deren Bezahlung (innerhalb bebauter Ortsteile). Hiernach muss der Nachbar in der Regel 2 Monate vorher auffordern, bei der Errichtung mitzuwirken. Wenn die 2 Monate verstrichen sind, kann er den Zaun errichten und die halben Kosten vom Nachbarn verlangen.
Fordert er nicht 2 Monate vorher auf, bei der Errichtung mitzuwirken, sollte man ihn auf den Kosten sitzen lassen und nach Rücksprache mit einem Anwalt es gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (natürlich unter Berücksichtigung des jetzigen und zukünftigen Verhältnisses zum Nachbarn - man muss ja noch Jahre zusammen auskommen).

Auch die Art des Zaunes spielt bei den Kosten eine Rolle. Ein einfacher 1,20 m hoher Maschendrahtzaun ist wohl in der Regel ausreichend - wenn nichts anderes ortsüblich ist oder aus kommunalem Satzungsrecht sich nichts anderes ergibt (§ 35).
Aber wie immer in solchen Fällen: "Es kommmt darauf an".


mfg
Dieter

P.S.: Wenn schon ein Zaun bestand und er ihn ohne Deine Einwilligung abgerissen hat, dann hat er Dein Eigentum (der Zaun gehörte Dir zu 50 %) zerstört. Da sitzt aber dann ggf. eine Strafanzeige und Schadensersatz mit drin. Sag ihm das mal. Vielleicht wird er dann nachdenklich ;-)))).

KOKOSCHINSKY Offline



Beiträge: 1.055

23.03.2005 11:19
#10 RE:Recht und Zaun Antworten

die Zaunchose ist glaub ich international,Ozzygesetzgebung sieht verdammt aehnlich aus,da heist es nur mal keinen vom Zaun brechen,mit dem Nachbarn babbeln,es gilt ja immer noch,die Kirsche aus Nachbars Garte sind die beschte,auch wenn das Grass nicht gruener ischt

Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

23.03.2005 16:47
#11 RE:Recht und Zaun Antworten

@Pele

In Antwort auf:
und noch eigenartugere Gerichtsurteile

da möchte ich noch mal schnell erwähnen das wir ja auch in dieser Beziehung ein unschönes Erlebnis hatten vor ein paar Wochen.
Die Anwältin meiner Frau hatte vergessen sich die Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung zu holen bzw. hat uns gesagt das alles klar wäre. Die blöde Schlam... hat es aber schlicht und einfach verpennt und nun sollten wir dafür löhnen.
Wir sollten deswegen mal eben Anwaltskosten von etwas über 3000€ bezahlen.
Wollten wir natürlich nicht und schwups hat se uns verklagt.

Die Verhandlung hat genau 5 Minuten gedauert. Die Richterin hat als ersten Satz gesagt "wie wollen Sie denn Beweisen das Sie der Anwältin gesagt hat sie soll erst die Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung einholen ?"
Damit wars auch schon gelaufen....und wir um ein paar tausend Euros ärmer. Übrigens hat meine Frau die Anwältin damals nur einmal 15 gesprochen als es um eine Fragen bzgl. einer Kündigung ging.

Das ist ja ein super Stundenlohn. Das wären dann in der Stunde ein Umsatz von 12000€. Unter diesem Aspekt hätt ich besser Jura studiert als BWL. Und ich hab extra nicht meinen Onkel als Anwalt genommen weil ich ja weiss das der Unterschied zwischen Klient und Anwalt meist nicht so groß ist...

Wir gehen jedenfalls nie mehr allein zum Anwalt...

pelegrino Offline




Beiträge: 51.614

24.03.2005 09:11
#12 RE:Recht und Zaun Antworten

Hör' mir auf mit Anwälten... Lehrer und Anwälte sind die unbeliebtesten Mieter,habe ich mal in einer Statistik gelesen!

Im Himmel werden ja schon mal gelegentlich all zu heftige Orgien gefeiert (is ja schließlich 'n Paradis,nech ?),und da ist in der Vergangenheit mal die Mauer zwischen Himmel und Hölle teilweise eingestürzt.Der Teufel war sofort fuchsteufelswild und verlangte von Petrus die sofortige Reparatur.Der zuckte aber mit den Schultern und meinte,das wäre doch nicht sein Problem - schließlich würden ja nicht ihm die Leute in Richtung Fegefeuer abhauen,sondern umgekehrt...
Der Teufel war außer sich,und drohte mit juristischen Schritten und übelsten Konsequenzen im Himmel und auf Erden!
"Wenn das so ist,werden wir die Sachlage von einem Anwalt prüfen klassen - aber nur,wenn Ihr uns 3 Wochen Frist dafür laßt",meinte Petrus.
Der Teufel sagte nach langem zetern zu - aber siehe da,schon nach 2 Tagen wurde die Mauer durch ein Himmelfahrtskommando wieder astrein aufgebaut!
Da mußte der Teufel lachen,und meinte:"Na,da haben sie Euch aber anscheinend mal ordentlich Bescheid gegeben bezüglich Recht und Gesetz!"
Petrus aber mußte zerknirscht zugeben,das er trotz intensivster Suche keinen Anwalt im Himmel hatte auftreiben können...


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

Tom Offline




Beiträge: 1.441

24.03.2005 19:52
#13 RE:Recht und Zaun Antworten

Bestätige Dieters IM GEGENSATZ ZU ANDEREN ANTWORTEN SEHR HILFREICHE Antwort. Das ist auch nicht international, sondern Ländersache, weil nicht im BGB (§§ 904ff.) geregelt bzw. nur sehr rudimentär (906, 910). In HH gibt es gar kein Nachbarschaftsrecht, das ist auch nicht besser -> Kriminalitätsrate -> Mord unter Nachbarn.
Ohne Ankündigung geht nichts. NRW hat sogar Schiedsleute eingesetzt, echt vorbildlich, weil weniger teuer und gut.


flotsam


a fool with a tool is still a fool

pelegrino Offline




Beiträge: 51.614

25.03.2005 10:53
#14 RE:Recht und Zaun Antworten

In Antwort auf:
...IM GEGENSATZ ZU ANDEREN ANTWORTEN SEHR HILFREICHE...



It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz